14086/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.06.2013
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

BMJ-Pr7000/0094-Pr 1/2013


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

Zur Zahl 14366/J-NR/2013

Die Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 5:

Soweit mir dazu Daten aus der Verfahrensautomation Justiz zur Verfügung stehen, habe ich diese von der Bundesrechenzentrum GmbH auswerten lassen und der Anfragebeantwortung in Tabellenform angeschlossen.

Zu den Fragen 1 und 3 wurden alle Strafverfahren des Jahres 2012 automationsunterstützt erhoben, in denen ein Opfer mit Geburtsdatum nach dem 24. April 1999 erfasst ist. Von diesen Verfahren wurden alle dazu erfassten Delikte aufgelistet, weil ohne Akteneinsicht nicht festgestellt werden kann, welche Delikte im konkreten Fall gegen das jeweilige Opfer gerichtet waren. Daher sind in der beiliegenden Auflistung Mehrfachzählungen möglich und es können auch Delikte angeführt sein, die nicht gegen das (unmündige) Opfer gerichtet waren.


Eine Zuordnung von Familienbeziehungen (Fragepunkte 2 und 5) ist automationsunterstützt ebenfalls nicht möglich; eine bundesweite händische Aktenrecherche würde einen unver­tretbar hohen Verwaltungsaufwand auslösen.

Zur Frage 4 wurde – unter den genannten Rahmenbedingungen – die Zahl der angeklagten Personen ausgewertet.

Zu 6:

Mit BGBl. I Nr. 130/2011 wurde die Bestimmung § 39a StGB zur Erhöhung der Straf­drohungen bei strafbaren Handlungen gegen unmündige Personen eingeführt. Diese Bestimmung ist seit 1. Jänner 2012 in Kraft. Gleichzeitig mit der Beschlussfassung des zu Grunde liegenden Bundesgesetzes hat der Nationalrat die Entschließung 208/E betreffend die Evaluierung „Auswirkungen der Änderung der Strafdrohungen bei Gewalt oder gefährlicher Drohung gegen Unmündige“ verabschiedet, mit der ich ersucht wurde, binnen zwei Jahren einen Bericht über die Anwendung und präventiven Auswirkungen der Bestimmung vorzulegen (http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/E/E_00208/index.shtml).

Die Ergebnisse dieser Evaluierung werden abzuwarten sein und auf deren Basis allfällige weitere Schutzmaßnahmen strafrechtlicher Natur in Betracht gezogen werden.

 

Wien, 31. Mai 2013

 

 

 

Dr. Beatrix Karl

 

 

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe

Anfragebeantwortung (gescanntes Original)

zur Verfügung.