14035/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.05.2013
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(5-fach)

 

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RUDOLF HUNDSTORFER

Bundesminister

 

Stubenring 1, 1010 Wien

Tel: +43 1 711 00 - 0

Fax:   +43 1 711 00 - 2156

rudolf.hundstorfer@bmask.gv.at

www.bmask.gv.at

DVR: 001 7001

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien

 

 

 

GZ: BMASK-44001/0012-IV/A/1/2013

 

Wien, 21.05.2013

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14409/J der Abgeordneten Mag.a Jarmer, Freundinnen und Freunde betreffend Persönliche Assistenz – Stand der Dinge wie folgt:

 

Fragen 1 bis 2 und 11 bis 12:

 

Die Arbeitsgruppe hat seit Juni 2012 bisher viermal getagt. Davon wurden zwei Sitzungen im Rahmen einer Unterarbeitsgruppe speziell zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragestellungen der Persönlichen AssistentInnen durchgeführt.

 


Weiters beschäftigte sich die AG insbesondere mit folgenden Themenbereichen:

 

Ø  Rechtliche Grundlagen der Persönlichen Assistenz im Vergleich Österreich, Deutschland und Schweden und Vorschlag des Forums behinderter Juristinnen und Juristen in Deutschland

 

Ø  Modell der Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz (Förderung durch das Bundessozialamt)

 

Ø  Position des Monitoringausschusses zur Persönlichen Assistenz

 

Ø  Feststellung des Assistenzbedarfes

 

Ø  Abgrenzung zu anderen Leistungen

 

Ø  Frage der Altersbegrenzung

 

Ø  Vorschläge und Anregungen der betroffenen Personen

 

Bei allen vier Sitzungen wurden betroffene ExpertInnen der Behindertenbewegung beigezogen. Auf Vorschlag der Betroffenen wurde ein Referent aus Deutschland, der dem Bereich der Selbstbestimmt Leben Initiative angehört, eingeladen. Im Vorfeld zu den angeführten Sitzungen fanden auf Beamtenebene vorbereitende Gespräche mit den Ländern statt.

 

Fragen 3 bis 8 und 13 bis 14:

 

Die angeführten Themen wurden in den Sitzungen angesprochen. Aufgrund der hohen Komplexität ist aber in vielen Bereichen noch eine vertiefende Analyse und Diskussion erforderlich. Abschließende Ergebnisse liegen daher noch nicht vor.

 

Frage 9:

 

Diese Frage fällt in die Kompetenz des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur.

 

Frage 10:

 

Diese Frage fällt in die Kompetenz der Länder.

 

 

 


Fragen 15 bis 16:

 

Ich verweise auf die Entschließung des Nationalrates vom 15. März 2011 (Erarbeitung von Vorschlägen für eine bundesweit einheitliche Regelung der Persönlichen Assistenz in allen Lebensbereichen, um diese im Zuge des nächsten Finanzausgleiches zu verhandeln) sowie auf den Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012 - 2020 (Maßnahmen 192 und 193). Ich bin daher bestrebt, die Arbeitsgruppe so oft wie notwendig einzuberufen, um die zeitgerechte Erstellung eines Konzeptes bis zum Beginn der Verhandlungen für den nächsten Finanzausgleich sicherzustellen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Rudolf Hundstorfer