14085/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.06.2013
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

Beschreibung: BM

 

                                                     BMWF-10.000/0106-III/4a/2013

                               
                                                               

 

 

 

 

               

 

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Wien, 3. Juni 2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14359/J-NR/2013 betreffend EURATOM- Forschungsprogramm – finanziert Österreich die Entwicklung neuer AKW?, die die Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen am 3. April 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet.

 

Vorab sei darauf hingewiesen, dass die Österreichische Bundesregierung ihre Verhandlungs-position zum nächsten EU-Forschungsrahmenprogramm Horizon 2020 und damit zur Verhandlung des EURATOM-Forschungsprogramms am 14. Februar 2012 im Ministerrat beschlossen hat. Österreich setzt sich bei den Verhandlungen für die Fortsetzung der bereits für das EURATOM-Forschungsprogramm 2012 – 2013 erzielten Neuorientierung auf die aus-schließliche Erforschung von Sicherheitsaspekten im Nuklearforschungsbereich ein: Im Bereich der Nuklearforschung (Kernspaltung) sollen Mittel ausschließlich zu Gunsten der Sicherheits-aspekte und des bestmöglichen Schutzes der Bevölkerung verwendet werden. Im Lichte der Katastrophe von Fukushima ist es zentral, dass eine Stärkung und ausreichenden Gewichtung der nicht-nuklearen Energieforschung im Vergleich zur Nuklearenergie in Horizon 2020 stattfindet.


Zu Frage 1:

Dieses Thema war bereits mehrfach Gegenstand schriftlicher parlamentarischer Anfragen. Ich verweise daher insbesondere auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 9563/J-NR/2011 (9423/AB) und die dort genannten Dokumente und Verweise.

 

Zu Frage 2:

Hinsichtlich der Frage der zu erwartenden Zahlungen Österreichs im Rahmen des Euratom-Forschungsprogramms 2014 – 2018 verweise ich auf die Beantwortung der Frage 1 und deren sinngemäße Anwendung. Bezüglich zukünftiger Zahlungen verweise ich auf den offenen Verhandlungsprozess auf Grundlage des Vorschlags für eine Verordnung des Rates über das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2014 – 2018) in Ergänzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „HORIZON 2020“ vom
30. November 2011 (KOM(2011) 812).

 

Zu Frage 3:

Die für die Beantwortung dieser Frage benötigten Daten der Europäischen Kommission stehen ab dem fünften Rahmenprogramm, also ab dem Jahr 1998 zur Verfügung und sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen.

 

Im Zeitraum Rahmenprogramm fünf bis Rahmenprogramm sieben (1998 – 2011) flossen für österreichische Forscher/innen insgesamt 18,56 Mio. € in das Forschungsgebiet Kernfusion und 2,20 Mio. € in den Bereich der Kernspaltungsforschung.

 

 

Quelle: Europäische Kommission, eCORDA, 25. April 2013 und Österreichische Akademie der Wissenschaften.

 

Weitere Informationen: www.oeaw.ac.at/euratom/ (Österr. Fusionsforschungsprogramm) und Cordis (Forschungs- und Entwicklungsinformationsdienst der Gemeinschaft, siehe Frage 4).

 

Zu Frage 4:

Die Formulierung der Europäischen Kommission der Zuordnung von Forschungsgebieten im aktuellen Forschungsprogramm entspricht auf Grund der technischen Weiterentwicklungen nicht mehr der Diktion von 1957, dem Gründungsjahr der Europäischen Atomgemeinschaft. Detaillierte Informationen zu den Forschungsgebieten des aktuellen EURATOM-Forschungs-programms sieben und die Allokation der zur Verfügung stehenden Mittel sind den jährlich publizierten Arbeitsprogrammen (nur in englischer Sprache, also Work Programme) zu entnehmen, welche auf der Homepage http://cordis.europa.eu öffentlich zugänglich sind.

