14116/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.06.2013
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

GZ: BKA-353.110/0083-I/4/2013                                                        Wien, am 5. Juni 2013

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Zinggl, Freundinnen und Freunde haben am 5. April 2013 unter der Nr. 14412/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfra­ge betreffend konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Lage der Roma gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 12 sowie 14 bis 16:

Ø  Welche konkreten Maßnahmen hat die Regierung bzw. das Bundeskanzleramt seit der parlamentarischen Entschließung 143/E betreffend soziale und wirt­schaftliche Integration von Roma zu dessen Umsetzung ergriffen?

Ø  Welche konkreten Schritte wurden von der Regierung bisher gesetzt, um in „Zu­sammenarbeit mit Fachleuten eine Struktur zu schaffen, die den nationalen Ro­ma-Vereinen hilft, Projekte beim EU-Strukturfonds einzureichen“ (143/E)?

Ø  Bis wann soll die nationale Roma Strategie erarbeitet sein?

Ø  Was konkret soll der Output der Dialogplattform für die nationale Roma Strategie sein?

Ø  Inwiefern kann bzw. soll die Roma-Dialogplattform die nationale Strategie zur In­tegration der Roma mitgestalten, bzw. inwiefern ist diese von der Regierung be­reits vorgegeben?

Ø  Anhand welcher Kriterien wird beurteilt, ob im Rahmen der Plattform diskutierte Maßnahmen letztendlich in die nationale Roma Strategie aufgenommen werden?

Ø  Welche Maßnahmen hat die Regierung bereits erarbeitet, die sie in die nationale Roma Strategie aufnehmen will?

Ø  Ist es Ziel der nationalen Roma Strategie konkrete Projekte zu verwirklichen oder soll wieder nur ein allgemeiner politischer Rahmen formuliert werden und wer wä­re dann für die Umsetzung zuständig?

Ø  Welche Umsetzungen von Maßnahmen bzgl. der nationalen Roma Strategie sind in dieser Legislaturperiode noch zu erwarten?

Ø  Inwiefern wird das Bundeskanzleramt nach Ausarbeitung der Roma Strategie eine Koordinations- oder Leitungsfunktion übernehmen?

Ø  Sollen nur Maßnahmen in die Strategie aufgenommen werden, deren Umsetzung durch Roma-Vereine erfolgt, oder sind auch Maßnahmen angedacht, deren Um­setzung die Regierung übernimmt?

Ø  Wie werden auch drittstaatsangehörige Roma, die in Österreich aufhältig sind, von der Roma Strategie umfasst?

Ø  Welche konkreten Anliegen bzw. Konzepte von Roma-Vereinen und der Zivilge­sellschaft liegen Ihnen im Rahmen der Dialogplattform bisher vor?

Ø  Welche davon haben sie bisher aufgegriffen und im Rahmen der Dialogplattform bearbeitet? Welche planen Sie noch aufzugreifen bzw. zu bearbeiten?

Ø  Inwiefern ist es geplant, europäische Best-Practice Modelle zur Integration von Roma (wie sie u.a. von der Grundrechteagentur 2012 herausgearbeitet wurden) in die nationale Rahmenstrategie aufzunehmen?

 

1.  Der EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020 wurde durch die Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union am 19. Mai 2011 angenommen und vom Europäischen Rat auf seiner Tagung vom 23. und 24. Mai 2011 gebilligt.

 

In diesen Schlussfolgerungen werden die Mitgliedstaaten der Europäischen Union u.a. aufgefordert:

 

v die soziale und wirtschaftliche Lage der Roma zu verbessern, insbesondere in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, Wohnen und Gesundheitsfürsorge;

v unter Berücksichtigung ihrer besonderen Gegebenheiten nationale Strategien zur Einbeziehung der Roma oder integrierte Pakete mit politischen Maßnah­men im Rahmen einer breiter angelegten Politik der sozialen Einbeziehung auszuarbeiten bzw. ihre vorhandenen Strategien und Maßnahmenpakete zu aktualisieren;

v eine nationale Kontaktstelle zu benennen, die die Umsetzung der nationalen Konzepte für die Einbeziehung der Roma überprüfen sowie den Austausch bewährter Verfahren für die Einbeziehung der Roma fördern soll;

v die aktive Einbindung der gesamten Roma-Zivilgesellschaft und aller anderen Interessenträger — auch auf regionaler und lokaler Ebene — in die Strategien zur Förderung der Einbeziehung der Roma zu fördern.

