14051/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.05.2013
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen haben am 28. März 2013 unter der Zl. 14333/J-NR/2013 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Berufstitel“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Zum Unterschied der im auswärtigen Dienst für bestimmte Funktionen vorgesehenen Verwendungsbezeichnungen werden die in der Anfrage nachgefragten Berufstitel gemäß Art. 65 Abs. 2 lit. b B-VG vom Bundespräsidenten verliehen.
Ich ersuche um Verständnis, dass die gewünschte Aufschlüsselung rückwirkend bis zum Jahr 2000 beträchtliche Personalressourcen des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) binden würde. Seit Ernennung der aktuellen Bundesregierung am 2. Dezember 2008 wurde folgende Zahl von Berufstiteln durch den Bundespräsidenten an Bedienstete des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) verliehen:
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Zeitraum |
Hofrat/rätin |
Regierungsrat/rätin |
Kanzleirat/rätin |
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02.12.-31.12.2008 |
--- |
1 |
--- |
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01.01.-31.12.2009 |
--- |
4 |
--- |
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01.01.-31.12.2010 |
--- |
4 |
1 |
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01.01.-31.12.2011 |
1 |
5 |
--- |
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01.01.-31.12.2012 |
--- |
5 |
--- |
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01.01.-28.03.2013 |
1 |
9 |
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Zu den Fragen 2 und 3:
Die verliehenen Berufstitel sind mit keiner finanziellen Aufwertung verbunden.
Zu Frage 4:
Vorschläge zur Verleihung eines Berufstitels durch den Bundespräsidenten erfolgen nur für hervorragende Vertreterinnen und Vertreter ihres Berufstandes. Voraussetzung ist, dass die/der betreffende Bedienstete den zu erwartenden Arbeitserfolg durch besondere Leistungen erheblich überschritten hat.
Näheres betreffend die Verleihung von Berufstiteln ist in Richtlinien des Bundeskanzleramtes aus dem Jahre 2002 festgelegt.
Zu den Fragen 5 und 6:
Der Vorschlag zur Antragstellung erfolgt durch die Personalabteilung des BMeiA, der Antrag an den Bundespräsidenten zur Verleihung des Berufstitels wird gemäß Art. 67 Abs. 1 B-VG von mir gestellt.
Zu den Fragen 7 bis 13:
Nein.