14150/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.06.2013
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möglich.
BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0115-III/4a/2013 |
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Wien, 13. Juni 2013
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14427/J-NR/2013 betreffend "verleugnete Anmeldelisten" - Folgeanfrage zur Anfrage betreffend Lehrermobbing an der HTL Eisenstadt (13149-J), die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 17. April 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 sowie 5 bis 7:
Es ist festzuhalten, dass hinsichtlich der thematisierten Unterschriftenlisten keine Falschauskunft erfolgte, sondern offenbar in Zusammenhang mit den Ausführungen zu Fragen 8 und 17 aber auch Frage 9 der Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 13149/J-NR/2012 ein Missverständnis vorliegt. Hinsichtlich der damaligen Ausführungen zu Frage 9 betreffend schulgesetzlicher Bestimmungen der Anmeldung zu unverbindlichen Übungen bzw. Freigegenständen wird bemerkt, dass damit in Bezug auf § 12 des Schulunterrichtsgesetzes rechtlich klargestellt wurde, dass keine zwingenden gesetzlichen Formvorschriften – zB. Unterschriftenlisten – hinsichtlich der Anmeldung zu unverbindlichen Übungen bzw. Freigegenständen bestehen. Eine Aussage über die an der HTL Eisenstadt angewendeten Anmeldeformalitäten war damit nicht verbunden. Es liegt somit im Ermessenspielraum der Schulleitung, eine für den betreffenden Schulstandort geeignete Vorgangsweise vorzusehen. Präzisierend ist nach Befassung des Landesschulrates für Burgenland zu bemerken, dass am 17. Oktober 2012 der Landesschulrat für Burgenland seitens der Schule von der unverbindlichen Übung „Physikolympiade“ (PHO) mit zwei Lehrenden in Kenntnis gesetzt wurde. In diesem Informationstransfer wurden und werden im Anmeldeverfahren erstellte Listen bei Freigegenständen und unverbindlichen Übungen der Behörde/den Behörden nicht vorgelegt. Diese verbleiben immer an der Schule.
Zu Fragen 2 bis 4:
Nach Erhebungen des Landesschulrates für Burgenland wird zum Anmeldeverfahren an der HTL Eisenstadt seitens der Schulleitung Folgendes ausgeführt: Eine bestehende Liste an Freigegenständen und unverbindlichen Übungen wird nach Durchführung einer Bedarfsermittlung bei den Schülerinnen und Schülern zu Beginn des 2. Semesters von den zuständigen Abteilungsvorständen im Frühjahr geprüft sowie eine geschätzte Anzahl von Werteinheiten basierend auf der Grundlage der vorjährigen Planung in die provisorische Lehrfächerverteilung für das kommende Schuljahr aufgenommen. Zu Beginn des Schuljahres werden diese Freigegenstände und unverbindlichen Übungen nochmals einer Prüfung unterzogen und den Schülerinnen und Schülern angeboten, unter Berücksichtigung der Klassenbildungen, etwa nach Zurechnung der Schülerinnen und Schüler mit Wiederholungsprüfungen. Für diese Ermittlungen werden Klassenlisten, Namenslisten oder auch Unterschriftenlisten verwendet. Da die Schule zu Schulbeginn noch über keine verbindliche Zusage über die Werteinheiten für Zusatzangebote wie Freigegenstände und unverbindliche Übungen verfügt, fällt die Entscheidung über diese Unterrichtsangebote im Rahmen der definitiven Lehrfächerverteilung. Abhängig von den Ressourcen können dadurch mehrere Szenarien auftreten, angefangen von keinem bis zum Angebot aller geplanten zusätzlichen Unterrichtsangebote. Die Entscheidung, welche Zusatzangebote verwirklicht werden können, erfolgt nach Einbeziehung der Abteilungsvorstände und der Werkstättenleitungen durch die Schulleitung. Durch eine endgültige Befragung der Schülerinnen und Schüler wird in der Folge die jeweilige Teilnehmendenzahl erhoben und vom zuständigen Abteilungsvorstand geprüft, gleichzeitig wird die Anmeldung für die Schülerinnen und Schüler verbindlich, sodass deren Start in der Regel Ende September/Anfang Oktober erfolgt. Dieser zeitlich versetzte Beginn stellt im Hinblick auf die grundsätzliche Blockung dieser Zusatzangebote kein Problem dar. Nachträgliche Anmeldungen sind unter den Voraussetzungen des § 12 des Schulunterrichtsgesetzes möglich.
Es wird in diesem Zusammenhang jedoch um Verständnis ersucht, dass eine detaillierte Auflistung für die letzten fünf Jahre über die Verwendungs- und Entgegennahmevorgänge des Freigegenstände bzw. unverbindliche Übungen betreffenden Formulars samt weiterer Spezifikation nach Abteilungen, Klassen, Fächern, Unterrichtseinheiten und Initialen der Lehrkräfte im Hinblick auf das geschilderte Anmeldeprozedere mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden wäre und daher auch im Hinblick auf den gegebenen Zeitrahmen von einer Beantwortung Abstand genommen werden muss.
Zu Fragen 8 bis 11:
Wie in Beantwortung der Fragen 1 sowie 5 bis 7
ausgeführt, erfolgte hinsichtlich der thematisierten Unterschriftenlisten
keine Falschauskunft, sodass sich Fragen nach (dienst-)
rechtlichen Konsequenzen nicht stellen.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.