14081/AB XXIV. GP
Eingelangt am 03.06.2013
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Bruno Rossmann,
Kolleginnen und Kollegen haben am
3. April 2013 unter der Zl. 14363/J-NR/2013 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „unzureichende Unterrichtung des
Nationalrates über EU-Vorhaben“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Weisungen für die Sitzungen des Ausschusses der Ständigen VertreterInnen werden vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) an den Ständigen Vertreter in Brüssel übermittelt.
Zu Frage 2:
Die Ständige Vertretung Österreichs
bei der EU sowie jene Institutionen, die durch Attachés und
Spezialattachés in der Ständigen Vertretung Österreichs
repräsentiert bzw. deren
Experten in die Vorbereitung der österr. Positionen in Wien und
Brüssel einbezogen sind.
Zu den Fragen 3 und 4:
Die Weisungen für die Sitzungen des Ausschusses der Ständigen Vertreter werden dem Parlament nicht übermittelt, da sie nicht unter den Begriff des „Vorhabens“ in Art. 23e Abs. 1 B-VG fallen (vgl. in diesem Sinne etwa Öhlinger, Art. 23e B-VG, in: Korinek/Holoubek [Hrsg.], Österreichisches Bundesverfassungsrecht, Textsammlung und Kommentar [2002]
Rz. 5; Holzinger, Die Auswirkungen der österreichischen EU-Mitgliedschaft auf das österreichische Verfassungsrecht, JRP 1996, 160 [174]).