14005/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.05.2013
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0349-II/3/2013

Wien, am           . Mai 2013

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Westenthaler, Kollegin und Kollegen, haben am 21. März 2013 unter der Zahl 14299/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Rücknahmeabkommen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Afghanistan und Iran nehmen nur eigene Staatsbürger zurück, sofern diese freiwillig zurück-kehren.

 

Zu Frage 2:

Es wird auf die Beantwortungen zu den Fragen 1 der parlamentarischen Anfragen 7622/J vom 4. Februar 2011 (7529/AB XXIV. GP) und 12927/J vom 30. Oktober 2012 (12677/AB XXIV. GP) verwiesen. Ergänzend wird mitgeteilt, dass das Abkommen mit Nigeria mittlerweile in Kraft getreten ist.


Zu Frage 3:

Mit allen Ländern, die nicht unter die Frage 2 fallen.

 

Zu Frage 4:

Auf bilateraler Ebene führt Österreich derzeit Verhandlungen mit Gambia.

 

Hinsichtlich bestehender Mandate des Rates zu Verhandlungen der Europäischen Kommission von Rückübernahmeabkommen der Europäischen Union/Europäischen Ge-meinschaft wird auf Frage 3 der parlamentarischen Anfrage vom 30. Oktober 2012 (12677/AB XXIV. GP) verwiesen.

 

Zu Frage 5:

Iran, Kolumbien, Libanon und Mongolei verschweigen sich zu diesem Thema.

 

Zu Frage 6:

Mit Afghanistan und Iran bestehen keine Rückübernahmeabkommen, wobei mit dem Iran keine Gespräche zum Abschluss eines solchen Abkommens geführt werden und ein entsprechender Dialog mit Afghanistan derzeit im Aufbau ist.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

Ob und in welcher Höhe solche Gegenleistungen von anderen Staaten angeboten bzw. ver-einbart wurden, ist dem Bundesministerium für Inneres nicht bekannt.

 

Von Seiten Österreichs werden gemeinsam mit und von der Europäischen Union geförderte Reintegrationsprojekte - via NGOs - in ausgewählten Ländern durchgeführt.