14055/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.05.2013
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0097-I/A/15/2013

Wien, am 27. Mai 2013

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 14368/J der Abgeordneten Stefan Markowitz, Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1:

Dem Bundesministerium für Gesundheit liegen sowohl die zitierte Studie von Nettleton et al. (2009) als auch eine im vergangenen Monat in der Fachzeitschrift „American Journal of Clinical Nutrition“ veröffentlichte Studie von Fagherazzi et al. (2013), die auf einen Zusammenhang zwischen dem Konsum von süßstoffhaltigen Getränkeprodukten und einem erhöhten Risiko für Diabetes Mellitus Typ 2 hin-weisen, vor. Die Autor/inn/en beider Studien lassen aber eine gewisse Vorsicht bei der Interpretation der Studienergebnisse walten, da bei beiden Untersuchungen weitere wesentliche Faktoren für die Entstehung von Diabetes Mellitus Typ 2, zu denen unter anderem das Ausmaß an körperlicher Bewegung zählt, nicht erhoben worden sind. Zudem geben die Forscher/innen zu bedenken, dass weitere randomisierte Kontrollstudien notwendig sind, um die Kausalität ihrer Aussagen zu überprüfen bzw. zu belegen.

 

Die behaupteten Gefahren im Zusammenhang mit der Verwendung von Süßungsmitteln, insbesondere von Aspartam, wurden und werden beispielsweise von der amerikanischen Food and Drug Administration und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) immer sehr ernst genommen, bis jetzt konnten aber keine der kolportierten schädlichen Wirkungen (wie z.B. erhöhte Häufigkeit von Gehirntumoren, Epilepsie, EEG-Anomalien und andere neurologische Schädigungen) wissenschaftlich bestätigt werden.

 

Süßungsmittel zählen als Lebensmittelzusatzstoffe zu den am besten untersuchten Lebensmitteln, sie dürfen EU-weit nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie genehmigt sind und ihre Verwendung in sogenannten „Positivlisten“ geregelt ist. Auf den Etiketten von Lebensmitteln, die Süßungsmittel enthalten, ist verpflichtend darauf hinzuweisen, sowohl in der Sachbezeichnung des Lebensmittels als auch in der Zutatenliste.

 

Voraussetzung für die Zulassung eines Lebensmittelzusatzstoffes ist unter anderem seine gesundheitliche Unbedenklichkeit bei bestimmungsgemäßer Verwendung. Die Bewertung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit von Lebensmittelzusatzstoffen erfolgt durch die EFSA. Den Prüfungen der Lebensmittelzusatzstoffe liegt das ADI-Konzept (acceptable daily intake) zu Grunde. Das heißt, dass jene Menge des Stoffes bestimmt wird, die täglich über die gesamte Lebenszeit auch von der empfindlichsten Bevölkerungsgruppe ohne Bedenken verzehrt werden kann. Als weitere Sicherheitsschranke zur Verhinderung der Überschreitung des jeweiligen ADI-Wertes ist der Einsatz der Lebensmittelzusatzstoffe limitiert. Die Aufnahme von Lebensmittelzusatzstoffen in Österreich wird vom Bundesministerium für Gesundheit überwacht.

 

Fragen 2 und 3:

Wie bereits erwähnt wird die Aufnahme von Lebensmittelzusatzstoffen in Österreich regelmäßig von meinem Ressort erhoben. Ein Anlass zur Sorge besteht den Ergebnissen dieser Erhebungen zufolge nicht.

 

Auch setzt mein Ministerium aufgrund vermehrt auf Aufklärungsmaßnahmen, die die Konsument/inn/en für gesunde Ernährung generell aber auch die spezielle Thematik rund um Süßungsmittel sensibilisieren sollen. So finden sich auf der Homepage meines Ressorts fundierte Informationen zur Kennzeichnung und Anwendung von Süßungsmitteln in Lebensmitteln.


