14164/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.06.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

Anfragebeantwortung

BMJ-Pr7000/0103-Pr 1/2013


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 14444/J-NR/2013

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „sexuelle Belästigung im Öffentlichen Dienst“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1, 3 und 4:

Ich habe anlässlich der Anfrage Berichtsaufträge an die nachgeordneten Dienststellen erteilt.

Seit dem Jahr 2009 wurde in insgesamt neun Fällen jeweils gegen einen männlichen Justizbediensteten der Vorwurf der sexuellen Belästigung erhoben. Betroffen waren insgesamt zehn Frauen und ein Mann.

Zu 2:

Seit dem Jahr 2009 sind vier Disziplinarverfahren bekannt, die (unter anderem) im Zusammenhang mit Vorwürfen der sexuellen Belästigung von Bediensteten geführt werden.


Ein Disziplinarverfahren ist derzeit noch bei der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Justiz anhängig. Zwei Verfahren endeten mit einer Geldstrafe, ein Verfahren endete mit einer Geldbuße.

Zu 5:

Soweit mir bekannt, kam es in zwei Fällen zu Gerichtsverfahren, wobei beide eingestellt wurden.

Zu 6 und 7:

Es kam in diesem Zusammenhang (bislang) zu keinen Schadenersatzzahlungen.

Zu 8 bis 10:

Bei einem Bediensteten wurden die tageweisen Dienstzuteilungen zu jenen beiden Gerichten aufgehoben, an denen auch die Betroffene tätig war, um so ein neuerliches Zusammentreffen und allfällige neuerliche sexuelle Belästigungen zu vermeiden. In einem anderen Fall wurde der Belästiger auf eigenen Wunsch versetzt, um zum Betriebsfrieden beizutragen. Finanzielle Einbußen waren damit aber nicht verbunden.

Zu 11 und 12:

Es wurden im genannten Zusammenhang weder Kündigungen noch Entlassungen ausgesprochen.

 

Wien,        . Juni 2013

 

 

 

Dr. Beatrix Karl