14108/AB XXIV. GP
Eingelangt am 04.06.2013
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
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An die Präsidentin des Nationalrats Maga Barbara PRAMMER Parlament 1017 W i e n |
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GZ: BKA-353.110/0082-I/4/2013 |
Wien, am 4. Juni 2013 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Riemer, Kolleginnen und Kollegen haben am 4. April 2013 unter der Nr. 14396/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend spionierende Schaufensterpuppen gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Ist Ihnen die Datenschutz- und Grundrechtsproblematik rund um diese "EyeSee-Mannequins" bekannt?
Der dargelegte Sachverhalt ist dem Bundeskanzleramt nicht bekannt. Da das Datenschutzgesetz 2000 grundsätzlich technologieneutral formuliert ist und daher auch die Frage der Zulässigkeit des Einsatzes der anfragegegenständlichen „EyeSee-Mannequins“ – sofern es dabei zur Verwendung personenbezogener Daten kommt – nach den allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Einzelfall zu prüfen wäre, treffen die aufgeworfenen Fragestellungen auch in erster Linie den Vollzugsbereich. Auf Nachfrage bei der Datenschutzkommission ist auch dieser die dargelegte Problematik bislang nicht bekannt.
Zu den Fragen 2 und 3:
Ø Hat es auf Ebene der EU schon über diesen möglichen Eingriff in die Privatsphäre der Konsumenten Gespräche gegeben?
Ø Wenn „Ja“, zu welchem Ergebnis ist man gekommen?
Konkrete Gespräche zu „EyeSee-Mannequins“ auf Unionsebene sind – auch nach Nachfrage bei der Datenschutzkommission – nicht bekannt.
Zu den Fragen 4 und 5:
Ø Werden Sie sich für ein Verbot der "EyeSee-Mannequins" im EU-Raum einsetzen?
Ø Wenn „Nein“, warum nicht?
Ich setze mich auch auf unionsrechtlicher Ebene stets für hohe Standards im Datenschutz ein. Sollte sich – unter Hinweis auf die Beantwortung der Frage 1 – tatsächlich ein Handlungsbedarf für eine Regelung der Verwendung der anfragegegenständlichen „EyeSee-Mannequins“ ergeben, werde ich selbstverständlich auf eine datenschutzkonforme Lösung hinarbeiten.
Mit freundlichen Grüßen