14090/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.06.2013
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                          Wien, am 29. Mai 2013

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0134-I/4/2013

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14404/J vom 4. April 2013 der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend wird darauf hingewiesen, dass auf Grundlage des § 6 FinStaG zu jedem Quartalsstichtag ein umfassender Bericht zu den Maßnahmen nach dem Finanzmarkt-stabilitätsgesetz und dem Interbankmarktstärkungsgesetz an den Hauptausschuss des Nationalrates ergeht.

 

Zu 1.:

Zum Stichtag 31. Dezember 2012 waren Maßnahmen nach dem Finanzmarktstabilitätsgesetz (FinStaG) in Höhe von rund EUR 13,63 Mrd. in Anspruch genommen worden.


Zu 2.:

Zu den folgenden Stichtagen waren Maßnahmen nach dem Finanzmarktstabilitätsgesetz (FinStaG) wie folgt in Anspruch genommen worden:

 

31.12.2008

31.12.2009

31.12.2010

31.12.2011

rd. EUR 6,6 Mrd.

rd. EUR 7,4 Mrd.

rd. EUR 7,4 Mrd.

rd. EUR 11 Mrd.

 

Zu 3.:

Im Jahr 2012 sind Refinanzierungskosten der OeBFA als Zinsaufwand für die beanspruchten Mittel aus dem Bankenpaket in Höhe von rund EUR 252 Mio. angefallen.

 

Zu 4.:

Refinanzierungskosten der OeBFA als Zinsaufwand für die beanspruchten Mittel sind in folgender Höhe angefallen:

 

2008

2009

2010

2011

rd. EUR 0,1 Mio.

rd. EUR 134 Mio.

rd. EUR 213 Mio.

rd. EUR 221 Mio.

 

Zu 5.:

Die zum Stichtag 31. Dezember 2012 in Anspruch genommenen Maßnahmen nach dem Finanzmarktstabilitätsgesetz (FinStaG) verteilen sich auf Partizipationskapital und Kapital-erhöhungen, Gesellschafterzuschüsse, Haftungen (Garantien und Bürgschaften) sowie Sonstiges wie folgt:

 

Gesamt je Bank

davon Kapital1

davon Gesellschafter-zuschüsse

davon Haftungen

davon Sonstiges2

Hypo Alpe-Adria-Bank Int. AG

rd. EUR 3,05 Mrd.

rd. 1,22 Mrd.

rd. 1,2 Mrd.

rd. EUR 625 Mio.

Erste Group Bank AG

rd. EUR 1,22 Mrd.

rd. EUR 1,22 Mrd.

Raiffeisen Bank Int. AG

EUR 1,75 Mrd.

EUR 1,75 Mrd.

ÖVAG

rd. 1,25 Mrd.

rd. EUR 0,55 Mrd.

EUR 700 Mio.

BAWAG P.S.K. AG

EUR 0,55 Mrd.

EUR 0,55 Mrd.

Kommunalkredit Austria AG

rd. EUR 250 Mio.

rd. EUR 220 Mio.

rd. EUR 30 Mio.

KA Finanz AG

rd. EUR 5,56 Mrd.

EUR 389 Mio.

rd. 820 Mio.

rd. 3,08 Mrd.

EUR 1,27 Mrd.

gesamt

rd. 13,63 Mrd.

rd. 5,9 Mrd.

rd. 850 Mio.

rd. EUR 4,28 Mrd.

rd. EUR 2,6 Mrd.

1) Aushaftendes Partizipationskapital (nach Kapitalschnitte HAA und ÖVAG) und Kapitalerhöhungen;

2) Insbesondere Kapitalschnitte HAA und ÖVAG sowie Zahlungsverpflichtung aus Ziehung Besserungsschein (KA Finanz)


Zu 6.:

Die zum Stichtag 31. Dezember 2008 in Anspruch genommenen Maßnahmen nach dem Finanzmarktstabilitätsgesetz (FinStaG) verteilen sich auf Partizipationskapital und Kapital-erhöhungen sowie Haftungen (Garantien und Bürgschaften) wie folgt:

 

Gesamt je Bank

davon Kapital1

davon Haftungen

Hypo Alpe-Adria-Bank Int.  AG

EUR 900 Mio.

EUR 900 Mio.

Constantia Privatbank AG

EUR 400 Mio.

