14108/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.06.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.110/0082-I/4/2013

Wien, am 4. Juni 2013

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Riemer, Kolleginnen und Kollegen haben am 4. April 2013 unter der Nr. 14396/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfra­ge betreffend spionierende Schaufensterpuppen gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Ist Ihnen die Datenschutz- und Grundrechtsproblematik rund um diese "EyeSee-Mannequins" bekannt?

 

Der dargelegte Sachverhalt ist dem Bundeskanzleramt nicht bekannt. Da das Daten­schutzgesetz 2000 grundsätzlich technologieneutral formuliert ist und daher auch die Frage der Zulässigkeit des Einsatzes der anfragegegenständlichen „EyeSee-Manne­quins“ – sofern es dabei zur Verwendung personenbezogener Daten kommt – nach den allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Einzelfall zu prüfen wäre, treffen die aufgeworfenen Fragestellungen auch in erster Linie den Vollzugsbereich. Auf Nachfrage bei der Datenschutzkommission ist auch dieser die dargelegte Proble­matik bislang nicht bekannt.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

Ø  Hat es auf Ebene der EU schon über diesen möglichen Eingriff in die Privatsphä­re der Konsumenten Gespräche gegeben?

Ø  Wenn „Ja“, zu welchem Ergebnis ist man gekommen?

 

Konkrete Gespräche zu „EyeSee-Mannequins“ auf Unionsebene sind – auch nach Nachfrage bei der Datenschutzkommission – nicht bekannt.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

Ø  Werden Sie sich für ein Verbot der "EyeSee-Mannequins" im EU-Raum einset­zen?

Ø  Wenn „Nein“, warum nicht?

 

Ich setze mich auch auf unionsrechtlicher Ebene stets für hohe Standards im Daten­schutz ein. Sollte sich – unter Hinweis auf die Beantwortung der Frage 1 – tatsächlich ein Handlungsbedarf für eine Regelung der Verwendung der anfragegegenständli­chen „EyeSee-Mannequins“ ergeben, werde ich selbstverständlich auf eine daten­schutzkonforme Lösung hinarbeiten.

 

 

Mit freundlichen Grüßen