14081/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.06.2013
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen haben am  
3. April 2013 unter der Zl. 14363/J-NR/2013 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „unzureichende Unterrichtung des Nationalrates über EU-Vorhaben“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Weisungen für die Sitzungen des Ausschusses der Ständigen VertreterInnen werden vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) an den Ständigen Vertreter in Brüssel übermittelt.

Zu Frage 2:

Die Ständige Vertretung Österreichs bei der EU sowie jene Institutionen, die durch Attachés und Spezialattachés in der Ständigen Vertretung Österreichs repräsentiert bzw. deren  
Experten in die Vorbereitung der österr. Positionen in Wien und Brüssel einbezogen sind.

 


Zu den Fragen 3 und 4:

Die Weisungen für die Sitzungen des Ausschusses der Ständigen Vertreter werden dem Parlament nicht übermittelt, da sie nicht unter den Begriff des „Vorhabens“ in Art. 23e Abs. 1 B-VG fallen (vgl. in diesem Sinne etwa Öhlinger, Art. 23e B-VG, in: Korinek/Holoubek [Hrsg.], Österreichisches Bundesverfassungsrecht, Textsammlung und Kommentar [2002]

Rz. 5; Holzinger, Die Auswirkungen der österreichischen EU-Mitgliedschaft auf das österreichische Verfassungsrecht, JRP 1996, 160 [174]).