13998/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.05.2013
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

GZ: BMG-11001/0093-I/A/15/2013

Wien, am 17. Mai 2013

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 14298/J des Abgeordneten Tadler, Köfer, Kollegen und Kolleginnen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 und 2:

Die genannte GmbH war meinem Ministerium bis zum Einlangen der vorliegenden Anfrage nicht bekannt. Sehr wohl bekannt ist meinem Ressort, dass sich mit dem Thema „Herkunft in Lebensmittelhandel“ europaweit und auch in Österreich etliche Beratungs- und Qualitätssicherungsfirmen im Auftrag des Handels bzw. im Auftrag von Erzeugerfirmen oder Interessensgruppierungen beschäftigen.

 

Frage 3:

Gesetzlich verpflichtende Vorgaben nur in Österreich einzuführen, wie z.B. eine obligatorische Herkunftskennzeichnung bei verarbeiteten Erzeugnissen, sind auf Grund bestehender EU-Binnenmarktregelungen nicht möglich. Nationale Sonderregeln aus Gründen des Gesundheitsschutzes sind grundsätzlich eu-rechtlich argumentierbar - so habe ich z.B. die Chemikalie Bisphenol A in Schnuller und Beißringen vorsorglich national verboten, während sie EU-rechtlich in den genannten Produkten noch immer zulässig sind. Eine ähnliche Vorgangsweise im


Kennzeichnungsbereich – unabhängig von einer grundsätzlichen Nichtvereinbarkeit mit dem harmonisiertem EU-Lebensmittelrecht – wäre zudem eine die inländischen Unternehmen diskriminierende Vorgangsweise. Nationale Möglichkeiten bestehen hier nur im freiwilligen Rahmen.

 

Auf EU-Ebene erfolge in den letzten Jahren eine intensive Diskussion über Lebensmittelkennzeichnung, die in der Revision des gesamten Lebensmittelkennzeichnungsrechts mündete. Das neue Kennzeichnungsrecht wird durch die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der
Verbraucher/innen über Lebensmittel geregelt. Geltungsbeginn dieser EU-Verordnung ist Ende 2014 bzw. für die verpflichtende Nährwertkennzeichnung Ende 2016.

Hinsichtlich der Herkunftskennzeichnung bringt die genannte Verordnung europaweit die verpflichtende Herkunftskennzeichnung für frisches Fleisch und die verpflichtende Herkunftskennzeichnung für primäre Zutaten, wenn die Herkunft des Endproduktes freiwillig ausgelobt wird und mit der Herkunft der primären Zutaten des Produktes nicht ident ist. Die Europäische Kommission muss dazu bis zum 13. Dezember 2013 Durchführungsvorschriften erlassen.

 

Fragen 4 bis 6:

Jedes Erzeugnis am Markt muss grundsätzlich sicher und korrekt gekennzeichnet sein. Dafür sorgen die amtliche Lebensmittelüberwachung und die im Verantwortungsbereich der Unternehmen verpflichtenden Eigenkontrollen. Der von mir eingeführte und jährlich zu veröffentlichende Lebensmittelsicherheitsbericht schafft hier seit 2011 eine neue Transparenz und zeigt auch auf, dass die Lebensmittelsicherheit in Österreich eine grundsätzlich gute ist. Die Beanstandungsraten beispielsweise im Bereich der Gesundheitsschädlichkeit von Erzeugnissen, die dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) unterliegen, liegen konstant niedrig im Bereich von 0,5 Prozent der jährlich gezogenen und bewerteten Proben. Auch die Beanstandungsraten im Bereich der Kennzeichnung bzw. Irreführung sind zurückgegangen. Um die Kontrolle der Erzeugnisse entlang der Lebensmittelkette (vom Stall/Feld bis zum Teller) in Österreich weiter zu verbessern, habe ich zusammen mit Bundesminister Nikolaus Berlakovich im Sommer 2012 dem Nationalrat einen Bericht vorgelegt, der weitere Verbesserungspotentiale und entsprechende Modelle, wie diese Potentiale gehoben werden können, aufzeigt. Die Modelle beinhalten zum Teil auch strukturelle Änderungen im System, welche mit den Bundesländern diskutiert und Änderungen im derzeitigen System mit den Bundesländern verhandelt werden müssen, da die Kontrolle der Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften in mittelbarer Bundesverwaltung dem Landeshauptmann unterliegt, der sich dafür besonders geschulter Organe bedient.

 

Grundsätzlich ist jeder „Missbrauch“ von Lebensmitteln in dem Sinn, dass Lebensmittel nicht ihren eigentlichen Bestimmungen oder ihrem eigentlichen Verwendungszweck entsprechend verwendet werden oder in übermäßigem Maß


konsumiert werden, welches sich mittelfristig schädlich auf die Gesundheit auswirken kann, abzulehnen. Insbesondere hinsichtlich des Verzehrs bestimmter Lebensmittel oder Lebensmittelzutaten in übermäßigem Maß sind hinsichtlich einer möglichen negativen Auswirkung auf die Gesundheit auch noch weitere Faktoren wie z.B. die generelle Ausgewogenheit der Ernährung oder das Bewegungsverhalten maßgeblich.

 

Als wesentliche Maßnahme möchte ich in diesem Zusammenhang auf den von mir initiierten Nationalen Aktionsplan Ernährung (NAP.e) hinweisen, der nach einem breit angelegten Konsultationsverfahren im Jänner 2011 vom Ministerrat angenommen wurde. Österreich reihte sich damit in die Gruppe der Länder ein, die ernährungspräventiven Aspekten besonderes Augenmerk schenken und erhielt erstmals eine ernährungspolitische Strategie, klare Ziele und eine transparente Dokumentation der Schritte, die zur Zielerreichung gesetzt werden. Oberste Ziele des NAP.e sind eine Verringerung von Fehl-, Über- und Mangelernährung sowie eine Trendumkehr der steigenden Übergewichts- und Adipositaszahlen bis 2020; die gesunde Wahl muss die leichtere werden. Ein Bündel an Maßnahmen und eine entsprechende Kontinuität in der Verfolgung der Ziele auf mehreren Ebenen soll dies sicherstellen. Um Aktualität und eine qualitätsgesicherte Vorgangsweise zu gewährleisten, erfolgt eine jährliche Überarbeitung des NAP.e. Die erfolgten Aktualisierungen des NAP.e überzeugen vor allem durch die stark gewachsene Maßnahmendokumentation. Diese neue Transparenz soll auch dazu beitragen, dass weitere Maßnahmen besser geplant und koordiniert werden und so die begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel zielgerichtet und effizient zum Einsatz kommen.

 

Abschließend ist festzuhalten, dass Maßnahmen betreffend den Klimawandel und die Ressourcenknappheit zwar nicht direkt in den Aufgabenbereich meines Ressorts
fallen, aber in diversen Maßnahmen des NAP.e berücksichtigt werden und grundsätzlich wichtige Vorhaben für die Zukunft der Bevölkerung Österreichs darstellen, die von mir im Rahmen der Politik der Bundesregierung selbstverständlich mitgetragen werden.