 

Zu Frage 5a:

Zur Frage der Veränderungen auf der Ebene der Forschungsgebiete sind dem Vorschlag der Europäischen Kommission KOM(2011) 812 vom 30. November 2011 keine Absichten zu entnehmen. Insgesamt sind für den Forschungsbereich Kernspaltung 355 Mio. €, für den Bereich der Forschung an Kernfusion 710 Mio. € und für direkte Maßnahmen (der gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Union) 724 Mio. € vorgesehen. Die Kosten für die direkte europäische Beteiligung an ITER sind hier nicht inkludiert.

 

Zu Frage 5b:

Eine vorläufige Stellungnahme inkl. Haltung zu Budgetfragen des Ausschusses für Wissenschaft und Technik an die Kommission ist unter www.eeae.gr/gr/docs/president/_stc_input.doc zu finden. Der Ausschuss tritt für eine Budgetsteigerung ein.

 

Zu Frage 5c:

So wie bisher wird sich Österreich auf Basis des Ministerratsbeschlusses der Verhandlungs-position zu Horizon 2020 vom 14. Februar 2012 für Strahlenschutz, für medizinische Anwendungen, für Risikoforschung, für Aktivitäten, die mit dem Nicht-Weiterverbreitungsvertrag verbunden sind sowie für Forschung zu europaweiter Koordinierung in der Notfallplanung einsetzen. Generell tritt Österreich für eine Stärkung und ausreichenden Gewichtung der nicht-nuklearen Energieforschung im Vergleich zur Nuklearenergie ein. In Bezug auf Letztere soll eine eindeutige Konzentration der Fördermittel auf Sicherheitsfragen erfolgen.

 

Zu Frage 6a:

Es kommt das Verfahren gemäß Art. 7 EAG-V zur Anwendung.

 

Zu Frage 6b:

Diese Termine stehen noch nicht fest. Sie hängen auch von der Annahme des mehrjährigen Finanzrahmens ab. Da die Beschlussfassung in jeder Ratsformation möglich ist, kann nicht vorhergesagt werden, welche/r Bundesminister/in Österreich bei der Annahme vertreten wird. Fachlich zuständig für das EURATOM-Forschungsprogramm ist der Bundesminister bzw. die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung.

 

Zu Fragen 7a und e:

Siehe Antwort zu Frage 5c.

Österreich tritt im Rahmen von Euratom im Zusammenhang mit Reaktorsystemen ausschließlich für Forschung zu Sicherheitsaspekten (nukleare Sicherheit, Strahlenschutz und Gefahrenabwehr) ein. Forschungsarbeiten zu bestehenden und neuartigen Brennstoffkreis-läufen werden nur unterstützt, wenn es um Sicherheit und Schutz der europäischen Bevölkerung und seiner Umwelt geht.

 

Zu Fragen 7b und c:

Im sechsten Rahmenprogramm wurden für das Projekt GCFR (Gas-Cooled Fast Reactor) insgesamt 2 Mio. € und im siebenten Rahmenprogramm für das Projekt GoFastR (European Gas-Cooled Fast Reactor) 3 Mio. € vertraglich zugesprochen. Das Projekt GoFastR wird von AMEC Nuclear UK Limited koordiniert. Im Konsortium sind zehn europäische Länder vertreten. Österreich hat auf Ebene des Programmkomitees mittels schriftlicher Stellungnahme vom
3. September 2010 gegen das Projekt gestimmt.

 

Im Vorschlag der Europäischen Kommission vom 30. November 2011, (KOM(2011) 812) für Euratom in Horizon 2020 sind derzeit explizit für ALLEGRO keine Mittel erwähnt.

 

Zu Frage 7d:

In der Verhandlung des derzeit laufenden EURATOM-Forschungsprogramms 2012 – 2013 konnte erfolgreich verankert werden, dass auch bei Neuentwicklungen die Forschungsförderung auf Sicherheitsaspekte zu konzentrieren ist.

 

Zu Fragen 7f und g:

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung.

 

 

Der Bundesminister:

o. Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.