14001/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.05.2013
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
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BMWF-10.000/0100-III/4a/2013
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien Wien, 16. Mai 2013
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Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14290/J-NR/2013 betreffend fehlende Transparenz an den Universitäten, die die Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen am 20. März 2013 an mich richteten, wird nach Einholung einer Stellungnahme der Universität Wien wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Der volkswirtschaftliche Schaden eines längeren
Studienverlaufes ist generell nicht seriös
abzuschätzen, der Anteil daran, der durch Systemfehler bedingt ist, ist
eher vernachlässigbar. Dies stellt jedoch nicht in Abrede, dass sowohl im
Bereich der Bedienung des Systems als auch im Bereich der Dokumentation ein
ständiger Verbesserungsbedarf besteht, um Bedienfehler durch die Benutzer
möglichst auszuschließen.
Zu Frage 2:
Um das Anmeldeverfahren möglichst effizient zu gestalten,
ermöglicht das Anmeldesystem, dass die Lehrveranstaltungsplätze
denjenigen Studierenden bereitgestellt werden, die diese Plätze auf Grund
der Bestimmungen im Curriculum in Anspruch nehmen dürfen. Weiters sollen
Doppel- und Mehrfachbelegungen von Parallellehrveranstaltungen im selben Modul
ausgeschlossen werden, damit mehr Studierende dieses Angebot in Anspruch nehmen
können.
Darüber hinaus stellt das Anmeldeverfahren sicher, dass die Studierenden
zeitliche Prioritären bei der Auswahl der Lehrveranstaltungen bekanntgeben
können. Schließlich ist auch die
Auswahl von konkreten Lehrenden in dem Maße möglich, in dem
Plätze in den jeweiligen Lehrveranstaltungen zur Verfügung stehen.
Zur Optimierung der Platzvergabe werden in einigen Studien
Studierende der eigenen Studienrichtungen bevorzugt, um den Studienfortschritt
dieser Studierenden zu sichern. Dies entspricht auch der Vorgabe, dass
Studierende, die Lehrveranstaltungen als Pflichtlehre absolvieren
müssen, gegenüber jenen bevorzugt werden, die diese Lehrveranstaltung
als freies Wahlfach absolvieren. Weiters werden in einigen
Studienprogrammleitungen die Plätze in den Lehrver-anstaltungen in
mehreren Tranchen verteilt. Damit können sich Studierende, die in der ersten
Tranche Plätze erhalten haben, von Lehrveranstaltungen, die sie aufgrund
der schon erhaltenen Plätze nicht mehr benötigen, abmelden, und
machen damit Plätze, für die sich weitere
Studierende anmelden können, frei.
Erhalten Studierende keinen Platz in einer Lehrveranstaltung,
werden sie auf eine Warteliste gesetzt. Im Rahmen der ersten
Präsenzveranstaltung werden in der Regel die Studierenden
abgemeldet, die nicht anwesend sind. Die frei werdenden Plätze werden an
Studierende, die auf der Warteliste vermerkt sind, in der auf der Warteliste
ausgewiesenen Reihenfolge vergeben, sofern die Studierenden anwesend sind.
Diese Vorgehensweise wird zwischen den Lehrenden und der Studienprogrammleitung
abgestimmt.
Sollte danach auf Grund von Wartelisten ein Bedarf für die Einrichtung von weiteren Lehrver-anstaltungen entstehen, so wendet sich die jeweilige Studienprogrammleitung an das Rektorat für eine weitere Zuweisung von Mitteln. Diese können in geringfügigem Maße durch Umschichtung von Budgetmitteln bereitgestellt werden, um Engpässe zu verringern. Solche Lehrver-anstaltungen werden dann auch als Blocklehrveranstaltungen in der lehrveranstaltungsfreien Zeit abgehalten, da die räumlichen und zeitlichen Ressourcen im Semesterbetrieb in der Regel schon ausgeschöpft sind.
Zu Frage 3:
Gemäß § 54 Abs. 8 Universitätsgesetz 2002 sind die Universitäten verpflichtet, im Bedarfsfall auch Parallellehrveranstaltungen, allenfalls auch während der sonst lehrveranstaltungsfreien Zeit, anzubieten. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass allenfalls zurückgestellten Studierenden die Möglichkeit geboten wird, das Studium fristgerecht abschließen zu können.
Die Wissensbilanz der Universität Wien 2012 weist folgende
Kennzahlenwerte zu Studien-abschlüssen innerhalb der Toleranzstudiendauer
auf: Im Studienjahr 2011/12 waren von den insgesamt 10.506
Studienabschlüssen der Universität Wien rund 23 % innerhalb der
Toleranzstudiendauer zu verzeichnen. Die Toleranzstudiendauer entspricht in
diesem Zusammenhang der Studiendauer laut Curriculum zuzüglich eines
Semesters, im Fall eines Diplomstudiums
zuzüglich eines Semesters je Studienabschnitt. Bei den Bachelor- und
Masterstudien sind an der Universität Wien deutlich höhere Anteile
von Abschlüssen innerhalb der Toleranzstudiendauer beobachtbar
(Bachelorstudien: 34 %, Masterstudien: 39 %).
Zu Frage 4:
Die Universitäten sind per Gesetz dazu verpflichtet, das
ihnen zur Verfügung gestellte Budget im Zuge ihrer gesetzlichen Aufgaben
(Forschung und Lehre) sowie zur Umsetzung der Ziele aus der
Leistungsvereinbarung bestmöglich einzusetzen. Es besteht kein Verdacht
für eine
missbräuchliche Verwendung der Mittel. Sollte es hierfür Hinweise
geben, wären diese zunächst dem Universitätsrat als
Aufsichtsorgan der Universität zu übermitteln.
Zu Frage 5:
Ich habe mich bereits für mehr finanzielle Mittel für
die Hochschulen eingesetzt. Mit der zusätz-lichen Hochschulmilliarde
für die aktuelle Leistungsvereinbarungsperiode erhalten die Univer-sitäten
mehr Budget. Zur Finanzierung von Universitäten können aber
Studienbeiträge ebenfalls einen wertvollen Beitrag leisten. Maßvolle
Studienbeiträge, wie ich sie nach meinem Modell
einführen würde, welches ich im Herbst 2011 vorgelegt habe, sind
zudem fair und nicht sozial selektiv.
Der Bundesminister:
o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.