Zum Thema Ernährung, dem im Gesundheitsressort seit meinem Amtsantritt verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet wird, sind zahlreiche Informationsmaterialien auf der Homepage veröffentlicht. Ich möchte hier explizit auch auf die österreichische Ernährungspyramide hinweisen. Gesüßte Lebensmittel, egal ob mit Haushaltszucker, anderen Zuckerarten, Zuckeraustauschstoffen oder Süßstoffen gesüßt, sind in der österreichischen Ernährungspyramide in der Spitze angeordnet (Limonaden, Süßigkeiten, Eis etc.) und sollten im Zuge einer ausgewogenen Ernährung demnach nur selten bzw. in kleinen Mengen konsumiert werden.

 

Eine gesundheitsförderliche Ernährung kann einen wesentlichen Beitrag für zahl-reiche Lebensjahre, die in Gesundheit verbracht werden können, leisten. Der von mir initiierte Nationale Aktionsplan Ernährung soll mit einem Mix an integrativen Maßnahmen sowohl zu Verbesserungen auf der individuellen Verhaltensebene als auch zu nachhaltigen Veränderungen der Verhältnisse führen, wie beispielsweise der Optimierung des Speisenangebots der schulischen Gemeinschaftsverpflegung. Oberste Ziele des nationalen Aktionsplans Ernährung sind die Beseitigung von Fehl-, Mangel- und Überernährung sowie eine Trendumkehr bei Übergewicht und Adipositas. Seit Mitte 2011 läuft beispielsweise die von meinem Ressort initiierte und aus Mitteln der Bundesgesundheitsagentur finanzierte Initiative „Unser Schulbuffet“ zur ernährungsphysiologischen Optimierung des Angebots am Schulbuffet. Schulbuffetbetreiber/innen werden kostenlos bei der Umstellung ihres Angebots auf eine ausgewogene, gesundheitsförderliche und für Kinder und Jugendliche attraktive Palette an verschiedenen Lebensmitteln, Speisen und Getränken beraten und unterstützt. Zu den Hilfsmitteln für die Buffetbetreiber/innen zählen beispielsweise auch Listen mit am Markt vorhandenen Getränken oder Süßigkeiten, die – aus ernährungswissenschaftlicher Sicht - empfehlenswert bzw. weniger / nicht empfehlenswert als Teil des Angebots am Schulbuffet sind. Getränke oder Süßigkeiten, die mit Süßstoffen gesüßt sind, stehen in diesen Listen nicht unter „empfehlenswert“. Bisher konnten schon über 200 Standorte von Schulbuffets in ganz Österreich ausgezeichnet werden, die die Empfehlungen für ein gesundheitsförderliches Angebot umsetzen, fast 200.000 Schüler/innen profitieren bereits von einem verbesserten Angebot am Schulbuffet. Weitere Infos unter: www.unserschulbuffet.at.

 

Zahlreiche weitere Initiativen und Maßnahmen im Ernährungsbereich, wie beispielsweise praxisorientierte und leicht verständliche lebensmittelbasierte Empfehlungen (Ernährungspyramide) für die Zielgruppen Erwachsene, Schwangere und Kinder sollen die Konsument/inn/en für die Bedeutung einer gesundheitsförderlichen Ernährung sensibilisieren und dazu beitragen, dass die gesündere Wahl längerfristig die leichtere wird. Auch eine Vielzahl an Rezeptbroschüren für verschiedene Zielgruppen oder Settings stehen gratis zur Verfügung und im Zuge der österreichischen Vorsorgestrategie und in Zusammenarbeit mit dem Projekt „Richtig essen von Anfang an“ (Kooperation zwischen Bundesministerium für Gesundheit, dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) werden seit 2012 von allen Gebietskrankenkassen kostenlos Ernährungsberatung für Schwangere bzw. Ernährungsworkshops für die Säuglings- und Kleinkindernährung angeboten.

 

Frage 4:

Die Voraussetzungen für die Verwendung der Angabe „light“ werden in der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel EU-weit einheitlich geregelt.