14011/AB XXIV. GP
Eingelangt am 21.05.2013
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 17. Mai 2013
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0092-IM/a/2013
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 14306/J betreffend „ERP-Fonds und Eröffnungsbilanz“, welche die Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen am 22. März 2013 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 4 und 9 der Anfrage:
Derzeit sind dazu noch Gespräche zwischen meinem Ressort, dem Bundes-ministerium für Finanzen, dem Rechnungshof und den Organen des ERP-Fonds im Gange.
Antwort zu den Punkten 5 und 6 der Anfrage:
Die Rechte und Aufgaben der Bundesregierung sowie einzelner Bundes-ministerien sind im ERP-Fonds-Gesetz geregelt. Dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend kommt das Weisungsrecht in Erfüllung des Aufsichtsrechts der Bundesregierung zu; ebenso die Befassung der Bundesregierung und die Durchführung der Beschlüsse derselben in Angelegenheiten, die nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes der Genehmigung der Bundesregierung bedürfen. Dies sind im Wesentlichen die Genehmigung des ERP-Jahres-programmes inklusive Grundsätze und Zinssätze, der Förderungsrichtlinien, des ERP-Jahresberichts samt Jahresabschluss, der Geschäftsordnung der ERP-Kreditkommission bzw. der Fachkommissionen sowie die Genehmigung des Beschlusses der ERP-Kredit-kommission über den Verwaltungsaufwand des Fonds. Die Bestellung und Abberufung der Mitglieder der ERP-Kommissionen obliegt ebenfalls der Bundesregierung, die Bestellung der Geschäftsführer obliegt den für die aws zuständigen Ministerien.
Antwort zu den Punkten 7 und 8 der Anfrage:
Ja. Das gesamte Fondsvermögen stammt aus Mitteln aus dem seinerzeitigen Marshall-Plan und ist unverändert zweckgewidmet zu verwenden. Es fließen keine Mittel des Bundes in den ERP-Fonds.