14171/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.06.2013
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0501-II/3/2013
Wien, am . Juni 2013
Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 19. April 2013 unter der Zahl 14455/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Abschiebungen und freiwillige Rückkehr“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Asylwerber, die nach dem Asylgesetz zum vorläufigen Aufenthalt berechtigt sind, dürfen grundsätzlich nicht zwangsweise außer Landes gebracht werden.
Zu den Fragen 2 bis 5:
Im Jahr 2012 haben 7.321 Personen aufgrund fremdenpolizeilicher Maßnahmen nachweislich das Land verlassen.
Diese Fälle gliedern sich auf in
- freiwillige Rückkehr 3.210 (davon 2.061 Asylwerber
bzw. ehemalige Asylwerber),
- zwangsweise Außerlandesbringungen 1.853,
- Zurückschiebungen 1.228 und
- Dublin-Überstellungen in die zuständigen Länder 1.030.