 

EUR 400 Mio.

Kommunalkredit Austria AG

EUR 5,3 Mrd.

 

EUR 5,3 Mrd.

gesamt

rd. 6,6 Mrd.

EUR 900 Mio.

rd. EUR 5,7 Mrd.

1) zum Stichtag aushaftendes Partizipationskapital;

 

Die zum Stichtag 31. Dezember 2009 in Anspruch genommenen Maßnahmen nach dem Finanzmarktstabilitätsgesetz (FinStaG) verteilen sich auf Partizipationskapital und Kapital-erhöhungen, Gesellschafterzuschüsse, Haftungen (Garantien und Bürgschaften) sowie Sonstiges wie folgt:

 

Gesamt je Bank

davon Kapital1

davon Gesellschafter-zuschüsse

davon Haftungen

davon Sonstiges2

Hypo Alpe-Adria-Bank Int.  AG

EUR 1 Mrd.

EUR 900 Mio.

 

EUR 100 Mio.

 

Constantia Privatbank AG

EUR 200 Mio.

 

 

EUR 200 Mio.

 

Erste Group Bank AG

EUR 1,244 Mrd.

EUR 1,244 Mrd.

 

 

 

Raiffeisen Bank Int. AG

EUR 1,75 Mrd.

EUR 1,75 Mrd.

 

 

 

ÖVAG

EUR 1 Mrd.

EUR 1 Mrd.

 

 

 

BAWAG P.S.K. AG

EUR 950 Mio.

EUR 550 Mio.

 

EUR 400 Mio.

 

Kommunalkredit Austria AG

rd. EUR 1.250 Mio.

rd. EUR 220 Mio.

EUR 30 Mio.

EUR 1 Mrd.

 

KA Finanz AG

EUR 60 Mio.

 

 

 

EUR 60 Mio.

gesamt

rd. EUR 7,43 Mrd.

rd. EUR 5,644 Mrd.

rd. 30 Mio.

EUR 1,7 Mrd.

EUR 60 Mio.

1) zum Stichtag aushaftendes Partizipationskapital sowie Kapitalerhöhungen;

2) Darlehen an die KA Finanz AG;

 

Die zum Stichtag 31. Dezember 2010 in Anspruch genommenen Maßnahmen nach dem Finanzmarktstabilitätsgesetz (FinStaG) verteilen sich auf Partizipationskapital und Kapital-erhöhungen, Gesellschafterzuschüsse sowie Haftungen (Garantien und Bürgschaften) wie folgt:

 

Gesamt je Bank

davon Kapital1

davon Gesellschafter-zuschüsse

davon Haftungen

Hypo Alpe-Adria-Bank Int.  AG

EUR 1.550 Mio.

EUR 1.350 Mio.

 

EUR 200 Mio.

Erste Group Bank AG

EUR 1,244 Mrd.

EUR 1,244 Mrd.

 

 

Raiffeisen Bank Int. AG

EUR 1,75 Mrd.

EUR 1,75 Mrd.

 

 

ÖVAG

EUR 1 Mrd.

EUR 1 Mrd.

 

 

BAWAG P.S.K. AG

EUR 550 Mio.

EUR 550 Mio.

 

 

Kommunalkredit Austria AG

rd. EUR 1.250 Mio.

rd. EUR 220 Mio.

EUR 30 Mio.

EUR 1 Mrd.

KA Finanz AG

EUR 135 Mio.

 

EUR 135 Mio.

 

gesamt

rd. EUR 7,459 Mrd.

rd. EUR 6,094 Mrd.

rd. 165 Mio.

EUR 1,2 Mrd.

1) zum Stichtag aushaftendes Partizipationskapital sowie Kapitalerhöhungen;

Die zum Stichtag 31. Dezember 2011 in Anspruch genommenen Maßnahmen nach dem Finanzmarktstabilitätsgesetz (FinStaG) verteilen sich auf Partizipationskapital und Kapital-erhöhungen, Gesellschafterzuschüsse, Haftungen (Garantien und Bürgschaften) sowie Sonstiges wie folgt:

 

Gesamt je Bank

davon Kapital1

davon Gesellschafter-zuschüsse

davon Haftungen

davon Sonstiges2

Hypo Alpe-Adria-B. Int.  AG

EUR 1.550 Mio.

rd. EUR 275 Mio.

