14165/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.06.2013
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 


An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0051-I/3/2013

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 17. JUNI 2013

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,

                        Kolleginnen und Kollegen vom 19. April 2013, Nr. 14460/J, betreffend

                        Rückzahlungsforderung durch falsche Almflächenangaben

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 19. April 2013, Nr. 14460/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

In der nachstehenden Tabelle sind die in den einzelnen Jahren erfolgten Auszahlungen sowie allfällige Anlastungen dargestellt (Beträge in Mio €).

 

ELER

EGFL

gesamt

 

Anlastungen

2001

449,246

543,639

992,885

 

 

2002

447,998

610,117

1.058,115

 

 

2003

458,000

647,606

1.105,606

 

0,135

2004

468,000

701,467

1.169,467

 

 

2005

479,701

889,372

1.369,073

 

1,581

2006

557,422

781,236

1.338,658

 

0,72

2007

456,636

721,829

1.178,465

 

 

2008

506,270

730,534

1.236,804

 

0,061

2009

580,630

770,679

1.351,309

 

1,512

2010

556,499

731,198

1.287,697

 

1,088

2011

473,859

748,459

1.222,318

 

1,304

2012

546,591

707,532

1.254,123

 

1,448

 

5.980,852

8.583,668

14.564,520

 

7,849

 

Ergänzend ist anzumerken, dass in Österreich die Anlastung je 1.000 € Förderung 0,54 € beträgt. Vergleichend dazu darf auf andere Mitgliedstaaten hingewiesen werden. Im Durchschnitt der EU-15 beträgt die Anlastung je 1.000 € Förderung 19,25 € und im Durchschnitt der EU-27 Anlastung je 1.000 € Förderung 19,12 €.

 

Die immer wieder genannten 64 Mio. € sind eine von der Europäischen Kommission (EK) in einem laufenden Verfahren (konkret: Prüfung der Abwicklung der flächenbezogenen Förderungen der Jahre 2006 bis 2008 aufgrund von EK-Kontrollbesuchen in den Jahren 2008 und 2009) in einer ersten Berechnung ermittelte pauschale Berichtigung. Zu diesem Verfahren hat im April 2013 nochmals ein Prüfbesuch durch die EK stattgefunden, um den Sachverhalt und die von Österreich vorgebrachten Argumente und vorgenommenen Abhilfemaßnahmen zu analysieren. Auf Basis des nun zu erstellenden EK-internen Berichtes wird die EK eine Entscheidung treffen und diese mitteilen. Danach kann seriös über die Höhe des Betrages und die Gründe für die finanzielle Berichtigung informiert werden.

 

Zu Frage 2:

An dieser Stelle ist nochmals klarzustellen, dass die genannten 64 Mio. € eine Hochrechnung der EK zu einem angenommenen theoretischen Fehler waren und es sich nicht um einen konkreten Betrag für zu Unrecht bezogene oder ausbezahlte Mittel handelt. Die angesprochenen rund 7% entsprechen ungefähr dem Anteil der auf Almflächen entfallenden Förderungen an den gesamten flächenbezogenen Förderungen.

 

Zu Frage 3:

 

Zur Beantwortung dieser Frage bedarf es der Erläuterung der Grundsätze zur Berechnung der finanziellen Auswirkungen (Anlastungen = Ausschluss von der Gemeinschaftsfinanzierung). Anlastungen werden dann vorgenommen, wenn die EK im Zuge ihrer Überprüfungen zur Überzeugung gelangt, dass die betreffenden Ausgaben nicht in Übereinstimmung mit den Gemeinschaftsvorschriften getätigt wurden (Artikel 31 der VO (EG) Nr. 1290/2005). Bei der Berechnung der Höhe der Anlastung wird dabei der Art und Schwere des Verstoßes sowie dem der Gemeinschaft entstandenen finanziellen Schaden Rechnung getragen. Dies kann durch Ablehnung einzelner Anträge, für die die vorgeschriebenen Kontrollen nicht durchgeführt wurden, oder durch Hochrechnung der Ergebnisse der Überprüfung in Form einer repräsentativen Stichprobe erfolgen. Bei Systemprüfungen wird eine Beurteilung des Risikos vorgenommen, das sich aus dem Systemfehler ergibt. In den Fällen, in denen sich die Höhe des der Gemeinschaft entstandenen finanziellen Schadens nicht bestimmen lässt, nimmt die Kommission abhängig von der Höhe des Risikos pauschale Berichtigungen in Höhe von 2%, 5% oder 10% der erklärten Ausgaben vor. In Ausnahmefällen können auch höhere Berichtigungen bis hin zu einer 100%igen Ablehnung beschlossen werden.

