14014/AB XXIV. GP
Eingelangt am 21.05.2013
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER Parlament 1017 Wien |
Wien, am 15. Mai 2013
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0096-IM/a/2013
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 14343/J betreffend "Berufstitel", welche die Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen am 28. März 2013 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 7 bis 9 der Anfrage:
Eine Beantwortung dieser Fragen für den Zeitraum seit 2000 würde die Durchsicht sämtlicher entsprechender Akten erfordern. Dies würde – insbesondere vor dem Hintergrund mehrerer Ressortwechsel in diesem Zeitraum – einen so großen Verwaltungsaufwand verursachen, dass um Verständnis dafür ersucht wird, dass die Beantwortung für den Zeitraum seit Ernennung der aktuellen Bundesregierung am 2.12.2008 erfolgt:
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Jahr |
Dienststelle |
Anzahl |
Berufstitel |
|
2008 |
Zentralleitung |
1 |
Regierungsrat |
|
2009 |
Burghauptmannschaft Österreich |
2 |
Regierungsrat |
|
Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen |
8 |
Regierungsrat |
|
|
Zentralleitung |
2 |
Regierungsrat |
|
|
1 |
Hofrat |
||
|
2010 |
Burghauptmannschaft Österreich |
1 |
Regierungsrat |
|
Bundesmobilienverwaltung |
1 |
Regierungsrat |
|
Jahr |
Dienststelle |
Anzahl |
Berufstitel |
|
2010 |
Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen |
2 |
Regierungsrat |
|
Zentralleitung |
5 |
Regierungsrat |
|
|
1 |
Hofrat |
||
|
2011 |
Zentralleitung |
6 |
Regierungsrat |
|
1 |
Amtsrat |
||
|
2012 |
Burghauptmannschaft Österreich |
1 |
Regierungsrat |
|
Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen |
4 |
Regierungsrat |
|
|
Zentralleitung |
1 |
Hofrat |
|
|
2013 |
Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen |
2 |
Regierungsrat |
Kein diesbezüglicher Vorschlag meines Ressorts wurde abgelehnt.
Antwort zu den Punkten 2 und 3 der Anfrage:
Die Verleihung der genannten Berufstitel war mit keinerlei finanziellen "Aufwertungen" oder "Besserstellungen" verbunden.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Auch hier ist um Verständnis dafür zu ersuchen, dass diese Frage aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht für jede Verleihung gesondert beantwortet werden kann. Grundsätzlich darf ein Berufstitel nur an hervorragende Vertreter des jeweiligen Berufes verliehen werden. Zumindest muss das Leistungskalkül "des Arbeitserfolges, der durch besondere Leistung erheblich überschritten wurde" (§ 81 Abs. 1 Z 1 BDG 1979 oder gleichartige Bestimmungen) oder "der ausgezeichnete Verwendungserfolg" gegeben sein. Die Prüfung erfolgt im Einzelfall und nach strengen Maßstäben.
Antwort zu den Punkten 5 und 6 der Anfrage:
Der Vorschlag zur Verleihung erfolgte durch die jeweils zuständige Dienststelle bzw. Dienstbehörde/Personalstelle. Der Vorschlag an den Bundespräsidenten wurde gemäß Art. 67 Abs. 1 B-VG von der Bundesregierung bzw. von mir erstattet.
Antwort zu den Punkten 10 bis 13 der Anfrage:
Nein.