14009/AB XXIV. GP
Eingelangt am 21.05.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Justiz
Anfragebeantwortung
|
|
BMJ-Pr7000/0090-Pr 1/2013 |
||
|
|
|
Museumstraße 7 1070 Wien
|
|
|
Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
|
|||
|
|
|||
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 14300/J-NR/2013
Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Ermittlungsverfahren in der Causa Hypo Tirol“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 3 sowie 6 bis 8:
Bei der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption wird gegen drei ehemalige Vorstandsmitglieder der Hypo Bank Tirol AG ein Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Kreditvergaben an italienische Unternehmen in den Jahren 2003 bis 2008 im Gesamtvolumen von rund 120 Mio. Euro geführt. Nach der Verdachtslage sollen diese durch Gewährung riskanter bzw. uneinbringlicher Kredite das Verbrechen der Untreue nach § 153 Abs. 1 und 2 2. Fall StGB sowie durch die Unterlassung rechtzeitiger Information des Kreditausschusses bzw. des Aufsichtsrates über mögliche Kreditausfälle das Vergehen nach § 255 Aktiengesetz begangen haben.
Da sich das Verfahren im Stadium offener Ermittlungen befindet und das Ermittlungsverfahren gemäß § 12 StPO nicht öffentlich ist, ersuche um Verständnis, dass mir nähere Ausführungen zum Ermittlungsstand bzw. zu beabsichtigten Ermittlungsmaßnahmen derzeit nicht möglich sind, weil dadurch einerseits Rechte der Verfahrensbeteiligten verletzt und andererseits der Erfolg der Ermittlungen gefährdet werden könnten.
Zu 4 und 5:
Solche Einschätzungen stehen mir nicht zu und können derzeit auch nicht verlässlich abgegeben werden.
Wien, . Mai 2013
Dr. Beatrix Karl