14120/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.06.2013
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

                                                                                            Wien, am 5. Juni 2013

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0110-IM/a/2013

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 14417/J betreffend „Einheitliche Regelung von Tagesmüttern und -vätern“, welche die Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen am 11. April 2013 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:

 

Dem Bund und somit dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend ist es nach der österreichischen Verfassungsrechtslage mangels diesbezüglicher Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenz nicht möglich, eine bundesweit einheitliche Regelung der Ausbildungen für Tagesmütter/-väter zu erlassen.

 

Mein Ressort setzt jedoch dessen ungeachtet einen Impuls für ein Ausbildungsangebot für Tagesmütter/-väter mit bundesweit vergleichbarem Ausbildungsumfang und -inhalt, indem es das Gütesiegel für "Ausbildungslehrgänge für Tagesmütter/-väter" verleiht, um durch Positivprädikatisierung die Qualität der Ausbildungslehrgänge hervorzuheben.


Ein Lehrgang muss dafür den Anforderungen des Curriculums "Ausbildungslehrgänge für Tagesmütter/-väter" entsprechen. Dieses umfasst 300 Unterrichtseinheiten, wovon 220 Unterrichtseinheiten als Theorie und 80 Unterrichtseinheiten als Praktikum zu erbringen sind, definiert Lernziele und Lehrinhalte und regelt Aufnahmevoraussetzungen, Lehrgangsabschlusskriterien, Rahmenbedingungen und Qualitätssicherung der Referent/inn/en sowie der Praktikumstagesmütter/-väter.

 

Die Anträge und Konzepte werden von einer unabhängigen Expert/inn/
enkommission geprüft. Nach Anhörung des/der Antragstellers/Antragstellerin wird in einem Hearing ein Gutachten erstellt. Das Gutachten dient als Grundlage für die Entscheidung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Verleihung des Gütesiegels.

 

Mit dem Gütesiegel leistet das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend einen wichtigen Beitrag zur Vereinheitlichung der Ausbildungsstandards sowie der Stärkung des Berufsbildes und fördert damit den gesellschaftlichen Stellenwert von gut ausgebildeten Tagesmüttern/-vätern.

 

Diesem positiven Beispiel sind bereits zwei Bundesländer, Kärnten und Tirol, gefolgt und haben ihre landesgesetzlichen Ausbildungserfordernisse an die Anforderungen des Curriculums des Bundes angepasst.