14180/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.06.2013
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

Alois Stöger

Bundesminister

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0118-I/A/15/2013

Wien, am 18. Juni 2013

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 14538/J des Abgeordneten Dr. Karlsböck und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Frage 1:

Die Sonderfächer Radiologie, Strahlentherapie-Radioonkologie und Nuklearmedizin beschäftigen sich mit ionisierenden Strahlen. Für diese Sonderfächer ist eine sechs-jährige Ausbildung vorgesehen, die jeweils mit der europäischen Facharztprüfung abschließt. Jedes dieser Sonderfächer verfügt zudem auch noch über die psycho­somatische Komponente. Eine entsprechende Weiterbildung ist gesetzlich verpflich­tend und wird im Wirkungsbereich der Österreichischen Ärztekammer vollzogen.

 

Weiters wird den Ärztinnen und Ärzten im Rahmen einer einschlägigen kontinuierlichen Diplom-Fortbildung der Österreichischen Ärztekammer die Möglichkeit zur Teilnahme an einer Strahlenschutz-Grundausbildung/Auffrischung, veranstaltet von der Seibersdorf Labor GmbH, gegeben. In den Jahren 2010 und 2011 wurden insgesamt fünf Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen zu Strahlenunfällen angeboten. Für die Aus- und Weiterbildung stehen für diesen Spezialbereich keine öffentlichen Mittel zur Verfügung.

 

 

Fragen 2 und 3:

Zu diesen Fragen ist vorab festzuhalten, dass der Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit lediglich von den Fragen 2c und 3 betroffen ist,

auf die im Folgenden eingegangen wird; darüber hinaus ist auf die Zuständigkeit der Länder zu verweisen.

 

Fragen 2c und 3:

In den Jahren 2008 bis 2011 wurden in Summe 47 Spitalsaufenthalte mit der Haupt­diagnose ICD-10 T66.x (Nicht näher bezeichnete Schäden durch Strahlung/Strahlen­krankheit) in 23 Spitälern in allen Bundesländern mit Ausnahme des Burgenlandes dokumentiert. Grundsätzlich verfügen viele Krankenhäuser über die Möglichkeit, einzelne Betten oder auch ganze Bereiche rasch abzutrennen und Quarantäne­bereiche und -stationen einzurichten. Weiters ist das Beispiel Wien (in Kooperation mit Niederösterreich) anzuführen, wo im Rahmen eines Krisenplanes des Wiener Krankenanstaltenverbundes vorgesehen ist, dass im Bereich des AKH Wien im Ernstfall rasch Dekontaminierungseinheiten aufgebaut werden. Dazu finden auch regelmäßige Übungen für die Einsatzkräfte statt.