14181/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.06.2013
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
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GZ: BMG-11001/0119-I/A/15/2013
Wien, am 18. Juni 2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 14544/J des Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Frage 1:
Ja, aufgrund der Berichte in Deutschland wurde von mir bereits im April dieses Jahres eine Sonderkontrollaktion von Erfrischungsgetränken in Österreich angeordnet. Analyseergebnisse liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.
Fragen 2 bis 4:
Bereits 2006 wurde vom Gesundheitsministerium ein Monitoring betreffend Benzol in Erfrischungsgetränken durchgeführt. Die Ergebnisse zeigten, dass in 61 von 69 analysierten Proben kein Benzol nachweisbar war. Eine einzige Getränkeprobe lag bei 4,5 µg/l. Auch die Getränkefirmen übermittelten damals dem Ministerium auf Aufforderung Analysedaten, aus welchen hervorging, dass die Benzolwerte üblicherweise bei 1µg/l und darunter liegen.
Fragen 5 und 6:
Benzol ist eine Industriechemikalie, die zur Herstellung von Kunststoffen und einigen Kautschuktypen, von Detergenzien, Pharmazeutika und Pestiziden verwendet wird. Natürliche Benzol-Quellen sind Vulkane und Waldbrände. Benzol wird auch in Rohöl, Benzin und Zigarettenrauch gefunden.
Die Gesamtbenzolexposition erfolgt demnach über verschiedene Umwelt-Kompartimente. Um die übliche tägliche Exposition über die Atemluft in Städten zu erreichen, müssten etwa 70 Liter eines Wassers mit einer Benzolkonzentration
von 3 µ/l konsumiert werden. Wenn der Beitrag von Erfrischungsgetränken zur Gesamtexposition auch nur gering ist, so ist dennoch eine absolute Minimierung der Exposition gegenüber Benzol anzustreben.
Als eine der Quellen von Benzol in Getränken wird eine mögliche chemische Reaktion zwischen Benzoesäure und Ascorbinsäure (Vitamin C) gesehen. Benzol kann aber auch von Verpackungsmaterialien und aus einer Kontamination von Wasserversorgungen herrühren oder bei Bestrahlung entstehen. Eine andere Benzolquelle stellt die Verwendung von kontaminiertem CO2 dar.
Nach derzeitigem Wissensstand sind daher Maßnahmen, die die Verringerung einer Benzolbildung in Getränken zum Ziel haben, einem Verbot einzelner Lebensmittel-zusatzstoffe, die in Getränken auch natürlicherweise vorhanden sein können, vorzuziehen. Den richtigen Ansatz weisen dabei die vom International Council of Beverage Association herausgegebenen Leitlinien zur Verringerung des Potenzials der Benzolbildung in Getränken auf.
Die Ergebnisse der laufenden Aktion werden zeigen, ob die Leitlinien ausreichende Berücksichtigung finden bzw. ob weitere Maßnahmen erforderlich sind.