 

EUR 200 Mio.

rd. EUR 1.075 Mio.

Erste Group Bank AG

EUR 1,244 Mrd.

EUR 1,244 Mrd.

 

 

 

Raiffeisen Bank Int. AG

EUR 1,75 Mrd.

EUR 1,75 Mrd.

 

 

 

ÖVAG

EUR 1 Mrd.

EUR 1 Mrd.

 

 

 

BAWAG P.S.K. AG

EUR 550 Mio.

EUR 550 Mio.

 

 

 

Kommunalkredit Austria AG

rd. EUR 1.387 Mio.

rd. EUR 220 Mio.

EUR 30 Mio.

 

rd. EUR 1.137 Mio.

KA Finanz AG

rd. EUR 3,51 Mrd.

 

rd. EUR 820 Mio.

rd. EUR 2,69 Mrd.

 

gesamt (rd.)

EUR 11 Mrd.

EUR 5 Mrd.

EUR 850 Mio.

EUR 2,89 Mrd.

EUR 2.212 Mio.

1) zum Stichtag aushaftendes Partizipationskapital (nach dem Kapitalschnitt und Kapitalwandlung bei Hypo Alpe Adria) sowie Kapitalerhöhungen;

2) Kapitalschnitt und Kapitalwandlungen bei Hypo Alpe Adria sowie Zahlung aus Inanspruchnahme der Haftung auf den Besserungsschein an Kommunalkredit Austria AG im Juli 2013;

 

Zu 7.:

Der Maastricht-mäßigen Behandlung staatlicher Maßnahmen liegt grundsätzlich das – eher allgemein gehaltene – ESVG 1995 zugrunde. Bei der Behandlung von Einzelfragen stützt sich Statistik Austria aber vor allem auf die ergänzenden Bestimmungen des von Eurostat veröffentlichten „Manual on Government Deficit and Debt - Implementation of ESA95“ (dzt. 5. Auflage, 2013).

 

Nahezu alle wesentlichen Bestimmungen zu Maßnahmen zur Finanzmarktstabilisierung finden sich dort in Kapitel IV.5 „Financial defeasance“ (S. 180-194). Ergänzend in Einzelfällen relevant können auch andere Kapitel des Manuals sein, insbesondere Kapitel III.2 (Capital injections into public corporations, S. 113 ff) und Kapitel VII.4 (Government guarantees, S. 317 ff).

 

Die aktuelle Fassung des Manuals ist im Internet verfügbar unter: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/government_finance_statistics/methodology/ESA_95

 

Die Maastricht-Auswirkungen des Bankenpakets auf das Bundesbudget sind in folgender Tabelle dargestellt:


 

Maastricht-Auswirkungen des Bankenpakets (Bundeshaushalt)

in Mio. EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2008

2009

2010

2011

2012

2013

Vermögenstranfers

 

 

 

 

 

1. Quartal

KA-Finanz/Kommunalkredit

0

90

1.106

75

1.215

0

davon

 

 

 

 

 

 

  Gesellschafterzuschuss

 

90

75

75

999

 

  Besserungsschein

 

 

1.031

 

 

 

  Haftungen

 

 

 

 

216

 

 

 

 

 

 

 

 

Hypo-Alpe-Adria

0

0

450

625

500

0

davon

 

 

 

 

 

 

  Gesellschafterzuschuss

 

 

450

 

500

 

  Kapitalherabsetzung

 

 

 

625

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ÖVAG

0

0

0

0

950

 

davon

 

 

 

 

 

 

  Gesellschafterzuschuss

 

 

 

 

250

 

  Kapitalherabsetzung

 

 

 

 

700

 

Summe Vermögenstransfers

0

90

1.556

700

2.665

0

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Haftungsentgelte

0

217

301

332

205

56

Dividenden (Partizipationskapital)

0

0

264

289

289

0

davon

 

 

 

 

 

 

  Erste

 

 

97,9

97,9

97,9

 

  RZB/RBI

 

 

140

140

140

 

  BAWAG PSK

 

 

25,6

51,2

51,2

 

  Hypo-Alpe-Adria

 

 

0

0

0

 

  Volksbanken

 

 

0

0

0

 

Pönalen

0

0

2

1

4

1

Summe Einzahlungen

0

217

566

622

498

57

 

Zu 8.:

In den Jahren 2008, 2009 und 2010 wurden auf Grundlage des Interbankmarktstärkungs-gesetzes von der Republik Österreich Garantien für Wertpapieremissionen von Banken übernommen. Das Interbankmarktstärkungsgesetz ist mit 31. Dezember 2010 außer Kraft getreten, wodurch in den Jahren 2011 und 2012 keine Garantien übernommen wurden.

