14134/AB XXIV. GP
Eingelangt am 12.06.2013
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Juni 2013
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0136-I/4/2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14420/J vom 12. April 2013 der Abgeordneten Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 3.:
Das Bundesministerium für Finanzen hat in enger Abstimmung mit dem Bundeskanzleramt sowie unter Beratung durch die Finanzmarktbeteiligung AG des Bundes (FIMBAG) seit 2009 in guter Zusammenarbeit mit den Vertretern der Europäischen Kommission jede nur erdenkliche Anstrengung unternommen, um einen positiven Abschluss aller österreichischen Beihilfenfälle unter Bedachtnahme auf möglichst geringe Belastungen für die Republik Österreich zu erreichen. Hierfür wurden der Europäischen Kommission umfangreiche Restrukturierungskonzepte, Beantwortungen von Informationsersuchen, Geschäftspläne sowie umfassende weitere Unterlagen vorgelegt und mehrere Gespräche in Brüssel und in Wien auf allen Ebenen durchgeführt. Auch betreffend die Privatisierung der Kommunalkredit Austria AG besteht ein gutes Einvernehmen mit der Europäischen Kommission, um eine Lösung zu finden, die sowohl den beihilfenrechtlichen Anforderungen entspricht als auch weitere Kosten für die Republik Österreich so gering wie möglich hält.
Zu 4.:
Im Gespräch mit Wettbewerbskommissar Almunia am 5. April 2013 konnte erreicht werden, dass, abgehend von der Forderung des Kommissars im Schreiben vom 14. März 2013, alle Veräußerungen der Verkaufseinheiten – hiervon insbesondere das Süd-Ost-Europa-Netzwerk – bis Ende 2013 abzuschließen, ein Restrukturierungskonzept mit längeren Fristen gefunden werden soll. Ausschlaggebend war hierfür, dass die Auferlegung einer solch kurzfristigen Veräußerung massive Preisabschläge erzwungen und damit erhebliche Rekapitalisierungen durch die Republik Österreich erfordert hätte und auch technisch und zeitlich nur äußerst schwierig umsetzbar gewesen wäre. In einem am 24. April 2013 in Brüssel abgehaltenen Gespräch konnte eine Lösung erarbeitet werden, die eine Veräußerung der Österreich-Bank noch 2013, die Einstellung des Neukreditgeschäfts der Italien-Tochter ab Jahresmitte 2013 sowie eine längere Veräußerungsfrist der Süd-Ost-Europa-Banken vorsieht. Auf Basis dieser Lösung wird die Republik Österreich der Europäischen Kommission bis Ende Juni 2013 einen finalen Restrukturierungsplan vorlegen.
Zu 5.:
Am vom Vorstand der Bank erstellten und am 5. Februar 2013 von der Republik Österreich der Europäischen Kommission vorgelegten Entwurf des Restrukturierungsplans wurde – neben den als zu lang erachteten Verkaufsfristen – moniert, dass die Erlöserwartungen aus den Beteiligungsveräußerungen in Anbetracht der aktuell erzielbaren Verkaufspreise für Banken als zu hoch angesetzt worden seien. Insbesondere diese Planannahmen wurden von der Europäischen Kommission als „nicht glaubwürdig“ erachtet. Dieser Ansatz wurde nach Angaben des Vorstands der Bank von diesem gewählt, um sein Ziel, die Belastungen für die Republik Österreich so gering zu möglich zu halten, zu bekräftigen. Da von der Europäischen Kommission beginnend mit dem Schreiben des Kommissars vom 14. März 2013 jedoch verdeutlicht wurde, bei Beibehaltung dieser Annahmen keine positive Genehmigungsentscheidung erlassen zu können, werden die Erlöserwartungen im bis Ende Juni 2013 vorzulegenden Restrukturierungsplan nicht aufrechterhalten. Dies hat jedoch zur Folge, dass wegen anzunehmender Mindererlöse Belastungen für die Republik durch künftige Rekapitalisierungserfordernisse zu kalkulieren sind. Die Höhe dieser zukünftigen Beihilfen wird im bis Ende Juni vorzulegenden Restrukturierungplan anzugeben sein.
Zu 6.:
Wettbewerbskommissar Almunia hat in seinem Schreiben vom 14. März 2013 zum Ausdruck gebracht, dass die Europäische Kommission den Abschluss aller Veräußerungen der Verkaufseinheiten – hiervon insbesondere das Süd-Ost-Europa-Netzwerk – bis Ende 2013 erwarte. In unmittelbar nach Einlagen des Schreibens stattgefundenen Gesprächen mit dem Vorstand der Bank wurde von diesem verdeutlicht, dass eine solche Vorgabe technisch und zeitlich nicht umsetzbar sei, massive Preisabschläge erwarten lasse und in Folge erhebliche Rekapitalisierungen durch die Republik Österreich erfordern würde. Deshalb wurde umgehend das Gespräch mit dem Wettbewerbskommissar gesucht, in dessen Folge in einem am 24. April 2013 in Brüssel abgehaltenen Gespräch ein Ansatz erarbeitet werden konnte, der die beihilfenrechtlichen Anforderungen erfüllen und auch weitere Kosten für die Republik Österreich in einem vertretbaren Ausmaß halten kann.
Zu 7.:
Die von Wettbewerbskommissar Almunia getroffene Beurteilung der Systemrelevanz der Hypo Alpe Adria hat sich auf ihre gegenwärtigen Marktanteile vor allem in der Süd-Ost-Europa-Region bezogen. In dieser Wertung wurde eine geordnete Abwicklung der gesamten Banken-Gruppe gegenüber einer Restrukturierung durch Veräußerung der marktfähigen Teile abgewogen. Unmittelbar vor der Notverstaatlichung im Dezember 2009 war die Systemrelevanz der Hypo Alpe Adria jedoch diametral zu beurteilen, da ohne Stabilisierung und Anteilsübernahme durch die Republik Österreich eine ungeordnete Insolvenz der Hypo Alpe Adria eingetreten wäre. Ein solches Insolvenz-Szenario hätte einerseits massive Zahlungspflichten des Landes Kärnten aus der umfangreichen Gewährsträgerhaftung und andererseits unvorhersehbare negative Folge auf die gesamte Ost-Europa-Region hervorgerufen.
Zu 8.:
Das Beihilfeverfahren wurde stets in enger Zusammenarbeit zwischen der Republik Österreich und den Organen der Bank durchgeführt. Bereits während des laufenden Beihilfeverfahrens war es erforderlich, dass sich die Hypo Alpe Adria zur Einhaltung definierter Kennzahlen verpflichtet. Aufgrund der laufenden Restrukturierung und dem konjunkturellen Rückgang in Süd-Ost-Europa konnten diese Kennzahlen jedoch bislang nicht vollständig erfüllt werden. Bei einzelnen Kennzahlen wurde die Europäische Kommission daher um eine Abänderung ersucht. Hierfür wird im Zuge des finalen Restrukturierungsplanes eine abschließende Lösung gefunden werden.
Zu 9.:
Bis spätestens Ende Juni 2013 wird der Europäischen Kommission von der Republik Österreich ein finaler Restrukturierungsplan vorgelegt werden. Dessen detaillierte Ausgestaltung befindet sich derzeit in Abstimmung zwischen dem Bundesministerium für Finanzen, dem Bundeskanzleramt, der FIMBAG und der Bank.
Zu 10.:
Einer Empfehlung der Finanzmarktbeteiligung AG des Bundes (FIMBAG), die aus dem im Dezember 2012 begonnenen Privatisierungsprozess resultierten Kaufangebote vor allem aus wirtschaftlichen und rechtlichen Gründen nicht anzunehmen, folgend wurden alle Optionen für die weitere Vorgehensweise in enger Abstimmung zwischen dem Bundesministerium für Finanzen und dem Bundeskanzleramt abgewogen. Mitte Mai 2013 hat sich die Republik Österreich entschlossen, die von der Europäischen Kommission zur Kompensation der zugeführten Beihilfen auferlegte Fristsetzung für eine Privatisierung und damit den Rückzug des Staates aus der am Markt tätigen Bank dadurch zu erfüllen, dass die Kommunalkredit Austria jegliches Neugeschäft beendet und einen langfristigen, wertschonenden Abbau ihres Portfolios vornimmt, die Eigentümerschaft jedoch weiterhin bei der Republik Österreich verbleibt.
Mit freundlichen Grüßen