14146/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.06.2013
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0417-II/BK/3/2013
Wien, am . Juni 2013
Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr.in Dagmar Belakowitsch-Jenewein und weitere Abgeordnete haben am 17. April 2013 unter der Zahl 14429/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Ermittlungen zum amtlichen Kennzeichen S-538JC“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 18:
Der Ständige Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten des Nationalrates beschloss am 1. Dezember 2011 die Ermittlungen im Fall „Natascha Kampusch“ nochmals zu evaluieren und fasste das Ergebnis in einem Kommuniqué zusammen. Aufgrund dieses Kommuniqués erging der Auftrag, eine Evaluierung der Ermittlungsarbeiten unter Beiziehung des deutschen Bundeskriminalamtes und der bundespolizeilichen Ermittlungsbehörde des US-amerikanischen Justizministeriums, dem Federal Bureau of Investigation (FBI), durchzuführen.
Sämtliche offenen Fragestellungen wurden von dieser zur Evaluierung des Falles „Natascha Kampusch“ eingesetzten Kommission behandelt. Der Evaluierungsbericht wurde am 15. April 2013 im Bundesministerium für Inneres präsentiert. Zuvor wurde der Bericht am 12. April 2013 der Parlamentsdirektion ausgefolgt und seitens der Parlamentsdirektion den Abgeordneten am 15. April 2013 übergeben.
Es wird daher auf den fertig gestellten und der Öffentlichkeit vorgestellten Endbericht der Kommission verwiesen, der die Causa „Kampusch“ umfassend und abschließend darstellt.