14166/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.06.2013
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

GZ: BMG-11001/0110-I/A/15/2013

Wien, am  17. Juni 2013

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 14494/J der Abgeordneten Vilimsky, Dr. Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 und 2:

Diese Fragen können nach Mitteilung des mit der vorliegenden parlamentarischen Anfrage befassten Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger aus der Sicht der gesetzlichen Krankenversicherung nicht abschließend beantwortet werden. Wie der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger dazu ausführt, sind Leistungen an Asylwerber/innen grundsätzlich nicht als solche im Vorhinein markiert, den Krankenversicherungs­trägern sind präzise bzw. bundesweite Auswertungen im vorgegebenen Zeit- und Ressourcenrahmen daher nicht möglich. Kosten für stationäre Krankenhausaufent­halte sind darüber hinaus aufgrund der pauschalierten Krankenanstaltenfinanzierung weitgehend nicht bekannt.


Frage 3:

Im österreichischen System der Leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung (LKF) sind die in Krankenanstalten erbringbaren Leistungen mit LKF-Punkten bewer­tet.

Im bundeseinheitlichen LKF-Modell 2012 gilt für die komplikationsfreie Implantation einer Totalendoprothese des Hüftgelenks folgende Regelung:

Der gesamte stationäre Aufenthalt inklusive aller Maßnahmen im Akutkrankenhaus ist mit 7.242 Punkten bewertet. Darin sind die Kosten für die Operation in der Leis­tungskomponente der Fallpauschale MEL14.08 enthalten, die mit 3.643 Punkten be­wertet ist. Die Punkte des LKF-Modells entsprechen einem Euro auf Preisbasis 2005.

 

Frage 4:

Dauer und Art einer Physiotherapie nach Einsetzen eines Hüftimplantates gestalten sich abhängig von Alter, Gesundheitszustand und Heilungsprozess sehr individuell. Durchschnittliche Kosten sind daher nur eingeschränkt aussagekräftig. An eine Hüft­implantation schließt meist ein zumindest dreiwöchiger Rehabilitationsaufenthalt an.

 

Nach Auskunft des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger  beläuft sich der Tagsatz für orthopädische Rehabilitation in den Vertragseinrichtun­gen der Sozialversicherungsträger derzeit auf € 157,85 (€ 143,60 bei Vorliegen von Synergieeffekten mit (Landes-)Krankenhäusern), in den eigenen Einrichtungen der Sozialversicherungsträger betragen die täglichen Verpflegskosten für diesen Bereich für das Jahr 2013 zwischen € 153,70 und € 165,50.

Nach vorsichtiger Schätzung der Salzburger Gebietskrankenkasse sind die durch­schnittlichen Kosten für eine Physiotherapie nach Einsetzen eines Hüftimplantates bei ausschließlicher Inanspruchnahme einer ambulanten Physiotherapie um ca. 30% niedriger als eine stationäre Rehabilitation anzusetzen. Berechnungen einzelner Krankenversicherungsträger ergeben durchschnittliche Kosten in einer Größen­ordnung von € 1.300,-- bis € 1.400,--.