14127/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.06.2013
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BM für Wissenschaft und Forschung

Beschreibung: BMAnfragebeantwortung

 

 

                                                            BMWF-10.000/0110-III/4a/2013

 

               

 

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, 10. Juni 2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14416/J-NR/2013 betreffend Gesetzesentwurf zur "Pädagog/innenbildung NEU“, die die Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen am 11. April 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Fragen 1 bis 6:

 

Schwerpunkt der von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesnovelle betreffend der „Pädagog/innenbildung NEU“ ist, dass bestmöglich ausgebildete Lehrer/innen für Kinder und Jugendliche zur Verfügung stehen. Pädagogische Hochschulen und Universitäten sollen dabei Garanten für eine qualitätsvolle Ausbildung sein. Ziel in der Umsetzung der neuen Ausbildung ist es, bestehende Kompetenzen zu nutzen, die Qualität zu erhöhen und die Durchlässigkeit unterschiedlicher Ausbildungswege zu gewährleisten.


Der Gesetzesentwurf orientiert sich an folgenden Zielsetzungen:

 

Ø    Qualitätssteigerung: Erhöhung des Ausbildungsniveaus der neuen Aus- und Weiterbildung durch mehr wissenschaftlich fundierte Theorie und Praxis.

Ø    Qualitätssicherung: Gewährleistung der Curricula-Qualität von Pädagogischen Hochschulen und Universitäten durch einen unabhängigen Qualitätssicherungsrat.

Ø    Kompetenzorientierung: Berücksichtigung heutiger Anforderungen im Lehrberuf und Orientierung an professionellen Kompetenzen.

Ø    Mobilität und Internationalisierung: Erhöhung der internationalen Mobilität aufgrund der Bologna-Struktur (Bachelor-Master-PhD).

Ø    Durchlässigkeit: Weiterqualifizierungen durch abgestimmte Inhalte zwischen Pädagogischen Hochschulen und Universitäten.

Ø    Steigerung der Attraktivität: Leichter und attraktiver Zugang für Quereinsteiger/innen aufgrund des Bologna-Systems.

Ø    Gleichwertigkeit: Gleichwertige Ausbildung durch gemeinsame Qualitätssicherung von Pädagogischen Hochschulen und Universitäten.

Ø    Kooperationen: Nutzung regionaler Synergiepotenziale durch Kooperationen von Pädagogischen Hochschulen und Universitäten unter Achtung bestehender Kompetenzen.

 

Ein wesentliches Element der Gesetzesnovelle ist, dass damit die Weichen in Richtung vermehrte Kooperationen zwischen den Institutionen gestellt werden. So ist vorgesehen, dass Pädagogische Hochschulen bei Master-Studienangeboten in der Sekundarstufe verpflichtend mit Universitäten kooperieren, Universitäten hingegen beispielsweise bei Studienangeboten für Ausbildungen der Primarstufe mit Pädagogischen Hochschulen kooperieren sollen.

 

Die Studienarchitektur wird in Zukunft einheitlicher und durchlässiger, wodurch auch der Wechsel zwischen den einzelnen Ausbildungen erleichtert werden soll. Dabei wird es vermehrt zu Kooperationen und Abstimmungen kommen. Studien, die von Universität und Pädagogischer Hochschule gemeinsam angeboten werden, werden selbstverständlich gleichlautende Studienpläne aufweisen.

 

Die Novelle gibt den Rahmen für die Ausbildung und deren Curricula vor. Die detaillierte inhaltliche Ausgestaltung erfolgt im Zuständigkeitsbereich des BMWF an den Universitäten im Rahmen deren Autonomie. Grundsätzlich definiert der gesetzliche Rahmen ein vierjähriges Bachelor-Studium und ein mindestens einjähriges Master-Studium. Ziel der neuen Ausbildung ist es jedenfalls, den Lehrberuf auch für Quereinsteiger attraktiver zu gestalten. Die Gesetzesnovelle sieht diesbezüglich Anrechnungsmöglichkeiten vor.

 

 

Der Bundesminister:

 

 

o. Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.