14044/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.05.2013
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

Beschreibung: BM

 

 

                                                    BMWF 10.000/0105-III/4a/2013

 

 

 

 

 

               

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                                        Wien, 27. Mai 2013

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14344/J-NR/2013 betreffend Berufstitel, die die Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen am 28. März 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Eingangs weise ich darauf hin, dass – wie in der Anfrage selbst ausgeführt – gemäß Art. 65 Abs. 2 lit. b B-VG die Verleihung von Berufstiteln durch den Bundespräsidenten erfolgt und die Fragen nach der Verleihung daher keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes-ministeriums für Wissenschaft und Forschung bilden. Die Fragen beantworte ich daher im Sinne der Anfrage, abgestellt auf Vorschläge zur Verleihung von Berufstiteln.

 

Zu Frage 1:

Eine Beantwortung der Frage für den kompletten Zeitraum seit 2000 würde das Durchforsten sämtlicher entsprechender Akten für einen 13-jährigen Zeitraum erfordern. Dies stellt – ins-besondere auch im Hinblick auf mehrere Ressortwechsel in dieser Zeit – einen so großen
Verwaltungsaufwand dar, dass ich um Verständnis dafür ersuche, dass ich die Frage nur für den Zeitraum seit 2. Dezember 2008 (Ernennung der aktuellen Bundesregierung) beantworte.

 


Im Zeitraum 2.12.2008 bis 31.12.2008 sowie im Jahr 2009 wurden in der Zentralstelle des
Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung keine Berufstitel verliehen.

 

In den Jahren 2010 bis 2012 wurden folgende Berufstitel verliehen:

Ø  2010: 4 Berufstitel (2 Regierungsrätinnen, 2 Regierungsräte)

Ø  2011: 3 Berufstitel (3 Regierungsrätinnen)

Ø  2012: 2 Berufstitel (1 Regierungsrätin, 1 Regierungsrat)

 

Zu Fragen 2 und 3:

Die verliehenen Berufstitel waren mit keinen finanziellen Aufwertungen verbunden.

 

Zu Frage 4:

Auch diesbezüglich ersuche ich um Verständnis dafür, dass ich die Frage aus verwaltungs-ökonomischen Gründen nicht für jede Verleihung gesondert beantworten kann. Grundsätzlich darf sich die Verleihung aber nur auf hervorragende Vertreter/innen ihres Berufes erstrecken.

 

Zumindest muss das Leistungskalkül des Arbeitserfolges, der durch besondere Leistung erheblich überschritten wurde (§ 81 Abs. 1 Z 1 BDG 1979 oder gleichartige Bestimmungen) oder der ausgezeichnete Verwendungserfolg gegeben sein.

 

Zu Fragen 5 und 6:

Der Vorschlag zur Verleihung erfolgte durch die jeweils zuständige Dienststelle bzw. Dienst-behörde/Personalstelle. Der Vorschlag an den Bundespräsidenten wurde von der Bundesregierung bzw. von mir erstattet (Art. 67 Abs. 1 B-VG).

 

Zu Fragen 7 bis 9:

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für
Wissenschaft und Forschung.

 

Zu Fragen 10 bis 13:

Es gab keine Aberkennungen.

 

Der Bundesminister:

 

o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.