14101/AB XXIV. GP
Eingelangt am 04.06.2013
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0402-I/1/b/2013
Wien, am . Mai 2013
Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen haben am 4. April 2013 unter der Zahl 14395/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Wiederbestellung des Abteilungsleiters im Bundeskriminalamt Dr. Ernst Geiger“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Im Hinblick auf den erfolgten Freispruch ist von der Unschuld Dr. Ernst Geigers auszugehen und kann ihm dieser Freispruch nicht zum Nachteil gereichen. Dr. Geiger wurde von einer unabhängigen Begutachtungskommission als Bestgeeigneter für die nunmehr ausgeübte Leitungsfunktion eingestuft.
Zu Frage 5:
Persönliche oder gesinnungsfreundliche Naheverhältnisse von Bediensteten fallen nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.