14018/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.05.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

           

GZ: BMI-LR2220/0361-III/5/a/2013

Wien, am          . Mai 2013

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am                            22. März 2013 unter der Zahl 14302/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Polen als Zwischenstation für tschetschenische Asylwerber“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Nein. Eine Aufgliederung in einzelne Volksgruppen wird nicht geführt. Es kann jedoch darüber Auskunft gegeben werden, dass im Jahr 2012 3.091 Personen mit Staatsan-gehörigkeit Russische Föderation einen Asylantrag in Österreich gestellt haben.

 

Zu Frage 2:

Im Jahr 2012 betrafen rund ein Viertel aller im Rahmen der Dublin II Verordnung geführten Konsultationsverfahren Personen mit Staatsangehörigkeit Russische Föderation, davon etwa 89 % Konsultationsverfahren mit Polen.

 

Zu Frage 3:

Im Jahr 2012 wurden insgesamt 205 russische Asylwerber nach Polen gemäß der Dublin II-Verordnung überstellt.

 

Zu den Fragen 4 und 6:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu Frage 5:

Im Jahr 2012 wurden insgesamt 247 russische Asylwerber in andere Mitgliedsstaaten gemäß der Dublin II-Verordnung überstellt.

 

Zu Frage 7:

Zur Bekämpfung der organisierten Schlepperkriminalität auf der angeführten Route wurde die Sonderkommission Schlepperei NORD eingerichtet. Diese Sonderkommission ist bei der Landespolizeidirektion Niederösterreich positioniert und nahm am 1. Jänner 2013 ihre Tätig-keit auf. Sie ist schwerpunktmäßig für die Bekämpfung von Schleppernetzwerken betreffend russische Staatsangehörige/Tschetschenen sowie den Kaukasus und die Nord- und Ost-routen zuständig. Da die Schlepperroute meist von Polen nach Österreich über die tschechische und slowakische Republik führt, wurde von meinem Ressort mit beiden Staaten ein Arbeitsübereinkommen (Memorandum of Understanding) unterzeichnet, welches eine enge polizeiliche Zusammenarbeit, den raschen Austausch kriminalpolizeilicher In-formationen und die Erstellung eines gemeinsamen Lagebildes zur effektiven Bekämpfung der Schlepperkriminalität beinhaltet.