14171/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.06.2013
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/0501-II/3/2013

Wien, am        . Juni 2013

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 19. April 2013 unter der Zahl 14455/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Abschiebungen und freiwillige Rückkehr“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Asylwerber, die nach dem Asylgesetz zum vorläufigen Aufenthalt berechtigt sind, dürfen grundsätzlich nicht zwangsweise außer Landes gebracht werden.

 

Zu den Fragen 2 bis 5:

Im Jahr 2012 haben 7.321 Personen aufgrund fremdenpolizeilicher Maßnahmen nachweislich das Land verlassen.

Diese Fälle gliedern sich auf in

- freiwillige Rückkehr                                                 3.210 (davon 2.061 Asylwerber

bzw. ehemalige Asylwerber),

- zwangsweise Außerlandesbringungen                  1.853,

- Zurückschiebungen                                                            1.228 und

- Dublin-Überstellungen in die zuständigen Länder 1.030.