14052/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.05.2013
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0104-III/4a/2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 22. Mai 2013

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14341/J-NR/2013 betreffend Berufstitel, die die Abg. Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen am 28. März 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Eingangs wird darauf hingewiesen, dass – wie im einleitenden Teil der gegenständlichen Parlamentarischen Anfrage selbst ausgeführt – gemäß Art. 65 Abs. 2 lit. b B-VG die Verleihung von Berufstiteln durch den Bundespräsidenten erfolgt und die Fragen nach der Verleihung daher keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur bilden. Die Fragen werden daher im Sinne der Anfrage abgestellt auf Vorschläge zur Verleihung von Berufstiteln beantwortet.

 

Zu Frage 1:

Eine Beantwortung für den kompletten Zeitraum seit dem Jahr 2000 erfordert das Auswerten sämtlicher entsprechender Akten für einen 13-jährigen Zeitraum. Dies stellt – insbesondere auch im Hinblick auf mehrere Ressortwechsel in diesem Zeitraum – einen nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand dar, sodass um Verständnis dafür ersucht wird, dass diese Frage nur für den Zeitraum seit 2. Dezember 2008 (Ernennung der aktuellen Bundesregierung) beantwortet wird. Darüber hinaus ist für den nachgeordneten Bereich bis hin zu den Schulen anzumerken, dass eine exakte Aufgliederung der individuellen Verleihungsvorschläge nach Dienststellen einen mit der Durchsicht sämtlicher entsprechender Akten verbundenen unzumutbaren Aufwand mit sich bringen würde. Die seit dem Amtsantritt der Bundesregierung in der aktuellen Legislaturperiode bis zum Tag der Anfragestellung im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur durch die Ressortleitung bzw. die Bundesregierung erstatteten Vorschläge auf Verleihung von Berufstiteln für Angehörige des Ressorts stellen sich wie folgt dar:

 

Zentralleitung

Jahr

Titel

Anzahl

2008 (ab 2.12.2008)

Regierungsrat/Regierungsrätin

1

2009

Regierungsrat/Regierungsrätin

4

2010

Regierungsrat/Regierungsrätin

6

2011

Regierungsrat/Regierungsrätin

3

2012

Regierungsrat/Regierungsrätin

3

 

Hofrat/Hofrätin

1

2013 (bis 28.3.2013)

Regierungsrat/Regierungsrätin

1

 

Nachgeordnete Dienststellen

Jahr

Titel

Anzahl

2008 (ab 2.12.2008)

Oberschulrat/Oberschulrätin

1

 

Oberstudienrat/Oberstudienrätin

23

 

Studienrat/Studienrätin

3

2009

Hofrat/Hofrätin

47

 

Oberschulrat/Oberschulrätin

43

 

Oberstudienrat/Oberstudienrätin

412

 

Regierungsrat/Regierungsrätin

7

 

Studienrat/Studienrätin

22

2010

Hofrat/Hofrätin

59

 

Oberschulrat/Oberschulrätin

64

 

Oberstudienrat/Oberstudienrätin

524

 

Regierungsrat/Regierungsrätin

12

 

Studienrat/Studienrätin

25

2011

Hofrat/Hofrätin

47

 

Oberschulrat/Oberschulrätin

55

 

Oberstudienrat/Oberstudienrätin

468

 

Regierungsrat/Regierungsrätin

11

 

Studienrat/Studienrätin

28

2012

Hofrat/Hofrätin

52

 

Oberschulrat/Oberschulrätin

40

 

Oberstudienrat/Oberstudienrätin

443

 

Regierungsrat/Regierungsrätin

12

 

Schulrat/Schulrätin

2

 

Studienrat/Studienrätin

25

2013 (bis 28.3.2013)

Hofrat/Hofrätin

11

 

Kanzleirat/Kanzleirätin

1

 

Oberschulrat/Oberschulrätin

17

 

Oberstudienrat/Oberstudienrätin

129

 

Regierungsrat/Regierungsrätin

2

 

Studienrat/Studienrätin

13

 

Zu Fragen 2 und 3:

Die verliehenen Berufstitel waren mit keinen wie immer gearteten finanziellen Aufwertungen verbunden.

 

Zu Frage 4:

Auch diesbezüglich wird um Verständnis ersucht, dass diese Frage aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht für jeden Verleihungsvorschlag gesondert beantwortet werden kann. Grundsätzlich erstreckt sich die Verleihung nur auf hervorragende Vertreterinnen und Vertreter ihres Berufes. Daher muss zumindest das Leistungskalkül des Arbeitserfolges, der durch besondere Leistung erheblich überschritten wurde (§ 81 Abs. 1 Z 1 BDG 1979 oder gleichartige Bestimmungen), oder der ausgezeichnete Verwendungserfolg gegeben sein.

 

Zu Fragen 5 und 6:

Der entsprechende Vorschlag zur Verleihung erfolgte durch die für den Bediensteten des Ressorts jeweils zuständige Dienststelle bzw. Dienstbehörde/Personalstelle. Den Vorschlag an den Herrn Bundespräsidenten erstattet der/die jeweils zuständige Bundesminister/in oder die Bundesregierung (Art. 67 Abs. 1 B-VG).

 

Zu Fragen 7 bis 9:

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur.

 

Zu Fragen 10 bis 13:

Es wurden keine Berufstitel aberkannt.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.