14149/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.06.2013
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
MAG. GERALD KLUG
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT
S91143/34-PMVD/2013 14. Juni 2013
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Schwentner, Freundinnen und Freunde haben am 17. April 2013 unter der Nr. 14445/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "sexuelle Belästigung im Öffentlichen Dienst" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 4:
In den Jahren 2009 bis 2013 ist es insgesamt zu acht Disziplinarverfahren im Zusammenhang mit sexueller Belästigung gekommen, die zu gleichen Teilen Frauen und Männer betroffen haben.
Da sexuelle Belästigung in verschiedener Intensität und Ausprägung vorkommt, werden Übergriffe auch durch persönliche Gespräche bzw. Belehrungen sowie gegebenenfalls durch unmittelbare Ermahnungen abgestellt.
Zu 5:
Im maßgeblichen Zeitraum waren vier einschlägige Gerichtsverfahren anhängig. Davon wurde ein Verfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt, ein Verfahren endete mit einem Freispruch und in zwei Verfahren wurde ein Schuldspruch verhängt.
Zu 6:
Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport.
Zu 7:
Das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport hat keine Schadenersatzzahlungen geleistet.
Zu 8 bis 10:
Hiezu ist anzumerken, dass sexuelle Belästigungen, die zu Anzeigen führen, in der Regel die zwischenmenschlichen Beziehungen derart beeinträchtigen, dass dienstrechtliche Maßnahmen zur Trennung von Betroffenen und Beschuldigten erforderlich sind.
Zu 11 und 12:
Im Zeitraum 2009 bis 2013 sind je ein Bediensteter als Täter gekündigt bzw. wegen sexueller Belästigung entlassen worden.