Die Garantieübernahmen in 2008, 2009 und 2010 gliedern sich wie folgt auf:

 

Gesamt je Bank

2008

2009

2010

Österreichische Clearingbank AG

EUR 4 Mrd.

EUR 4 Mrd.

 

 

Hypo Alpe-Adria-B. Int.  AG

EUR 1,35 Mrd.

 

EUR 1,35 Mrd.

 

Erste Group Bank AG

rd. EUR 4,05 Mrd.

 

rd. EUR 4,05 Mrd.

 

Raiffeisen Bank Int. AG

EUR 4,25 Mrd.

 

EUR 4,25 Mrd.

 

ÖVAG

EUR 3 Mrd.

 

EUR 3 Mrd.

 

Kommunalkredit Austria AG

rd. EUR 1,17 Mrd.

 

rd. EUR 1,17 Mrd.

 

KA Finanz AG

rd. EUR 8,6 Mrd.

 

rd. EUR 6,6 Mrd.

EUR 2 Mrd.

gesamt (rd.)

 

EUR 4 Mrd.

rd. EUR 20,42 Mrd.

EUR 2 Mrd.

Zu 9.:

Der in § 2 Abs. 4 FinStaG normierte Rahmen für Maßnahmen nach dem Finanzmarkt-stabilitätsgesetz in Höhe von EUR 15 Mrd. war per Ende 2012 mit rund 90,6 % bzw. per Ende März 2013 mit rund 91,6 % ausgenutzt.

 

Zu 10.:

Folgende Einnahmen konnten im Rahmen des Bankenpaketes in den Jahren 2008 bis 2012 erzielt werden:

 

(gerundet)

2008

2009

2010

2011

2012

Dividenden aus Partizipationskapital

 

 

EUR 263 Mio.

EUR 289 Mio.

EUR 289 Mio.

Haftungsentgelte

EUR 2,6 Mio.

EUR 217 Mio.

EUR 301 Mio.

EUR 332 Mio.

EUR 205 Mio.

Pönalzahlungen (Hypo Alpe Adria)

 

 

EUR 2 Mio.

EUR 1 Mio.

EUR 4 Mio.

gesamt je Jahr

EUR 2,6 Mio.

EUR 217 Mio.

EUR 566 Mio.

EUR 622 Mio.

EUR 498 Mio.

 

Zu 11.:

Aufgrund von Bilanzverlusten bei der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG (HBInt) und der Österreichischen Volksbanken AG (ÖVAG) in den Jahren 2008 bis 2012 konnten von den beiden Banken bislang noch keine Dividenden auf das Partizipationskapital geleistet werden. Die entsprechenden ausschüttungsfähigen Gewinne vorausgesetzt beträgt die Dividende der HBInt 8 % und jene der ÖVAG 9,3 %.

 

Zu 12., 13. und 15.:

Im von der Finanzmarktbeteiligung AG des Bundes (FIMBAG) durchgeführten Privatisierungs-prozess für die Kommunalkredit Austria AG verblieben nach Durchführung einer Due Diligence durch die Interessenten per Anfang Dezember 2012 einige wenige Kaufangebote. Da alle Angebote von einem hohem Maß an Konditionalität und Komplexität geprägt waren, wäre ein den Vorgaben der Europäischen Kommission gemäßes signing vor dem 31. Dezember 2012 nicht mehr einhaltbar gewesen. Die Europäische Kommission wurde daher am 11. Dezember 2012 um eine Erstreckung der signing-Frist um 3 Monate sowie parallel dazu um eine Erstreckung der closing-Frist vom 30. Juni 2013 auf den 30. September 2013 ersucht.


