14024/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.05.2013
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen haben am 22. März 2013 unter der Zl. 14308/J-NR/2013 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Ja.

Zu den Fragen 2 und 3:

Nein.

Zu Frage 4:

Nein. Richtig ist allerdings, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) derzeit mit einem sehr hohen Rückstau von Fällen konfrontiert ist, weshalb bereits Reformschritte eingeleitet wurden, die es dem Gerichtshof ermöglichen sollen, besser mit der hohen Beschwerdeanzahl umzugehen, ohne den Rechtsschutz zu beeinträchtigen. Die Bundesregierung hat an der Reform des EGMR entsprechend der Entschließung des Nationalrates (295/E XXIV GP) vom 27. Februar 2013 aktiv mitgewirkt.

Zu Frage 5:

Es liegt in dieser Frage keine Entscheidung der britischen Regierung vor. Wir nützen jedoch unsere bilateralen Kontakte, um gegenüber dem Vereinigten Königreich die Bedeutung seiner Zugehörigkeit zum Rechtsschutzsystem des EGMR zu unterstreichen.