14170/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.06.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0413-III/5/a/2013

 

Wien, am             . Juni 2013

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Belakowitsch-Jenewein, Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 19. April 2013 unter der Zahl 14453/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „medizinische Leistungen für Asylwerber, anerkannte Asylanten und subsidiär Schutzberechtigte“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 35:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Im Rahmen der Grundversorgungsvereinbarung – Art. 15a B-VG, BGBl. I 2004/80, wird die Krankenversorgung im Sinne des ASVG für hilfs- und schutzbedürftige Fremde durch die Bezahlung der Krankenversicherungsbeiträge durch den Bund sowie die Länder sicher-gestellt.