14152/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.06.2013
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0116-III/4a/2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 13. Juni 2013

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14447/J-NR/2013 betreffend sexuelle Belästigung im Öffentlichen Dienst, die die Abg. Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen am 17. April 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1, 3 und 4:

Seit dem 1. Jänner 2009 bis zum Tag der Anfragestellung ist im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur einschließlich des nachgeordneten Bereiches insgesamt ein Fall sexueller Belästigung gemäß § 8 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz unter Bediensteten des Ressorts angezeigt worden bzw. bekannt geworden, wovon eine Frau betroffen und ein Mann beschuldigt war.

 

Zu Frage 2:

Seit dem 1. Jänner 2009 bis zum Tag der Anfragestellung sind keine Disziplinarverfahren aufgrund von sexueller Belästigung eingeleitet worden.

 


Zu Frage 5:

Hinsichtlich sexueller Belästigung wird auf die strafrechtlichen Delikte der §§ 201, 202, 205, 206, 207, 207b, 208a, 212 oder/und 218 StGB hingewiesen. Seit dem 1. Jänner 2009 bis zum Tag der Anfragestellung wurden aufgrund des Verdachts von derartigen sexuell belästigenden Handlungen von Bediensteten gegen andere Bedienstete von den zuständigen Dienstbehörden und Personalstellen im Bereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur in insgesamt einem Fall Anzeige gemäß § 78 StPO erstattet. Nach Mitteilung der Strafver­folgungsbehörden ist die Staatsanwaltschaft gegen Ersatz der Verfahrenskosten von der Verfolgung zurückgetreten.

 

Zu Frage 6:

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur.

 

Zu Frage 7:

Seit dem 1. Jänner 2009 bis zum Tag der Anfragestellung wurde im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur einschließlich des nachgeordneten Bereiches kein Schadenersatz gemäß § 19 Abs. 2 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz geleistet.

 

Zu Fragen 8 bis 10:

Seit dem 1. Jänner 2009 bis zum Tag der Anfragestellung sind im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur einschließlich des nachgeordneten Bereiches keine Dienstzuteilungen, Verwendungsänderungen, qualifizierte Verwendungsänderungen oder Versetzungen in angesprochenem Zusammenhang vorgenommen worden.

 

Zu Fragen 11 und 12:

Seit dem 1. Jänner 2009 bis zum Tag der Anfragestellung kam es im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur einschließlich des nachgeordneten Bereiches in angesprochenem Zusammenhang weder zu Kündigungen noch zu Entlassungen.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.