14175/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.06.2013
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
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GZ: BMG-11001/0109-I/A/15/2013
Wien, am 18. Juni 2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 14474/J des Abgeordneten Markowitz und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1 bis 4 und 9:
Es wird um Verständnis ersucht, dass eine Beantwortung dieser Fragen aufgrund des extremen Verwaltungsaufwandes, der dafür notwendig wäre, nicht möglich ist. Es ist zu bedenken, dass jede Bestellung von Gegenständen oder kleinen Reparaturarbeiten in einem vom Bundesvergabegesetz 2006 (BVergG 2006) festgelegten Verfahren vergeben wird. Eine taxative Auflistung aller Verträge über nur ein Jahr würde eine Liste mit weit mehr als 10.000 Positionen ergeben. Zudem ist davon auszugehen, dass die große Mehrheit aller Aufträge auf Basis von Rahmenverträgen bzw. Rahmenvereinbarungen der BBG seitens der Bundesministerien beauftragt wird. Direktvergaben erfolgen auf Basis des § 41 BVergG 2006. Gemäß § 41 Abs. 3 BVergG 2006 sind bei der Durchführung einer Direktvergabe gegebenenfalls eingeholte Angebote oder unverbindliche Preisauskünfte entsprechend zu dokumentieren.
Nach § 44 BVergG 2006 sind statistische Aufzeichnungen an das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend zu übermitteln. Ich verweise diesbezüglich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 14481/J durch den Herrn Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend.
Frage 5:
Im Bereich des Bundesministeriums für Gesundheit wurden im Zeitraum 1. Jänner 2012 bis 22. April 2013 keine Verträge im Sinne der Anfrage mit einem Verkehrswert von mehr als € 100.000,-- abgeschlossen.
Frage 6:
Es wird aufgrund der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des BVergG 2006 entschieden.
Frage 7:
Für den Zeitraum bis zum 28. Jänner 2013 darf ich auf meine Beantwortung der an mich gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 13667/J vom 20. März 2013 verweisen, darüber hinaus sind mit Beratungsleistungen beauftragt: Fa. 360PM Dr. Friedrich & Partner KG, Bettertogether GmbH, DI Daniela Tschöp BA. Alle waren für die Erfüllung der jeweiligen Aufträge bestens geeignet.
Frage 8:
Sämtliche Beschaffungsvorgänge unterliegen der Kontrolle der inneren Revision und des Rechnungshofes.