14049/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.05.2013
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0379-I/1/b/2013
Wien, am . Mai 2013
Der Abgeordnete zum Nationalrat Doppler und weitere Abgeordnete haben am 28. März 2013 unter der Zahl 14337/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Berufstitel“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Eingangs wird darauf hingewiesen, dass – wie in der Anfrage selbst ausgeführt – gemäß Art. 65 Abs. 2 lit. B B-VG die Verleihung von Berufstiteln durch den Bundespräsidenten erfolgt und die Fragen nach der Verleihung daher keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Inneres bilden. Die Fragen beantworte ich daher im Sinne der Anfrage abgestellt auf Vorschläge zur Verleihung von Berufstiteln.
Zu Frage 1:
Eine Beantwortung der Frage für den kompletten Zeitraum seit 2000 erforderte das Durchforsten sämtlicher entsprechender Akten für einen 13-jährigen Zeitraum. Dies stellt – insbesondere auch im Hinblick auf mehrere Ressortwechsel in dieser Zeit – einen so großen Verwaltungsaufwand dar, dass ich um Verständnis dafür ersuche, dass ich die Frage nur für den Zeitraum seit 2. Dezember 2008 (Ernennung der aktuellen Bundesregierung) beant-worte.
Vorschlag auf Verleihung von Berufstiteln:
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Jahr |
Dienststelle |
Titel |
Anzahl |
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ab 2.12. 2008 |
0 |
0 |
0 |
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2009 |
Bundesministerium für Inneres |
Regierungsrat |
5 |
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Sicherheitsdirektion Wien |
Regierungsrat |
6 |
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Bundespolizeidirektion Salzburg |
Regierungsrat |
1 |
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Bundesasylamt Erstaufnahmestelle West |
Regierungsrat |
1 |
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2010 |
Bundesministerium für Inneres |
Regierungsrat |
5 |
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Sicherheitsdirektion Wien |
Regierungsrat |
1 |
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|
Bundespolizeidirektion Wien |
Regierungsrat |
1 |
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2011 |
Bundesministerium für Inneres |
Regierungsrat |
4 |
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Bundesministerium für Inneres |
Hofrat |
1 |
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|
Sicherheitsdirektion Wien |
Regierungsrat |
4 |
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|
Bundespolizeidirektion Wels |
Regierungsrat |
1 |
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|
Bundesasylamt Erstaufnahmestelle Ost |
Regierungsrat |
1 |
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2012 |
Bundesministerium für Inneres |
Regierungsrat |
2 |
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|
Sicherheitsdirektion Niederösterreich |
Regierungsrat |
1 |
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2013 |
Bundesministerium für Inneres |
Regierungsrat |
11 |
|
|
Landespolizeidirektion Wien |
Regierungsrat |
2 |
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|
Bundesasylamt Graz |
Regierungsrat |
1 |
Zu den Fragen 2 und 3:
Die verliehenen Berufstitel waren mit keinen irgendwie gearteten finanziellen Aufwertungen verbunden.
Zu Frage 4:
Auch diesbezüglich ersuche ich um Verständnis dafür, dass ich die Frage aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht für jede Verleihung gesondert beantworten kann. Grundsätzlich darf sich die Verleihung aber nur auf hervorragende Vertreter ihres Berufes erstrecken. Zumindest muss das Leistungskalkül des Arbeitserfolges, der durch besondere Leistung erheblich überschritten wurde (§ 81 Abs. 1 Z 1 BDG 1979 oder gleichartige Bestimmungen) oder der ausgezeichnete Verwendungserfolg gegeben sein.
Zu den Fragen 5 und 6:
Der Vorschlag zur Verleihung erfolgte durch die jeweils zuständige Dienststelle bzw. Dienstbehörde/Personalstelle. Der Vorschlag an den Bundespräsidenten wurde von der Bundesregierung bzw. von mir erstattet (Art. 67 Abs. 1 B-VG).
Zu den Fragen 7 bis 9:
Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Inneres.
Zu den Fragen 10 bis 13:
Es gab keine Aberkennungen.