Trotz intensiver Bemühungen der FIMBAG war es jedoch nicht möglich, eine „Beihilfenfreiheit“ des Verkaufes zu erreichen, da in allen Fällen neue Beihilfen durch die Republik Österreich wie Haftungsübernahmen oder Übernahmen von Teil-Portfolien erforderlich gewesen wären. Nach einer Empfehlung der FIMBAG, die Angebote vor allem aus wirtschaftlichen und rechtlichen Gründen nicht anzunehmen, wurden alle Optionen für die weitere Vorgehensweise in enger Abstimmung zwischen dem Bundesministerium für Finanzen und dem Bundeskanzleramt abgewogen. Mitte Mai 2013 hat sich die Republik Österreich entschlossen, die von der Europäischen Kommission zur Kompensation der zugeführten Beihilfen auferlegte Fristsetzung für eine Privatisierung und damit Rückzug des Staates aus der am Markt tätigen Bank dadurch zu erfüllen, dass die Kommunalkredit Austria jegliches Neugeschäft beendet und einen langfristigen, wertschonenden Abbau ihres Portfolios vornimmt, die Eigentümerschaft jedoch weiterhin bei der Republik Österreich verbleibt.

 

Zu 14.:

Zur Sicherstellung eines offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Verkaufs-verfahrens sind die Namen der Bieter im Privatisierungsprozess ausschließlich in Kenntnis der FIMBAG verblieben und wurden dem Bundesministerium für Finanzen nicht bekanntgegeben.

 

Zu 16.:

Gegenwärtig ist dem Bundesministerium für Finanzen kein Rekapitalisierungsbedarf für die ÖVAG bekannt.

 

Zu 17.:

Das der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG im März 2013 von der FMA im Rahmen des sogenannten „JRAD 2“-Verfahrens auferlegte Rekapitalisierungserfordernis zur Erreichung einer 12,4 %igen Kapitalquote sowie zur erhöhten Abdeckung ihres Kreditrisikos wird rund EUR 621,9 Mio. umfassen. Die Erfüllung dieser Auflage wird voraussichtlich durch den Bund in Form einer Kapitalerhöhung vorgenommen werden und bis Ende 2013 umzusetzen sein.

 

Zu 18. und 19.:

Das der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG im Februar 2012 von der FMA im Rahmen des sogenannten „JRAD 1“-Verfahrens auferlegte Rekapitalisierungserfordernis zur Erreichung einer 12,04 %igen Kapitalquote sowie zur erhöhten Abdeckung ihres Kreditrisikos hat EUR 1,5 Mrd. umfasst.

Diese Auflage wurde durch folgende Maßnahmen des Bundes auf Grundlage des FinStaG im Dezember 2012 erfüllt:

       Vornahme einer Kapitalerhöhung iHv rd. EUR 500 Mio.;

       Übernahme einer Garantie für eine 10jährige Tier 2-fähige Nachranganleihe der Bank iHv EUR 1 Mrd.

 

Zu 20. und 21.:

Die gestellten Fragen betreffend möglicher Auswirkungen der Restrukturierungen des zypriotischen Bankensektors auf österreichische Kreditinstitute können vom Bundesministerium für Finanzen im Rahmen des parlamentarischen Interpellationsrechtes nicht beantwortet werden, da diese keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen im Sinne des Art. 52 Abs. 2 B-VG in Verbindung mit § 90 GOG 1975 darstellen.

 

Zu 22.:

Um jede Art von Unsicherheit zu vermeiden, wird in einer EU-Richtlinie die künftige Vorgehensweise bei der Abwicklung von Banken festgelegt. Diese Richtlinie ist derzeit noch in Verhandlung, weswegen eine Aufnahme dieser bail-in Regelungen in das BIRG eine wesentliche Verzögerung implizieren würde, die nicht wünschenswert ist.

 

Zu 23.:

Ich bin der Überzeugung, dass Spareinlagen bis 100.000 Euro zu schützen sind.

 

Zu 24.:

Nein; denn die letztlich gewählte Vorgangsweise hat klar und deutlich demonstriert, dass die gesicherten Einlagen auf keine Art und Weise angetastet werden.

 

Zu 25.:

Österreich sprach sich in den Vorverhandlungen zum Stabilitätsprogramm Zyperns auf technischer Ebene für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer aus, wurde jedoch in Anbetracht des Einstimmigkeitserfordernisses beim Beschluss des Memorandum of Understanding seitens zahlreicher Mitgliedstaaten überstimmt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Maria Fekter eh.