14017/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.05.2013
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0395-II/2/b/2013
Wien, am . Mai 2013
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Widmann, Ing. Westenthaler, Kollegin und Kollegen haben am 22. März 2013 unter der Zahl 14301/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Hochzeitsschlägerei in Wien“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Der Einsatzgrund am 16. März 2013, um 17:49 Uhr, war ein Raufhandel auf der Straße zwischen mehr als 30 Personen.
Die eintreffenden Beamten wurden von vier Männern türkischer Herkunft empfangen, welche augenscheinliche Verletzungen aufwiesen und angaben, dass sie ihr Fahrzeug in Wien 10., Kudlichgasse 6, einparken wollten, als sie sahen, dass offenbar soeben ein Lenker mit seinem Fahrzeug aus der Parklücke fahren wollte. Als sie den Lenker ansprachen, ob der Parkplatz frei werden würde, wurde dieser aggressiv und schrie. Daraufhin stiegen die vier Männer aus dem Fahrzeug, um mit dem Lenker des anderen Autos und dessen Beifahrern zu reden. Im Zuge des Gesprächs gingen plötzlich angeblich ca. 50 Männer auf die vier Männer los und schlugen auf sie ein.
Durch die Polizei wurde in weiterer Folge der Veranstaltungssaal, in dem eine türkische Hochzeit stattfand und in welchem sich die Täter mutmaßlich befunden haben sollen, kontrolliert und alle Anwesenden einzeln herausgebeten, um sie einer Identitätsfeststellung zu unterziehen. Dies erfolgte, um einen ruhigen und koordinierten Einsatz zu gewährleisten und um die Täter namentlich auszuforschen.
Es wurden insgesamt 21 Personen (vier Personen türkischer Herkunft und 17 Personen russischer Herkunft) wegen Raufhandels zur Anzeige gebracht. Zwei Verletzte wurden mit Rettungsdiensten in Krankenhäuser verbracht.
Zu Frage 2:
18.
Zu Frage 3:
Neun.
Zu Frage 4:
Vier Polizeidiensthundeführer.
Zu Frage 5:
In Bezug auf die geleisteten Einsatzstunden belaufen sich die Kosten gemäß den Richtwerten des Bundesministeriums für Finanzen für den durchschnittlichen Personal-aufwand auf EURO 1.332,66.
Zu Frage 6:
Nein.
Zu Frage 7:
Die Kosten werden von der Landespolizeidirektion Wien getragen.
Zu Frage 8:
Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Inter-pellationsrechtes.