14001/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.05.2013
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

Beschreibung: BM

 

 

                                                            BMWF-10.000/0100-III/4a/2013

 

               

 

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, 16. Mai 2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14290/J-NR/2013 betreffend fehlende Transparenz an den Universitäten, die die Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen am 20. März 2013 an mich richteten, wird nach Einholung einer Stellungnahme der Universität Wien wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Frage 1:

Der volkswirtschaftliche Schaden eines längeren Studienverlaufes ist generell nicht seriös
abzuschätzen, der Anteil daran, der durch Systemfehler bedingt ist, ist eher vernachlässigbar. Dies stellt jedoch nicht in Abrede, dass sowohl im Bereich der Bedienung des Systems als auch im Bereich der Dokumentation ein ständiger Verbesserungsbedarf besteht, um Bedienfehler durch die Benutzer möglichst auszuschließen.

 

Zu Frage 2:

Um das Anmeldeverfahren möglichst effizient zu gestalten, ermöglicht das Anmeldesystem, dass die Lehrveranstaltungsplätze denjenigen Studierenden bereitgestellt werden, die diese Plätze auf Grund der Bestimmungen im Curriculum in Anspruch nehmen dürfen. Weiters sollen Doppel- und Mehrfachbelegungen von Parallellehrveranstaltungen im selben Modul ausgeschlossen werden, damit mehr Studierende dieses Angebot in Anspruch nehmen können.
Darüber hinaus stellt das Anmeldeverfahren sicher, dass die Studierenden zeitliche Prioritären bei der Auswahl der Lehrveranstaltungen bekanntgeben können. Schließlich ist auch die
Auswahl von konkreten Lehrenden in dem Maße möglich, in dem Plätze in den jeweiligen Lehrveranstaltungen zur Verfügung stehen.

 

Zur Optimierung der Platzvergabe werden in einigen Studien Studierende der eigenen Studienrichtungen bevorzugt, um den Studienfortschritt dieser Studierenden zu sichern. Dies entspricht auch der Vorgabe, dass Studierende, die Lehrveranstaltungen als Pflichtlehre absolvieren
müssen, gegenüber jenen bevorzugt werden, die diese Lehrveranstaltung als freies Wahlfach absolvieren. Weiters werden in einigen Studienprogrammleitungen die Plätze in den Lehrver-anstaltungen in mehreren Tranchen verteilt. Damit können sich Studierende, die in der ersten Tranche Plätze erhalten haben, von Lehrveranstaltungen, die sie aufgrund der schon erhaltenen Plätze nicht mehr benötigen, abmelden, und machen damit Plätze, für die sich weitere
Studierende anmelden können, frei.

 

Erhalten Studierende keinen Platz in einer Lehrveranstaltung, werden sie auf eine Warteliste gesetzt. Im Rahmen der ersten Präsenzveranstaltung werden in der Regel die Studierenden
abgemeldet, die nicht anwesend sind. Die frei werdenden Plätze werden an Studierende, die auf der Warteliste vermerkt sind, in der auf der Warteliste ausgewiesenen Reihenfolge vergeben, sofern die Studierenden anwesend sind. Diese Vorgehensweise wird zwischen den Lehrenden und der Studienprogrammleitung abgestimmt.

 

Sollte danach auf Grund von Wartelisten ein Bedarf für die Einrichtung von weiteren Lehrver-anstaltungen entstehen, so wendet sich die jeweilige Studienprogrammleitung an das Rektorat für eine weitere Zuweisung von Mitteln. Diese können in geringfügigem Maße durch Umschichtung von Budgetmitteln bereitgestellt werden, um Engpässe zu verringern. Solche Lehrver-anstaltungen werden dann auch als Blocklehrveranstaltungen in der lehrveranstaltungsfreien Zeit abgehalten, da die räumlichen und zeitlichen Ressourcen im Semesterbetrieb in der Regel schon ausgeschöpft sind.

 

Zu Frage 3:

Gemäß § 54 Abs. 8 Universitätsgesetz 2002 sind die Universitäten verpflichtet, im Bedarfsfall auch Parallellehrveranstaltungen, allenfalls auch während der sonst lehrveranstaltungsfreien Zeit, anzubieten. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass allenfalls zurückgestellten Studierenden die Möglichkeit geboten wird, das Studium fristgerecht abschließen zu können.

 

Die Wissensbilanz der Universität Wien 2012 weist folgende Kennzahlenwerte zu Studien-abschlüssen innerhalb der Toleranzstudiendauer auf: Im Studienjahr 2011/12 waren von den insgesamt 10.506 Studienabschlüssen der Universität Wien rund 23 % innerhalb der Toleranzstudiendauer zu verzeichnen. Die Toleranzstudiendauer entspricht in diesem Zusammenhang der Studiendauer laut Curriculum zuzüglich eines Semesters, im Fall eines Diplomstudiums
zuzüglich eines Semesters je Studienabschnitt. Bei den Bachelor- und Masterstudien sind an der Universität Wien deutlich höhere Anteile von Abschlüssen innerhalb der Toleranzstudiendauer beobachtbar (Bachelorstudien: 34 %, Masterstudien: 39 %).


Zu Frage 4:

Die Universitäten sind per Gesetz dazu verpflichtet, das ihnen zur Verfügung gestellte Budget im Zuge ihrer gesetzlichen Aufgaben (Forschung und Lehre) sowie zur Umsetzung der Ziele aus der Leistungsvereinbarung bestmöglich einzusetzen. Es besteht kein Verdacht für eine
missbräuchliche Verwendung der Mittel. Sollte es hierfür Hinweise geben, wären diese zunächst dem Universitätsrat als Aufsichtsorgan der Universität zu übermitteln.

 

Zu Frage 5:

Ich habe mich bereits für mehr finanzielle Mittel für die Hochschulen eingesetzt. Mit der zusätz-lichen Hochschulmilliarde für die aktuelle Leistungsvereinbarungsperiode erhalten die Univer-sitäten mehr Budget. Zur Finanzierung von Universitäten können aber Studienbeiträge ebenfalls einen wertvollen Beitrag leisten. Maßvolle Studienbeiträge, wie ich sie nach meinem Modell
einführen würde, welches ich im Herbst 2011 vorgelegt habe, sind zudem fair und nicht sozial selektiv.

 

Der Bundesminister:

o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.