14014/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.05.2013
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 15. Mai 2013

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0096-IM/a/2013

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 14343/J betreffend "Berufstitel", welche die Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen am 28. März 2013 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 und 7 bis 9 der Anfrage:

 

Eine Beantwortung dieser Fragen für den Zeitraum seit 2000 würde die Durchsicht sämtlicher entsprechender Akten erfordern. Dies würde – insbesondere vor dem Hintergrund mehrerer Ressortwechsel in diesem Zeitraum – einen so großen Verwaltungsaufwand verursachen, dass um Verständnis dafür ersucht wird, dass die Beantwortung für den Zeitraum seit Ernennung der aktuellen Bundesregierung am 2.12.2008 erfolgt:


Jahr

Dienststelle

Anzahl

Berufstitel

2008

Zentralleitung

1

Regierungsrat

2009

Burghauptmannschaft Österreich

2

Regierungsrat

Bundesamt für Eich- und

Vermessungswesen

8

Regierungsrat

Zentralleitung

2

Regierungsrat

1

Hofrat

2010

Burghauptmannschaft Österreich

1

Regierungsrat

Bundesmobilienverwaltung

1

Regierungsrat

 

 

 

Jahr

Dienststelle

Anzahl

Berufstitel

2010

Bundesamt für Eich- und

Vermessungswesen

2

Regierungsrat

Zentralleitung

5

Regierungsrat

1

Hofrat

2011

Zentralleitung

6

Regierungsrat

1

Amtsrat

2012

Burghauptmannschaft Österreich

1

Regierungsrat

Bundesamt für Eich- und

Vermessungswesen

4

Regierungsrat

Zentralleitung

1

Hofrat

2013

Bundesamt für Eich- und

Vermessungswesen

2

Regierungsrat

 

 

Kein diesbezüglicher Vorschlag meines Ressorts wurde abgelehnt.

 

 

Antwort zu den Punkten 2 und 3 der Anfrage:

 

Die Verleihung der genannten Berufstitel war mit keinerlei finanziellen "Aufwertungen" oder "Besserstellungen" verbunden.

 


Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Auch hier ist um Verständnis dafür zu ersuchen, dass diese Frage aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht für jede Verleihung gesondert beantwortet werden kann. Grundsätzlich darf ein Berufstitel nur an hervorragende Vertreter des jeweiligen Berufes verliehen werden. Zumindest muss das Leistungskalkül "des Arbeitserfolges, der durch besondere Leistung erheblich überschritten wurde" (§ 81 Abs. 1 Z 1 BDG 1979 oder gleichartige Bestimmungen) oder "der ausgezeichnete Verwendungserfolg" gegeben sein. Die Prüfung erfolgt im Einzelfall und nach strengen Maßstäben.

 

Antwort zu den Punkten 5 und 6 der Anfrage:

 

Der Vorschlag zur Verleihung erfolgte durch die jeweils zuständige Dienststelle bzw. Dienstbehörde/Personalstelle. Der Vorschlag an den Bundespräsidenten wurde gemäß Art. 67 Abs. 1 B-VG von der Bundesregierung bzw. von mir erstattet.

 

 

Antwort zu den Punkten 10 bis 13 der Anfrage:

 

Nein.