14177/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.06.2013
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

GZ: BMG-11001/0114-I/A/15/2013

Wien, am 18. Juni 2013

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 14505/J der Abgeordneten Ing. Lugar, Schenk und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 bis 3:

Die in der Anfrage zitierte Studie ist meinem Ressort bekannt.

Im Österreichischen Nationalen Krebsregister, das von der Statistik Austria im Auftrag des Bundes geführt wird, sind Prostataneuerkrankungen auf Gemeindeebene (Gemeindekennziffer) verfügbar. Da sich diese Aufteilung allerdings nicht zwingend mit der Gliederung der Trinkwasserversorgung deckt, ist eine entsprechende Darstellung der Belastung durch Prostatakrebs nach Gebieten derzeit nicht möglich.

 

Frage 4:

Regional gegliederte Statistiken zu Erkrankungen sind in unterschiedlicher regionaler Detailliertheit u.a. in der Österreichischen Gesundheitsbefragung, im Krebsregister und durch die Todesursachenstatistik vorhanden.


Frage 5:

Im Rahmen der Arzneimittelzulassung ist seit 1994 die Umweltrisikobewertung (Environmental Risk Assessment, ERA) Teil der Einreichungsunterlagen, Informationen darüber werden gegebenenfalls zu Informationszwecken in die Fachinformation unter Punkt 5.3 „Präklinische Daten“ sowie unter Punkt 6.6 „Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung und sonstige Hinweise zur Handhabung“ aufgenommen.

 

Im Gegensatz zu Veterinärarzneimitteln erfolgt für Humanarzneimittel die Abwägung des Nutzen-Risiken-Verhältnisses unabhängig von der Umweltrisikobewertung. Eine mögliche Umweltgefährdung kann eine Zulassung nicht verhindern, allerdings soll der Zulassungsinhaber Maßnahmen ergreifen, die eine Minderung der möglichen Umweltfolgen garantieren (z.B. durch Hinweis in der Fachinformation bezüglich der fachgerechten Entsorgung des Arzneimittels).

 

Weiterführende Informationen stehen unter den folgenden Links zur Verfügung:

http://www.basg.gv.at/arzneimittel/faq/environmental-risk-assessment/

http://www.ema.europa.eu/docs/en_GB/document_library/Scientific_guideline/2009/10/WC500003978.pdf

http://www.ema.europa.eu/docs/en_GB/document_library/Other/2011/04/WC500105107.pdf