14133/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.06.2013
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                           Wien, am     Juni 2013

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0135-I/4/2013

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14419/J vom 12. April 2013 der Abgeordneten Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1., 2. und 3.:

Wie bereits in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 7773/J vom 1. März 2011 beschrieben, wurde dem Bundesministerium für Finanzen am 6. November 2009 vom damaligen Vorstandsvorsitzenden der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG („HBInt“) erstmalig angekündigt, dass ein sogenanntes Asset Screening (Überprüfung der Vermögenswerte), welches von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PWC im Auftrag der HBInt und der Bayerischen Landesbank („BayernLB“) durchgeführt worden war, einen erheblichen Wertberichtigungsbedarf zum Jahresende 2009 hervorbringen werde. Da bis dahin weder die FIMBAG noch die Aufsichtsbehörden (FMA und OeNB) den Bund über den rapiden Vermögensverfall in der Hypo Alpe Adria unterrichtet hatten, lagen dem Bundes-ministerium für Finanzen und dem Bundeskanzleramt zu diesem Zeitpunkt noch keine konkreten Informationen zur wirtschaftlichen Misslage und der dramatischen Kapital- und Liquiditätssituation der Hypo Alpe Adria vor. Es bestand daher bis zu diesem Zeitpunkt für das Bundesministerium für Finanzen auch keine Veranlassung, Gespräche mit den damaligen Eigentümern, insbesondere der BayernLB, „über die Zukunft und drohende Insolvenz der Hypo Alpe Adria“ zu führen.


Zu 4. und 5.:

Im November und Dezember 2009 haben mehrere intensive Gesprächstermine mit der BayernLB sowie den übrigen damaligen Eigentümern der Bank im Bundesministerium für Finanzen stattgefunden. Ziel dieser Gespräche war es, zur Absicherung einer ausreichenden Kapitalisierung der HBInt bis zum Jahresende 2009 – und damit Stabilisierung der Bankengruppe – Kapitalmaßnahmen durch die Eigentümer vorzubereiten. An diesen Terminen haben Vertreter des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundeskanzleramtes, der Finanzprokuratur, der damaligen Eigentümer, der Aufsichtsbehörden sowie österreichischer Großbanken teilgenommen. Die Gesprächstermine wurden weitgehend protokollarisch dokumentiert und das Verhandlungsergebnis der Notverstaatlichung wurde in einem „termsheet“ festgehalten.

 

Die BayernLB hat zunächst auch gegenüber den seinerzeitigen Miteigentümern der HBInt weiterhin den Eindruck vermittelt, im Rahmen ihrer Eigentümerschaft an den erforderlichen Kapital- und Liquiditätsmaßnahmen mitzuwirken. Erst Ende November 2009 war von der BayernLB ein weiterer Kapitaleinschuss in die HBInt abgelehnt worden. Vielmehr war der Republik Österreich angeboten worden, den 67%igen Anteil an der HBInt gegen Zahlung eines Kaufpreises von EUR 302 Mio. abzugeben.

 

Zu 6.:

Anfang Dezember 2009 wurde dem Bundesministerium für Finanzen von der Bank ein besonders gekennzeichnetes Druckexemplar des finalen Berichtes zum „Asset Screening“ zum Zweck der Vorlage bei der Europäischen Kommission übermittelt. Die Ergebnisse dieser Prüfung wurden selbstverständlich in den nachfolgenden Kapitalisierungs- und Notverstaatlichungsverhandlungen berücksichtigt.

 

Zu 7.:

Hinsichtlich der Anfechtungsrechte aus dem Notverstaatlichungsvertrag gelten die allgemeinen anfechtungsrechtlichen Normen des österreichischen Rechts. Beispielsweise wäre bei Vorliegen entsprechender Sachverhaltsinformationen eine Anfechtung des Aktienkaufvertrages wegen Irrtums oder Arglist durch sämtliche Vertragsparteien möglich.

 


Zu 8.:

Das Verhandlungsteam der Republik Österreich in den Gesprächen zwischen 13. und 14. Dezember 2009 mit dem damaligen bayerischen Staatsminister der Finanzen und Vertretern der BayernLB stand unter der Leitung des damaligen Vizekanzlers sowie Bundesministers für Finanzen DI Josef Pröll und des Staatssekretärs Dr. Andreas Schieder. Die Verhandlungen wurden vom Gouverneur der OeNB, von Experten der politischen Kabinette sowie von Beamten des Bundesministeriums für Finanzen begleitet.

 

Eine darüber hinausgehende Beantwortung fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Finanzen.

 

Zu 9.:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Finanzen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen