14096/AB XXIV. GP
Eingelangt am 04.06.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ.
BMVIT-9.500/0005-I/PR3/2013 DVR:0000175
![]()
An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . Juni 2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Der Abgeordnete zum Nationalrat Dipl.-Ing. Deimek und weitere Abgeordnete haben am 4. April 2013 unter der Nr. 14388/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend der Austro-Control-Beschäftigten sowie konkrete disziplinäre, dienstrechtliche Maßnahmen gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 6 und 9:
Ø Sind Ihnen die von ihrem Parteikollegen Payr behaupteten Fälle von "Mobbingvorwürfen, Diskriminierung und sexueller Belästigung" bei der Austro Control bekannt?
Ø Wenn ja, welche Maßnahmen wurden von Ihnen vor dem Hintergrund Ihrer Verantwortung veranlasst?
Ø Wurden die konkreten Fälle bei der Austro Control untersucht und zu welchen Konsequenzen haben diese Untersuchungen geführt?
Ø In wie vielen Fällen wurden Schäden wieder gut gemacht?
Ø Wie hoch ist die bisher aufgelaufene Schadenssumme?
Ø In wie vielen Fällen wurden die Verantwortlichen disziplinär zur Verantwortung gezogen?
Ø Muss es Sie nicht mit besonderer Sorge erfüllen, dass seit 2009, der Zeit der Verantwortung der Ihnen nahestehenden Geschäftsführung zu einer sprunghaften Zunahme der Fälle von Mobbing, Diskriminierung und sexueller Belästigung gekommen ist?
Vorweg möchte ich festhalten, dass Personalangelegenheiten in die operative Zuständigkeit des Managements fallen.
Grundsätzlich ist laut Auskunft der ACG zu Ihrer Anfrage zu sagen, dass jeder Fall von Mobbing, Diskriminierung und sexueller Belästigung einer internen Untersuchung zugeführt und abhängig vom Ergebnis werden gegebenenfalls entsprechende arbeitsrechtliche Maßnahmen gesetzt.
Zu den Fragen 7 und 8:
Ø Erhalten Opfer von Mobbing, Diskriminierung und sexueller Belästigung rechtlichen Beistand, um auch zivilrechtlich gegen die sie mobbenden, diskriminierenden, sexuell belästigenden Personen vorgehen und Schadenersatzforderungen durchsetzen zu können?
Ø Teilen Sie als ehemalige für Frauenangelegenheiten zuständige Bundesministerin die Einschätzung Ihres Parteikollegen Payr, dass gerade bei der Austro Control die betriebliche Beratungsstelle zum Schutz vor Mobbing, Diskriminierung und sexueller Belästigung "viel zu tun" haben wird und was werden Sie unternehmen, um diese Situation rasch zu verbessern?
Laut Auskunft der ACG zu Ihrer Anfrage wurde im Rahmen der Betriebsvereinbarung gegen „Mobbing, Diskriminierung und sexuelle Belästigung“ eine innerbetriebliche Beratungsstelle geschaffen, die dazu dienen soll, allfällige Vorkommnisse schnell und außergerichtlich zu lösen.