14101/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.06.2013
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

              

GZ: BMI-LR2220/0402-I/1/b/2013

Wien, am               . Mai 2013

 

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen haben am 4. April 2013 unter der Zahl 14395/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Wiederbestellung des Abteilungsleiters im Bundeskriminalamt Dr. Ernst Geiger“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

Im Hinblick auf den erfolgten Freispruch ist von der Unschuld Dr. Ernst Geigers auszugehen und kann ihm dieser Freispruch nicht zum Nachteil gereichen. Dr. Geiger wurde von einer unabhängigen Begutachtungskommission als Bestgeeigneter für die nunmehr ausgeübte Leitungsfunktion eingestuft.

 

Zu Frage 5:

Persönliche oder gesinnungsfreundliche Naheverhältnisse von Bediensteten fallen nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.