Der EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma unterscheidet nicht nach Nationalität, daher sind auch Drittstaatenangehörige miteinbezogen. Kennzeichnend für die Heterogenität der in Österreich lebenden Angehörigen der Ethnie der Roma ist unter anderem auch der unterschiedliche Grad des erreichten Bildungsstandes, der beruflichen und sozialen Verankerung und damit der Integra­tion.

 

2.  Zu Beginn des Jahres 2012 übermittelte Österreich den Bericht „EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020 – Politische und Rechtliche Maßnahmen“ an die Europäische Kommission. Diese Darstellung der bestehen­den Politiken und Projekte entstand unter Beteiligung der betroffenen Bundesmi­nisterien und Landesregierungen, des Beirates für die Volksgruppe der Roma und der Zivilgesellschaft, insbesondere von Roma-Vereinen.

 

Die Berichte der EU-Mitgliedstaaten wurden von der Europäischen Kommission evaluiert und die Ergebnisse in ihrer Mitteilung „Nationale Strategien zur Integra­tion der Roma: Erster Schritt zur Umsetzung des EU‑Rahmens“ an den Europäi­schen Rat und das Europäische Parlament vom 22. Mai 2012 zusammengefasst. Aus dieser Evaluierung ergibt sich für Österreich weiterer Handlungsbedarf, näm­lich vorrangig:

v weiterführende Maßnahmen in den vier Kernbereichen Bildung, Beschäfti­gung, Wohnen und Gesundheitsfürsorge zu konzipieren,

v Evaluierungsmethoden und Überprüfungsmechanismen zu entwickeln,

v Bezugsdaten, Indikatoren und messbare Ziele festzulegen sowie

v Finanzmittel für die genannten Maßnahmen zuzuweisen.

 

3.  Zur Umsetzung dieser Vorgaben wurden folgende Maßnahmen ergriffen:

Das Bundeskanzleramt – Verfassungsdienst fungiert – in Anknüpfung an die Zu­ständigkeit in Volksgruppenangelegenheiten – als „Nationale Kontaktstelle“ gegen­über der Europäischen Kommission sowie als Koordinierungsstelle für die inner­staatliche Umsetzung des EU-Rahmens.

 

Das nationale Monitoring in Österreich erfolgt durch eine beim Bundeskanzleramt – Verfassungsdienst eingerichtete „Dialogplattform“, in welche Vertreterinnen und Vertreter des Bundes und der Länder, von zivilgesellschaftlichen (Roma-)Vereinen und Fachleute aus Wissenschaft und Forschung einbezogen sind.


Des Weiteren sind die Durchführung von sozialwissenschaftlichen Studien über die Situation der Roma und Sinti in Österreich geplant, die als Grundlage für die geforderte Konzeption weiterführender Maßnahmen, insbesondere in den Berei­chen Bildung, Beschäftigung, Gesundheit und Wohnen, dienen sollen (siehe auch Frage 17).

 

Zur Verbreitung von Informationen betreffend die und zur Kommunikation über die „Roma-Strategie“ wurden eine Website auf der Homepage des Bundeskanzleram­tes und eine Kontakt-E-Mailadresse eingerichtet

(siehe www.bundeskanzleramt.at/roma und roma@bka.gv.at).

Auf der Website werden auch einschlägige Dokumente und die Protokolle der Dia­logplattform veröffentlicht.

 

Diese Maßnahmen hat die Bundesregierung im ihrem Beschluss vom 8. Jänner 2013 zustimmend zur Kenntnis genommen. Soweit durch die angesprochenen Maßnahmen Kosten entstehen, sind diese aus den veranschlagten Budgets der jeweils zuständigen Bundesministerien zu bedecken.

