141/AB XXIV. GP
Eingelangt am 05.01.2009
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BM für Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
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Frau |
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Präsidentin des Nationalrates |
(5-fach) |
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Parlament |
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1010 Wien |
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GZ: BMSK-10001/0285-I/A/4/2008 |
Wien, |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an meinen Amtsvorgänger gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 100/J der Abgeordneten Grosz, Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen, wie folgt:
Fragen 1 bis 3:
Es ist bei offiziellen Besuchen und Arbeitsbesuchen von Regierungsmitgliedern im internationalen Kontext üblich, Aufmerksamkeiten von geringem materiellen Wert zu verschenken. Solche Gastgeschenke abzulehnen würde auf Unverständnis stoßen und als Brüskierung interpretiert werden.
Im Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz werden – wie auch unter meinen Amtsvorgängern - keine detaillierten Aufzeichnungen über die dem Bundesminister (bzw. MitarbeiterInnen des Kabinetts) gewidmeten Ehrengeschenke und Aufmerksamkeiten geführt, da der damit verbundene Verwaltungsaufwand im Hinblick auf den materiellen Wert dieser Gegenstände und den Nutzen solcher Aufzeichnungen nicht gerechtfertigt wäre, weshalb auch eine Auflistung nicht möglich ist.
Fragen 4 bis 6:
Was die Verwendung der Gastgeschenke betrifft, so werden diese – soweit es sich nicht um persönliche Ehrengeschenke handelt – karitativen Zwecken zugeführt.
Aufgrund der geringen Anzahl von Geschenken, die über den Souvenircharakter hinausgehen und somit für eine öffentliche Versteigerung in Frage kommen, erscheint eine solche nicht sinnvoll. Darüber hinaus könnte eine solche Versteigerung als Geringschätzung des Geschenkgebers/der Geschenkgeberin aufgefasst werden.
Mit freundlichen Grüßen