14046/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.05.2013
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
GZ: BKA-353.110/0076-I/4/2013
Wien, am 28. Mai 2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Doppler, Kolleginnen und Kollegen haben am 28. März 2013 unter der Nr. 14332/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Berufstitel gerichtet.
Eingangs weise ich darauf hin, dass – wie in der Anfrage selbst ausgeführt – gemäß Art. 65 Abs. 2 lit. b B-VG die Verleihung von Berufstiteln durch den Bundespräsidenten erfolgt und die Fragen nach der Verleihung daher keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramtes bilden. Die Fragen beantworte ich daher im Sinne der Anfrage abgestellt auf Vorschläge zur Verleihung von Berufstiteln.
Zu Frage 1:
Ø Wie viele Berufstitel wurden seit 2000 an Angehörige Ihres Ressorts, bzw. nachgeordneter Dienststellen verliehen? (aufgegliedert auf Jahre, Dienststellen, Personen und Berufstitel)
Eine Beantwortung der Frage für den kompletten Zeitraum seit 2000 erforderte das Durchforsten sämtlicher einschlägiger Akten für einen 13-jährigen Zeitraum. Dies stellt – insbesondere auch im Hinblick auf mehrere Ressortwechsel in dieser Zeit, die eine Übergabe von Aktenbeständen zur Folge hatten, – einen so großen Verwaltungsaufwand dar, dass ich um Verständnis dafür ersuche, dass ich die Frage nur für den Zeitraum seit 2.12.2008 (Ernennung der aktuellen Bundesregierung) beantworte.
Folgende Berufstitel wurden auf meinen Vorschlag bzw. durch die Bundesregierung seit 2.12.2008 an Angehörige meines Ressorts verliehen:
Jahr |
Titel |
Anzahl |
2008 |
Regierungsrat/Regierungsrätin |
4 |
2009 |
Regierungsrat/Regierungsrätin Hofrätin |
10 1 |
2010 |
Regierungsrat/Regierungsrätin |
6 |
2011 |
Regierungsrat/Regierungsrätin Hofrätin |
2 1 |
2012 |
Regierungsrat/Regierungsrätin Hofrat |
5 1 |
Zu den Fragen 2 und 3:
Ø Wie viele der seit dem Jahr 2000 verliehenen Berufstitel waren mit „finanziellen Aufwertungen“ (Zulagen, Gehaltserhöhungen, Prämien, Einmalzahlungen, Sonderzahlungen, Vorrückungen, etc.) verbunden?
Ø Welcher Art und Höhe waren diese jeweiligen finanziellen Besserstellungen?
Die verliehenen Berufstitel waren mit keinen finanziellen Aufwertungen verbunden.
Zu Frage 4:
Ø Wofür wurden diese jeweiligen Berufstitel verliehen? (aufgegliedert auf Jahre seit 2000 und Personen)
Auch hier ersuche ich um Verständnis dafür, dass ich diese Frage aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht für jede Verleihung gesondert beantworten kann.
In jedem Fall kann sich die Verleihung aber nur auf hervorragende Vertreter ihres Berufes beziehen. Zumindest musste das Leistungskalkül des Arbeitserfolges, der durch besondere Leistung erheblich überschritten wurde (§ 81 Abs. 1 Z1 BDG 1979 oder gleichartige Bestimmungen) oder der ausgezeichnete Verwendungserfolg gegeben sein.
Zu den Fragen 5 und 6:
Ø Wer schlug die jeweiligen Personen zur Verleihung von Berufstiteln vor? (aufgegliedert auf Jahre seit 2000, vorgeschlagene Personen und vorschlagende Personen/Stellen)
Ø Wer entschied jeweils seitens Ihres Ressorts, welcher Kandidat für einen Berufstitel vorgeschlagen wurde? (aufgegliedert auf Jahre seit 2000, vorgeschlagene Personen und entscheidende Personen/Stellen)
Der Vorschlag zur Verleihung erfolgte durch die jeweils zuständige Dienststelle bzw. Dienstbehörde/Personalstelle. Der Vorschlag an den Bundespräsidenten wurde von der Bundesregierung bzw. von mir erstattet (Art. 67 Abs. 1 B-VG).
Zu den Fragen 7 bis 9:
Ø Wurden seitens Ihres Ressorts zur Verleihung eines Berufstitels vorgeschlagene Personen seit dem Jahr 2000 vom Bundespräsidenten abgelehnt?
Ø Wenn ja, wer? (aufgegliedert auf Jahre, Personen und Berufstitel)
Ø Wenn ja, was waren die jeweiligen Gründe für eine Ablehnung des Herrn Bundespräsidenten?
Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramtes.
Zu den Fragen 10 bis 13:
Ø Wurden seit dem Jahr 2000 an Angehörige Ihres Ressorts und nachgeordneter Dienststellen verliehen Berufstitel wieder aberkannt?
Ø Wenn ja, wem? (aufgegliedert auf Personen, Berufstitel und Jahre)
Ø Wenn ja, was waren die jeweiligen Gründe für die Aberkennung?
Ø Wenn ja, waren die Aberkennungen dieser Berufstitel mit finanziellen Einbußen der Betroffenen verbunden? (aufgegliedert auf Jahre, Personen und Art sowie Höhe der Einbußen)
Es gab keine Aberkennungen.
Mit freundlichen Grüßen