 

Die „Dialogplattform“ hat seit ihrer Konstituierung im Jahr 2012 bereits fünf Mal – stets unter Einbeziehung der zivilgesellschaftlichen Organisationen – zu nachste­henden Themen getagt:

 

v Präsentation des Berichts „EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020 – Politische und Rechtliche Maßnahmen“,

v Darstellung von möglichen EU-Finanzierungsinstrumenten zur Durchführung von Roma-Projekten,

v Beschäftigung und des Zugangs zum Arbeitsmarkt sowie

v Zugang zur Bildung.

 

In den Folgemonaten werden weitere Sitzungen zu den Themen Gesundheit, Wohnen und zu Maßnahmen gegen die Diskriminierung von Roma-Angehörigen stattfinden.

 

Im Rahmen der Sitzungen der Dialogplattform werden jeweils die bestehenden und beabsichtigten Maßnahmen der zuständigen Bundesministerien, Länder und Gemeinden zur Förderung der Integration von Angehörigen von Minderheiten bzw. MigrantInnen allgemein sowie der Angehörigen der Ethnie der Roma im Speziel­len präsentiert. Darüber hinaus werden Projekte zur Förderung der Integration der Roma diskutiert und Vorschläge erstattet, die sich sowohl an innerstaatlichen, als auch an internationalen Vorbildern orientieren.
Gleichzeitig finden laufend Beratungen von Roma-Vereinen für die Einreichung von Projekten bei Förderstellen der Europäischen Union sowie nationalen Förder­stellen statt. Diese Beratungen werden insbesondere durch die „Nationale Kon­taktstelle“, Vertreterinnen und Vertreter des Bundesministeriums für Arbeit, Sozi­ales und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Inneres sowie der Na­tionalagentur Lebenslanges Lernen (OeAD) durchgeführt.

 

Im Jahr 2013 wurden bisher drei einschlägige Bildungsprojekte für EU-Förderun­gen beantragt sowie zahlreiche Projekte aus den Budgetmitteln des Bundeskanz­leramtes, des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, des Bundesmi­nisteriums für Inneres, sowie von Ländern und Gemeinden gefördert.

 

Zu Ende des Jahres 2013 wird die koordinierende „Nationale Kontaktstelle“ im Bundeskanzleramt einen Zwischenbericht über den bereits geführten Diskussions­prozess in der Dialogplattform sowie die weiterführenden Maßnahmen, die vorge­schlagen werden oder bereits ergriffen werden, erstatten.

 

Zu Frage 13:

Ø  Welche Fortschritte wurden vom „Nationalen Kontaktpunkt“ bei den Vernetzungs­treffen in Brüssel bisher gemeldet?

 

Bei den bisherigen Treffen der „Nationale Kontaktstellen“ („National Roma Contacts Points“) der EU-Mitgliedstaaten (2.-3.10.2012 und 7.-8.3.2013) präsentierten Vertre­terinnen und Vertreter der Europäischen Kommission und der Europäischen Agentur für Grundrechte nachstehende Themen:

v Rolle der National Contact Points,

v laufende Tätigkeiten auf Europäischer Ebene,

v Tätigkeiten einer Arbeitsgruppe zur Fortschrittsmessung für Roma-Integration,

v Kooperationen zwischen den Gebietskörperschaften,

v EU-Förderstrukturen sowie einen

v Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Ratsempfehlung zur Inte­gration der Roma in den Mitgliedstaaten.

 

„Fortschrittsberichte“ aus den EU-Mitgliedsaaten, wie in Frage 13 angesprochen, standen bei diesen Treffen nicht auf der Tagesordnung.


Zu Frage 17:

Ø  Wann hat das Bundeskanzleramt eine Studie zur empirischen Erforschung der Lage der Roma in Österreich, von der beim ersten Plattformtreffen die Rede war, in Auftrag gegeben?
a) Wie lautete der Forschungsauftrag?
b) Werden die Plattform-TeilnehmerInnen von den Ergebnissen informiert?

 

Das Bundeskanzleramt wird in Kürze gemeinsam mit dem Bundesministerium für Ar­beit, Soziales und Konsumentenschutz und dem Bundesministerium für Inneres eine Studie über die Situation der Roma in verschiedenen Lebensbereichen, unter ande­rem in Beschäftigung und Wohnen, beauftragen.

 

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hat für eine Roma Bildungs- und Ausbildungsstudie (ROMBAS) eine Finanzierungszusage erteilt.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen