14141/AB XXIV. GP
Eingelangt am 14.06.2013
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0437-IV/5/2013
Wien, am . Juni 2013
Der Abgeordnete
zum Nationalrat Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen haben mit
15. April 2013 unter der Zahl 14422/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage unter dem Titel „interessantes Vergabeverfahren
für Kennzeichenerkennungssysteme“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Bekanntgabe der Firma, welche sich noch neben der Firma Kapsch beworben hat, widerspricht nach Auffassung des Bundesministeriums für Inneres der Verfassungs-bestimmung des § 1 Datenschutzgesetz, da diese Information im Hinblick auf das wirtschaftliche Interesse des nicht beauftragten Bieters an deren Geheimhaltung als besonders schutzwürdig anzusehen ist. Eine Interessensabwägung hat ergeben, dass zwar ein öffentliches Interesse an der gegenständlichen Auskunft grundsätzlich bestehen mag, dieses jedoch nicht als schwerwiegender erachtet wird als das Geheimhaltungsinteresse des Bieters, der auch in öffentlichen Vergabeverfahren grundsätzlich auf entsprechende Verschwiegenheit vertrauen können soll. Zudem wird die Auffassung vertreten, dass im Zweifel die Vermutung für die Schutzwürdigkeit spricht. Daher wird aus den vorgenannten Rechtsgründen keine Auskunft über den Namen des nicht beauftragten Bieters erteilt.
Zu Frage 2:
Eine eingehende rechtliche Prüfung ergab unter Berücksichtigung der einschlägigen Judikatur des Bundesvergabeamtes, dass das Angebot des zweiten Bieters einen unbehebbaren Mangel aufwies und somit den Ausscheidungstatbestand des damalig geltenden § 98 Z 8 BVergG 2002 verwirklichte.
Zu Frage 3:
Beide Angebote wurden sowohl formal als auch inhaltlich auf ihre Ausschreibungs-konformität geprüft. Ein Vergleich der Bewertungsergebnisse zum Zweck der Ermittlung des technisch und wirtschaftlich günstigsten Angebotes konnte unterbleiben, da das Angebot des zweiten Bieters ausgeschieden werden musste.
Zu Frage 4:
Das beauftragte Unternehmen bot einen Preis von € 149.802,-- exkl. USt. an. Diese Information wurde bereits durch den Rechnungshof veröffentlicht. Eine Auskunft über den vom unterlegenen Bieter angebotenen Preis, wird aus den der Antwort zu Frage 1 zu entnehmenden Gründen nicht erteilt.
Zu Frage 5:
Im Zuge der Angebotsprüfung wurden mit den angebotenen Systemen Tests durchgeführt, um die Funktionalität der Kennzeichenerfassung und –erkennung und der Offline-/Online-Anbindung zu prüfen.
Zu Frage 6:
Die Firma Kapsch wurde auf Grund des Ergebnisses der Angebotsprüfungen, die unter Einhaltung der Bestimmungen der Ausschreibung und des Bundesvergabegesetzes durch-geführt wurden, als Zuschlagsempfänger ermittelt.