14040/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.05.2013
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0046-I/3/2013

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 21. MAI 2013

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Rupert Doppler, Kolleginnen und

                        Kollegen vom 28. März 2013, Nr. 14340/J, betreffend Berufstitel

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen vom 28. März 2013, Nr. 14340/J, teile ich Folgendes mit:

 

Eingangs wird darauf hingewiesen, dass – wie in der Anfrage selbst ausgeführt – gemäß Art. 65 Abs. 2 lit. b B-VG die Verleihung von Berufstiteln durch den Bundespräsidenten erfolgt und die Fragen nach der Verleihung daher keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft bilden. Die Fragen werden daher im Sinne der Anfrage abgestellt auf Vorschläge zur Verleihung von Berufstiteln beantwortet.


Zu Frage 1:

 

Eine Beantwortung der Frage für den kompletten Zeitraum seit 2000 erforderte das Durchforsten sämtlicher entsprechender Akten für einen 13-jährigen Zeitraum. Dies stellt – insbesondere auch im Hinblick auf mehrere Ressortwechsel in dieser Zeit – einen zu großen Verwaltungsaufwand dar, die Frage wird daher nur für den Zeitraum seit 2.12.2008 (Ernennung der aktuellen Bundesregierung) beantwortet.

 

Für die nachgeordneten Dienststellen erfolgt eine Zusammenfassung nach Höheren Land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten, Dienstzweig Forsttechnischer Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung sowie übrige Dienststellen.

 

Zentralstelle

2009

Hofrat/Hofrätin

1

 

Regierungsrat/Regierungsrätin

7

 

2010

Regierungsrat/Regierungsrätin

1

 

Kanzleirat/Kanzleirätin

1

 

2011

Hofrat/Hofrätin

1

 

Regierungsrat/Regierungsrätin

3

 

2012

Regierungsrat/Regierungsrätin

7

 

Amtsrat/Amtsrätin

2

 

Höhere Land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten

2009

Hofrat/Hofrätin

1

 

Regierungsrat/Regierungsrätin

1

 

Oberstudienrat/Oberstudienrätin

4

 

Oberschulrat/Oberschulrätin

1

 

2010

Oberstudienrat/Oberstudienrätin

6

 

Studienrat/Studienrätin

2

 

Oberschulrat/Oberschulrätin

4

 


2011

Oberstudienrat/Oberstudienrätin

5

 

Oberschulrat/Oberschulrätin

2

 

2012

Regierungsrat/Regierungsrätin

2

 

Oberstudienrat/Oberstudienrätin

3

 

Oberschulrat/Oberschulrätin

1

 

Forsttechnischer Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung

2009

Regierungsrat/Regierungsrätin

1

 

2010

Regierungsrat/Regierungsrätin

2

 

2011

Regierungsrat/Regierungsrätin

2

 

2012

Regierungsrat/Regierungsrätin

1

 

Übrige Dienststellen

2009

Regierungsrat/Regierungsrätin

6

 

2010

Regierungsrat/Regierungsrätin

3

 

2011

Keine Berufstitel

 

 

2012

Regierungsrat/Regierungsrätin

2

 

Zu den Fragen 2 und 3:

 

Die verliehenen Berufstitel waren mit keinen irgendwie gearteten finanziellen Aufwertungen verbunden.

 

Zu Frage 4:

 

Auch diesbezüglich kann die Frage aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht für jede Verleihung gesondert beantworten werden. Grundsätzlich darf sich die Verleihung aber nur auf hervorragende Vertreter/-innen ihres Berufes erstrecken. Zumindest muss das Leistungskalkül des Arbeitserfolges, der durch besondere Leistung erheblich überschritten wurde (§ 81 Abs. 1 Z 1 BDG 1979 oder gleichartige Bestimmungen) oder der ausgezeichnete Verwendungserfolg gegeben sein.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

 

Der Vorschlag zur Verleihung erfolgte durch den/die Leiter/-in der jeweils zuständigen Dienststelle bzw. in der Zentralstelle der zuständigen Sektion oder Abteilung. Der Vorschlag an den Bundespräsidenten wurde von der Bundesregierung bzw. von dem/der Bundesminister/-in erstattet (Art. 67 Abs. 1 B-VG).

 

Zu den Fragen 7 bis 9:

 

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.

 

Zu den Fragen 10 bis 13:

 

Es gab keine Aberkennungen.

 

Der Bundesminister: