14056/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.05.2013
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
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GZ: BMG-11001/0101-I/A/15/2013
Wien, am 27. Mai 2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 14390/J des Abgeordneten Josef A. Riemer und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Frage 1:
Die diesbezüglich maßgeblichen rechtlichen Grundlagen wurden mit dem im Nationalrat einstimmig verabschiedeten Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz - NPSG sowie der dazu von mir erlassenen Durchführungsverordnung (Neue-Psycho-aktive-Substanzen-Verordnung - NPSV), beide in Kraft getreten mit 1.1.2012, geschaffen. Die Vollziehung der gerichtlichen Strafbestimmungen und damit des widerrechtlichen Handels mit den Substanzen liegt allerdings nicht im Wirkungs-bereich meines Ressorts.
Frage 2:
Internationale Ebene:
Zur Kontrolle des Drogenhandels auf internationaler Ebene wurden die Mitgliedstaa-ten der Vereinten Nationen (UN) durch Annahme nachstehender völkerrechtlicher Verträge (Konventionen der UN, jeweils in der geltenden Fassung) verpflichtet, für jene Substanzen, die unter das Kontrollregime der UN fallen, im nationalen Recht entsprechende gesetzliche Regelungen zu treffen; auch Österreich hat nachfolgende Konventionen unterzeichnet und ratifiziert.
- Einzige Suchtgiftkonvention 1961 („Single Convention“)[1]; verpflichtet die Vertragsparteien, jedes gegen das Übereinkommen verstoßende Anbauen, Gewinnen, Herstellen, Ausziehen, Zubereiten, Besitzen, Anbieten, Feilhalten, Verteilen, Kaufen, Verkaufen, Liefern, Befördern, Einführen und Ausführen von Suchtgiften … angemessen zu ahnden, insbesondere mit Gefängnis oder sonstigen Arten des Freiheitsentzugs. Sie stellt den Vertragsparteien jedoch frei, entweder als Alternative zur Verurteilung oder Bestrafung oder zusätzlich zur Verurteilung und Bestrafung vorzusehen, dass derartige Süchtige Maß-nahmen der Behandlung, Aufklärung, Nachbehandlung, Rehabilitation und der sozialen Wiedereingliederung unterzogen werden.
- Übereinkommen von 1971 über psychotrope Stoffe („Psychotropenkonvention“)[2]; bezieht Stoffe und Zubereitungen ein, die in der Medizin verwendet und missbraucht werden können, aber von der Einzigen Suchtgiftkonvention nicht erfasst sind.
- Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtgiften und psychotropen Stoffen 1988 („Wiener Konvention“)[3]; trägt der Notwendigkeit Rechnung, auch den Verkehr mit Chemikalien, die häufig bei der unerlaubten Herstellung von Suchtgiften und psychotropen Stoffen verwendet werden („Drogenausgangsstoffe“), zu überwachen und zu kontrollieren.
EU-Ebene:
Auf EU-Ebene wurde von den EU-Mitgliedstaaten im Dezember 2012 die aktuelle Europäische Drogenstrategie[4] mit Grundsätzen und Leitlinien bezüglich der Europäischen Drogenpolitik, unter anderem auch des Drogenhandels für die Jahre 2013 - 2020 angenommen. Der dazugehörige EU-Drogenaktionsplan bis 2016 mit diesbezüglichen konkreten Maßnahmen und Zielen ist derzeit in Ausarbeitung.
Für den Drogenhandel auf EU-Ebene allgemein relevant ist schließlich auch der Rahmenbeschluss des Rates vom 25. Oktober 2004 zur Festlegung von Mindestvor-schriften über die Tatbestandsmerkmale strafbarer Handlungen und die Strafen im Bereich des illegalen Drogenhandels[5].
Im Übrigen darf ich darauf verweisen, dass das Vorgehen gegen den Drogenhandel nicht im Zuständigkeitsbereich meines Ressorts, sondern in dem der Frau Bundesministerin für Justiz bzw. der Frau Bundesministerin für Inneres liegt.
Frage 3:
Ich gehe davon aus, dass die Frage („Aufzeichnungen über den Konsum“) auf die Verbreitung von Konsumerfahrungen mit den betreffenden Substanzen abzielt. Konsumprävalenzen werden mittels Konsumbefragungen in der Bevölkerung erhoben. Im „Flash-Eurobarometer“ (Europäische Kommission 2011) gaben in der österreichischen Stichprobe knapp 4 Prozent der 501 befragten Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen von 15 bis 24 Jahren an, „neue legale Substanzen, die wie illegale Substanzen wirken“ bereits einmal probiert zu haben. Im Wiener Suchtmittelmonitoring 2011 (IFES, 2011) gaben 2 von 600 befragten Personen (Gesamtbevölkerung ab 15 Jahren) an, bereits einmal Mephedron - dabei handelt es sich allerdings um eine der Suchtgiftverordnung unterliegende Substanz - konsumiert zu haben; 16 Personen (3 Prozent) gaben an, bereits einmal eine Räuchermischung geraucht zu haben.
Frage 4:
Die Österreichische Repräsentativerhebung zu Substanzgebrauch 2008 (Uhl et al. 2009) hat gezeigt, dass die Konsumprävalenz bei allen Substanzen, ausgenommen Schnüffelstoffen, in Ortschaften mit weniger als 50.000 Einwohner/inne/n niedriger ist als in Ortschaften mit mehr als 50.000 Einwohner/inne/n bzw. im Einzugsgebiet von größeren Städten.