14047/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.05.2013
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

MAG. GERALD KLUG

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

 
 


S91143/32-PMVD/2013                                                                                               28. Mai 2013

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Doppler, Kolleginnen und Kollegen haben am 28. März 2013 unter der Nr. 14339/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Berufstitel" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Einleitend darf ich zunächst darauf hinweisen, dass – wie die Anfragesteller bereits in der Einleitung zutreffend ausgeführt haben – die Verleihung von Berufstiteln nach Art. 65 Abs. 2 lit. b B-VG durch den Bundespräsidenten erfolgt, und demnach Fragen nach der Verleihung von Berufstiteln keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Landes­verteidigung und Sport bilden. Im Hinblick darauf, beantworte ich die Fragen bezogen auf Vorschläge zur Verleihung von Berufstiteln.

Im Einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:


Zu 1:

Auf Grund des Umstandes, dass für eine Erhebung von Daten ab dem Jahr 2000 – für einen 13-jährigen Zeitraum – die Durchforstung von tausenden Akten notwendig wäre und dies einen außerordentlich hohen Verwaltungsaufwand bedeuten würde, ersuche ich um Verständnis, dass ich die Frage nur für den Zeitraum ab 2. Dezember 2008 (Ernennung der aktuellen Bundesregierung) beantworte. Konkret werden im Bundesministerium für Landes­verteidigung und Sport die Berufstitel „Hofrat, Regierungsrat, Amtsrat und Kanzleirat“ beantragt. Im Einzelnen waren dies im Jahr 2009 43 Regierungsräte, im Jahr 2010 30 Regierungsräte und ein Kanzleirat, im Jahr 2011 39 Regierungsräte, zwei Amtsräte und ein Kanzleirat und im Jahr 2012 zwei Hofräte und 44 Regierungsräte.

Zu 2 und 4:

Berufstitel haben ausschließlich symbolischen Charakter und dienen zur Würdigung von Personen, die sich in langjähriger Ausübung ihres Berufes besondere Verdienste um die Republik Österreich erworben haben. Finanzielle Aufwertungen sind damit nicht verbunden.

Zu 3:

Entfällt.

Zu 5 und 6:

Der Vorschlag zur Verleihung eines Berufstitels erfolgte durch den jeweils zuständigen Dienststellenleiter bzw. Kommandanten und wurde auf dem Dienstweg der hierfür zuständigen Abteilung im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport vorgelegt. Die Vorschläge an den Bundespräsidenten wurden von der Bundesregierung bzw. von meinem Amtsvorgänger erstattet (Art. 67 Abs. 1 B-VG).

Zu 7 bis 9:

Diese Fragen betreffen nicht den Vollziehungsbereich des Bundesministeriums für Landes­verteidigung und Sport.

Zu 10:

Nein.

Zu 11 bis 13:

Entfällt.