14/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Frauen, Medien und Regionalpolitik

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 6 No­vember 2008 unter der Nr. 106/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Bezugsfortzahlung für die abgewählten Regierungsmitglieder bzw. Staats­sekretärinnen und Staatssekretäre gerichtet.

Einleitend möchte ich festhalten, dass es eine Bundesministerin mit den Wirkungsbereichen Frauen, Medien und öffentlicher Dienst in dieser Form nicht gibt. Dennoch bin ich als Bundesministerin für Frauen, Medien und Regionalpolitik gerne bereit diese Anfrage wie folgt zu beantworten.

Zu den Fragen 1 bis 3:

Ø      Haben Sie oder ein allfälliger Staatsekretär/eine allfällige Staatssekretärin Ihres Ressorts vor, nach Ihrem endgültigen Ausscheiden aus der Bundesregierung, eine Bezugsfortzahlung gem. § 6 BBezG in Anspruch zu nehmen? Wenn ja, wa­rum?

Ø      Für welchen Zeitraum werden Sie oder ein allfälliger Staatssekretär/eine allfällige Staatssekretärin diese Bezugsfortzahlung voraussichtlich in Anspruch nehmen?

Ø      Können Sie oder ein anfälliger Staatsekretär/eine allfällige Staatssekretärin Ihres Ressort definitiv ausschließen, diese Bezugsfortzahlung in Anspruch zu nehmen? Wenn nein, warum nicht?

 

Diese Anfrage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des mir übertragenen Wir­kungsbereiches. Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 105/J durch den Herrn Bundeskanzler.