14032/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.05.2013
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Mai 2013
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0115-I/4/2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14309/J vom 22. März 2013 der Abgeordneten Josef Jury, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 10.:
Die gestellten Fragen betreffend die Veräußerungen von Tochterbanken der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG können vom Bundesministerium für Finanzen im Rahmen des parlamentarischen Interpellationsrechtes nicht beantwortet werden, da diese keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen im Sinne des Art. 52 Abs. 2 B-VG in Verbindung mit § 90 GOG 1975 darstellen. Es liegt in der ausschließlichen Verantwortung des Vorstandes der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG als Muttergesellschaft der Hypo Alpe Adria, die Veräußerungsprozesse für die Tochterbanken in Österreich und Südosteuropa anhand eines der Genehmigung durch die Europäische Kommission unterliegenden Restrukturierungsplanes durchzuführen.
Des Weiteren können vom Bundesministerium für Finanzen im Zuge des parlamentarischen Fragerechtes keine Auskünfte erteilt werden, wenn dadurch möglicherweise wirtschaftliche Interessen der Hypo Alpe Adria verletzt werden.
Zu 11. bis 12.:
Um die Veräußerungen von Tochterbanken der Hypo Alpe Adria durchführen zu können, wurden durch den Vorstand der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG seit 2010 tiefgehende Restrukturierungen beispielsweise im Bereich der Management-Strukturen sowie umfassende Portfolio-Bereinigungen durchgeführt.
Nachdem die Europäische Kommission im März 2013 erstmalig bekundete, dass die in den Planungen des Vorstandes angesetzten Verkaufszeiträume zu lang seien und ein zeitnaher Abschluss der Verkäufe anzustreben sei, wurden durch das Bundesministerium für Finanzen intensive Gespräche und ein umfangreicher Schriftverkehr aufgenommen, wobei das Bestreben war, für die Vorbereitung und Durchführung der Verkaufsprozesse größere Zeiträume erreichen zu können. Aus beihilfenrechtlichen Gründen strebt die Europäische Kommission kurze Veräußerungsfristen an. Die Gewährung eines längeren Zeitraumes würde jedoch der Hypo Alpe Adria ermöglichen, die Tochterbanken tiefgehender zu sanieren und einen höheren Verkaufspreis zu erzielen. Bei Verlusten aus den Verkaufsprozessen kann vor dem Hintergrund der knappen Kapitalausstattung der Hypo Alpe Adria das Erfordernis einer weiteren Rekapitalisierung durch die Republik nicht ausgeschlossen werden.
Zu 13.:
Die „faire Lastenteilung gemäß EU-Wettbewerbsbehörde“ bezieht sich auf die beihilfenrechtliche Vorgabe eines ausreichenden Beitrages früherer oder bestehender Eigentümer zur Sanierung und Restrukturierung des Beihilfenempfängers. Ob die Beiträge der früheren Eigentümer der Hypo Alpe Adria im Sinne des europäischen Beihilfenrechtes ausreichend waren, befindet sich in Begutachtung durch die Europäische Kommission.
Zu 14. bis 16.:
Im Bundesministerium für Finanzen existiert keine „Berechnung der Pro-Kopf-Kosten der Hypo Causa bezogen auf die österreichischen Steuerzahler“. Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahmen gemäß IBSG und FinStaG in Bezug auf die Hypo Alpe Adria werden in den Quartalsberichten an den Hauptausschuss jeweils aktuell berichtet.
Mit freundlichen Grüßen