14045/AB XXIV. GP
Eingelangt am 27.05.2013
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möglich.
BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14334/J des Abgeordneten Doppler und weiterer Abgeordneter wie folgt:
Eingangs wird darauf hingewiesen, dass – wie in der Anfrage selbst ausgeführt – gemäß Art. 65 Abs. 2 lit. b B-VG die Verleihung von Berufstiteln durch den Bundespräsidenten erfolgt und die Fragen nach der Verleihung daher keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz bilden. Die Fragen beantworte ich daher im Sinne der Anfrage abgestellt auf Vorschläge zur Verleihung von Berufstiteln.
Frage 1:
Eine Beantwortung der Frage für den kompletten Zeitraum seit 2000 erforderte das Durchforsten sämtlicher entsprechender Akten für einen 13-jährigen Zeitraum. Dies stellt – insbesondere auch im Hinblick auf mehrere Ressortwechsel in dieser Zeit – einen so großen Verwaltungsaufwand dar, dass ich um Verständnis dafür ersuche, dass ich die Frage nur für den Zeitraum seit 02.12.2008 (Ernennung der aktuellen Bundesregierung) beantworte.
Folgende Vorschläge auf Verleihung von Berufstiteln wurden ab diesem Zeitpunkt an den Herrn Bundespräsidenten übermittelt:
Zentralleitung:
|
Jahr |
Titel |
Anzahl |
|
2008 |
--- |
--- |
|
2009 |
Hofrat/Hofrätin |
1 |
|
2010 |
Hofrat/Hofrätin |
2 |
|
2011 |
Hofrat/Hofrätin |
1 |
|
2012 |
Regierungsrat/Regierungsrätin |
10 |
|
2013 |
Hofrat/Hofrätin |
1 |
Bundessozialamt:
|
Jahr |
Titel |
Anzahl |
|
2008 |
Regierungsrat/Regierungsrätin |
1 |
|
2009 |
Regierungsrat/Regierungsrätin |
12 |
|
2010 |
Hofrat/Hofrätin |
1 |
|
2011 |
Hofrat/Hofrätin |
2 |
|
2012 |
Regierungsrat/Regierungsrätin |
12 |
|
2013 |
Regierungsrat/Regierungsrätin |
2 |
Arbeitsinspektorate:
|
Jahr |
Titel |
Anzahl |
|
2008 |
--- |
--- |
|
2009 |
Regierungsrat/Regierungsrätin |
3 |
|
2010 |
Regierungsrat/Regierungsrätin |
1 |
|
2011 |
Regierungsrat/Regierungsrätin |
3 |
|
2012 |
Regierungsrat/Regierungsrätin |
4 |
|
2013 |
Regierungsrat/Regierungsrätin |
1 |
Fragen 2 und 3:
Die verliehenen Berufstitel waren mit keinen irgendwie gearteten finanziellen Aufwertungen verbunden.
Frage 4:
Auch diesbezüglich ersuche ich um Verständnis dafür, dass ich die Frage aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht für jede Verleihung gesondert beantworten kann. Grundsätzlich darf sich die Verleihung aber nur auf hervorragende Vertreter/innen ihres Berufes erstrecken. Zumindest muss der zu erwartende Arbeitserfolges durch besondere Leistungen erheblich überschritten werden (§ 81 Abs. 1 Z 1 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 oder gleichartige Bestimmungen) oder der ausgezeichnete Verwendungserfolg gegeben sein.
Fragen 5 und 6:
Der Vorschlag zur Verleihung erfolgte durch die jeweils zuständige Dienststelle bzw. Dienstbehörde oder Personalstelle. Der Vorschlag an den Bundespräsidenten wurde von der Bundesregierung bzw. von mir erstattet (Art. 67 Abs. 1 B-VG).
Im Falle der Verleihung des Berufstitels „Obermedizinalrat“ erfolgte der Vorschlag an den Bundespräsidenten durch den Bundesminister für Gesundheit. Die Verleihung der Berufstitel „Professor/Professorin“ erfolgte über Vorschlag des Bundesministers/der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung.
Fragen 7 bis 9:
Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung meines Ressorts.
Fragen 10 bis 13:
Es gab keine Aberkennungen.