 

Bei den Feststellungen der EK im Zuge der finanziellen Anlastung wird daher weder eine Differenzierung der Zahlungen an Almbauern noch eine Differenzierung der Zahlungen an Nicht-Almbauern vorgenommen. Des Weiteren erfolgt auch keine Auflistung des Anlastungsbetrages pro Bundesland.

 

Hinsichtlich der Anlastungen betreffend Österreich – gegliedert nach dem jeweiligen Jahr der Gutbringung an die EK – siehe beiliegende Tabelle.

 

Zu Frage 4:

 

Dazu stehen noch keine Daten zur Verfügung. Die Frage eventueller Rückzahlungen von Direkt- und Ausgleichszahlungen kann nämlich grundsätzlich erst nach Vorliegen der Antragsdaten für 2013, welche dann in einem zweiten Schritt auf die einzelnen Maßnahmen bezogen errechnet werden müssen, geprüft werden.

 

Zu den Fragen 5 bis 8:

 

Die Rückforderungen (RF) und ggf. Sanktionen von Betrieben mit Almfutterflächen von 2009 bis 2012 sind in den nachstehenden Tabellen dargestellt (Stand April 2013). Eine exakte Zuordnung als „almrelevante“ Rückforderung ist nicht möglich. In Summe wurden von 12.271 Betrieben rund 10 Mio. € rückgefordert. Bei knapp 70% beträgt die RF nicht mehr als EUR 500,- weitere 12% haben nicht mehr als EUR 1.000 RF in den Jahren von 2009-2012. Die höchsten Rückforderungen sind rein ÖPUL bedingte Rückforderungen am Heimbetrieb auf Grund inhaltlicher Verstöße (z.B. fehlende Aufzeichnungen oder das nichteinhalten von Fruchtfolgeauflagen) bzw. durch einen Mix aus mehreren Maßnahmen bedingt. Bezogen auf die im Zeitraum 2009 bis 2012 an die rund 28.000 Betriebe mit Almfutterflächen erfolgten Zahlungen beträgt der Anteil der Rückforderungen mit Stand April 2013 0,68%.

Rückforderungen nach Betrieben und Bundesländern

Bundesländer/

Größenstufen

Betriebe mit Rückforderungen
Betriebsprämie, AZ und ÖPUL

Rückforderungen
Betriebsprämie, AZ und ÖPUL (in €)

Burgenland

119    

-118.855    

Kärnten

2.286    

-2.296.076    

Niederösterreich

1.328    

-940.325    

Oberösterreich

1.429    

-1.253.943    

Salzburg

1.716    

-1.464.080    

Steiermark

2.397    

-1.683.718    

Tirol

2.293    

-1.678.626    

Vorarlberg

703    

-673.850    

Österreich

12.271    

-10.109.472    

 

Rückforderungen nach Größenklassen: siehe unten neue Tabelle

Größenklasse

Betriebe

Rückforderungsbetrag

kleiner 500 Euro

8.460    

-1.261.998    

500 bis 1.000 Euro

1.542    

-1.280.532    

1.000 bis 5.000 Euro

1.933    

-4.053.190    

5000 bis 10.000 Euro

248    

-1.683.066    

10.000 bis 20.000 Euro

59    

-807.051    

20.000 bis 30.000 Euro

15    

-349.676    

über 30.000 Euro

14    

-673.959    

 

Höchste Rückforderungen pro Bundesland:

Bundesland

Höchste Rückforderung EUR

Grund der Rückforderung

Zahlungen seit 2007 (beginn der Förderperiode)

Kärnten

-115.114

kein Almbezug

209.500

Vorarlberg

-62.275

wegen Alm (Alpung und Behirtung)

