14166/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.06.2013
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
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GZ: BMG-11001/0110-I/A/15/2013
Wien, am 17. Juni 2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 14494/J der Abgeordneten Vilimsky, Dr. Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1 und 2:
Diese Fragen können nach Mitteilung des mit der vorliegenden parlamentarischen Anfrage befassten Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger aus der Sicht der gesetzlichen Krankenversicherung nicht abschließend beantwortet werden. Wie der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger dazu ausführt, sind Leistungen an Asylwerber/innen grundsätzlich nicht als solche im Vorhinein markiert, den Krankenversicherungsträgern sind präzise bzw. bundesweite Auswertungen im vorgegebenen Zeit- und Ressourcenrahmen daher nicht möglich. Kosten für stationäre Krankenhausaufenthalte sind darüber hinaus aufgrund der pauschalierten Krankenanstaltenfinanzierung weitgehend nicht bekannt.
Frage 3:
Im österreichischen System der Leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung (LKF) sind die in Krankenanstalten erbringbaren Leistungen mit LKF-Punkten bewertet.
Im bundeseinheitlichen LKF-Modell 2012 gilt für die komplikationsfreie Implantation einer Totalendoprothese des Hüftgelenks folgende Regelung:
Der gesamte stationäre Aufenthalt inklusive aller Maßnahmen im Akutkrankenhaus ist mit 7.242 Punkten bewertet. Darin sind die Kosten für die Operation in der Leistungskomponente der Fallpauschale MEL14.08 enthalten, die mit 3.643 Punkten bewertet ist. Die Punkte des LKF-Modells entsprechen einem Euro auf Preisbasis 2005.
Frage 4:
Dauer und Art einer Physiotherapie nach Einsetzen eines Hüftimplantates gestalten sich abhängig von Alter, Gesundheitszustand und Heilungsprozess sehr individuell. Durchschnittliche Kosten sind daher nur eingeschränkt aussagekräftig. An eine Hüftimplantation schließt meist ein zumindest dreiwöchiger Rehabilitationsaufenthalt an.
Nach Auskunft des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger beläuft sich der Tagsatz für orthopädische Rehabilitation in den Vertragseinrichtungen der Sozialversicherungsträger derzeit auf € 157,85 (€ 143,60 bei Vorliegen von Synergieeffekten mit (Landes-)Krankenhäusern), in den eigenen Einrichtungen der Sozialversicherungsträger betragen die täglichen Verpflegskosten für diesen Bereich für das Jahr 2013 zwischen € 153,70 und € 165,50.
Nach vorsichtiger Schätzung der Salzburger Gebietskrankenkasse sind die durchschnittlichen Kosten für eine Physiotherapie nach Einsetzen eines Hüftimplantates bei ausschließlicher Inanspruchnahme einer ambulanten Physiotherapie um ca. 30% niedriger als eine stationäre Rehabilitation anzusetzen. Berechnungen einzelner Krankenversicherungsträger ergeben durchschnittliche Kosten in einer Größenordnung von € 1.300,-- bis € 1.400,--.