382.989

Niederösterreich

-57.387

kein Almbezug

434.528

Steiermark

-54.315

wegen Alm (AZ-Flächenüberschreitung)

80.500

Salzburg

-47.550

wegen Alm (Alpung und Behirtung)

114.000

Tirol

-36.514

wegen Alm (Alpung und Behirtung)

330.000

Burgenland

-34.620

kein Almbezug

138.000

Oberösterreich

-30.564

kein Almbezug

118.000

 

Zu Frage 9:

 

Über allfällige Haftungsforderungen von Landwirtinnen bzw. Landwirten gegenüber den Landwirtschaftskammern liegen dem BMLFUW keine Informationen vor. Generell ist darauf hinzuweisen, dass gemäß den EU-rechtlichen Vorgaben der/die Antragsteller/-in für korrekte Angaben im Antrag verantwortlich ist.


Zu Frage 10:

 

Da die Flächenanträge jährlich zu stellen sind, sind auch die für das betreffende Antragsjahr zutreffenden Flächenangaben zu machen und dabei aktuelle Flächenentwicklungen entsprechend zu berücksichtigen. So ist auch bei Vor-Ort-Kontrollen die im jeweiligen Kontrolljahr gegebene Situation für die Kontrolle relevant.

 

Zu Frage 11:

 

Der Punkt 3 des Almleitfadens – Bestimmung der Futterfläche bei  baumbestandenen  Flächen  – regelt die Anwendung der Überschirmung als Kriterium für die Futterflächen­ermittlung bei baumbestandenen Flächen und zur Abgrenzung zwischen Wald und Grünland.

 

Der Artikel 6 Absatz 7 der VO (EG) Nr. 3887/92 sieht vor, dass bei der Bestimmung der beihilfefähigen Flächen im Zuge einer Vor-Ort-Kontrolle, mindestens die amtliche Messgenauigkeit gewährleistet werden muss. Weiter ist eine Toleranzmarge festzulegen, um den angewandten Maßverfahren, der Genauigkeit der vorhandenen Dokumente und den örtlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen.

 

Österreich hat dieser Bestimmung insofern Rechnung getragen, dass je nach Luftbildqualität unterschiedliche Messtoleranzen bei Vor-Ort-Kontrollen zur Anwendung gekommen sind.

 

Diese Bestimmung kann aber nicht bei der Bestimmung der Überschirmungsstufen zur Anwendung kommen, da die Überschirmungsregelung in ihrem Grundsatz bereits bestimmte Toleranzen beinhaltet.

 

Punkt 3 des Almleitfadens wurde von der Europäischen Kommission als mit den EU-Rechtsvorgaben (u.a. damals geltende Verordnung (EWG) Nr. 3887/92) vereinbar angesehen.

 

Zu Frage 12:

 

Prüfer des Europäischen Rechnungshofes (ERH) stellten im Rahmen einer im Land Salzburg im Mai 2001 durchgeführten Prüfung bei der Anwendung des damals neuen Systems (Almleitfaden aus dem Jahr 2000 – mit diesem wurde die Vorgangsweise zur Feststellung der Almfutterflächen neu geregelt) fest, dass die beantragten Weideflächen verglichen mit den nach Auswertung der Luftaufnahmen festgestellten Weideflächen überhöht waren und einige Betriebe nach Korrektur der überhöhten Flächenangaben zu hohe Prämien (v.a die Extensivierungsprämie) bezogen haben. Der Almleitfaden wurde im Land Salzburg nämlich erst für das Jahr 2001 umgesetzt.


 

Die Anwendung des ab 2001 in allen Bundesländern für die Almfutterflächenbestimmung heranzuziehenden Almleitfadens wurde vor allem im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen überprüft.

 

In den Jahren 2011 und 2012 wurde durch den ERH je eine Alm vor Ort überprüft und jeweils eine deutliche Abweichung bei der Futterfläche festgestellt, sodass die beeinträchtigte Wirksamkeit der administrativen Kontrollen mit entsprechenden negativen Auswirkungen für den EU-Haushalt zu befürchten war.

 

Als Reaktion auf die Ankündigung des ERH wurde insbesondere bei allen Almen, die 2011 oder 2012 keiner Vor-Ort-Kontrolle unterzogen wurden, vor Auszahlung der almrelevanten Zahlungen des Antragsjahres 2012 eine Referenzflächenüberprüfung durch die AMA durchgeführt. Diese Überprüfung soll auch zu einer Verbesserung der Alm-Referenzflächen ab 2013 beitragen.

 

Zu Frage 13:

 

Die Angaben können aufgrund der spezifischen Relevanz nur für ÖPUL erfolgen.

 

Jahr

Flächen in ha

Flächen in ha (Bio)

Anzahl Betriebe

Anzahl Betriebe (Bio)

2009

518,41

188,77

1.013

442

2010

497,12

222,95

1.138

517

2011

421,18

87,21

706

198

2012

172,64

56,07

574

150

 

Zu Frage 14:

 

Die Sonderkommission Alm wird drei Schwerpunkte bearbeiten:

·         Das bestehende System überprüfen und klären, ob das angewandte System der Futterflächenermittlung den EU-Vorgaben entspricht.

·         Die Anwendung des Systems prüfen und die Differenzen zwischen den Flächenangaben der AMA und der Landwirtschaftskammern für die Antragstellung 2013 klären.

·         Kritische Fälle überprüfen, bei denen bereits ein Bescheid oder eine Mitteilung der AMA vorliegt. Einfach zu klärende Fälle sollen rasch gelöst werden, schwierige Fälle mit Besichtigungen an Ort und Stelle.

 

Für die Arbeiten der Sonderkommission wird der notwendige Personal- und Sachaufwand verfügbar gemacht.


Zu den Fragen 15 und 16:

 

Eine Auflistung der im Rahmen der Kontrollen aufgetretenen Beanstandungen nach Bundesländern gegliedert ist nicht möglich, da die Kontrollstatistik sich auf die Flächen insgesamt sowie auf das gesamte Bundesgebiet erstreckt. In der nachfolgenden Aufstellung sind die Beanstandungen im Rahmen der Flächenkontrollen dargestellt. Bei Beanstandungen bis 3% erfolgt eine Richtigstellung auf die ermittelte Fläche, bei Beanstandungen über 3% sind zusätzlich Kürzungen und Ausschlüsse (Sanktionen) zu verhängen.

 

Bei der Ausgleichszulage stellen sich die Abweichungen wie folgt dar:

 

Bei der einheitlichen Betriebsprämie ist eine Trennung nach Futterflächenabweichung bzw. Almfutterflächen nicht möglich. Im Zuge von Kontrollen wurden bei folgenden Betrieben Abweichungen festgestellt:

 

Jahr

Abw. < 3%

Abw. >3%-20%

Abw. > 20%

2006

1.110

543

54

2007

766

460

72

2008

418

380

97

2009

758

527

74

2010

772

522

39

2011

1.410

725

66

 

Der Bundesminister:


 

Beilage zur parl. Anfr. Nr. 14460/J

EAGFL-Garantie, EGFL, ELER

Anlastungen seit 2001

AMA/BMLFUW

Jahr

Betreff

 Betrag in EUR

2003

Öffentl. Lagerhaltung

           71.861,57

 

Agrarumweltmaßnahmen

           63.531,00

2005

Extensivierungsprämie

      1.580.413,53

 

Zusätzl. Zahlungen Milcherzeugnisse

                577,47

2006

Programm Ländl. Entwicklung (2000-2006)

         576.452,14

 

Milch

                131,51

 

Wein

                261,62

 

Beihilfe - Erzeuger Stärkekartoffeln

         143.851,65

2008

Umstellung Rebflächen

           61.104,20

2009

Cross Compliance

      1.512.160,82

2010

Rinderprämie

           38.547,15

 

Programm Ländl. Entwicklung (2000-2006)

      1.048.744,00

2011

Programm Ländl. Entwicklung (2000-2006)

      1.303.515,38

 

2012

Einheitliche Betriebsprämienregelung 2005-2009

      1.304.358,34

 

Buchhalterischer Rechnungsabschluss AMA 2010; Konformitätsverfahren

         143.780,79

Summe 2001-2012

      7.849.291,17