14188/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.06.2013
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BM für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0064-I/3/2013
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 18. JUNI 2013
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Harald Jannach, Kolleginnen und
Kollegen vom 26. April 2013, Nr. 14594/J, betreffend der „internen
Kritik der Almflächenfeststellung“
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen vom 26. April 2013, Nr. 14594/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 bis 7:
Die von der AMA durchgeführten Almreferenzflächenüberprüfungen hatten den Zweck, die vom Europäischen Rechnungshof bemängelte Unzulänglichkeit des Referenzflächensystems im Almbereich (LPIS) in Österreich abzustellen und damit weitergehende nachteilige Folgen im Bereich der flächenbezogenen Zahlungen zu verhindern. Eine Änderung der Almreferenzflächenermittlung wurde nicht vorgenommen, der seit 2001 dafür maßgebliche Almleitfaden gilt nach wie vor. Es wurden entsprechende Schritte eingebaut, um „nicht-nachvollziehbaren Flächenauswertungen“ zeitgerecht vor der heurigen Antragstellung nachgehen zu können. Die Beurteilung der AMA-Almreferenzflächenauswertung hat für jeden einzelnen Almbetrieb zu erfolgen. Dabei können insbesondere am Bildschirm nicht ausreichend erkennbare Bewirtschaftungsweisen vom Almbewirtschafter bzw. von der Almbewirtschafterin aufgrund seiner genauen Kenntnis der tatsächlichen Nutzung aufgeklärt werden. Ein Abgehen von der beschlossenen Vorgangsweise würde weder für die betroffenen Almbauern Sicherheit bei der Beantragung der Almflächen bringen, noch der geforderten Zuverlässigkeit des LPIS dienlich sein.
Zu den Fragen 8 bis 10 und 13 und 14:
Das EU-Recht verlangt im Falle einer Beanstandung auch eine Nachprüfung der in den Vorjahren beantragten Flächen. Wird für die zu kontrollierenden Jahre keine Flächenabweichung festgestellt, sind auch keine weiteren Veranlassungen zur Überprüfung der Antragsangaben der nicht unmittelbar von der Vor-Ort-Kontrolle erfassten Jahre verlangt. Der verwaltungstechnische Abgleich mit den Angaben der Vorjahre erfolgt außerhalb der Vor-Ort-Kontrolle. Bei diesem Abgleich sind auch entsprechende freiwillige rückwirkende Richtigstellungen und die Dokumentation von Änderungen (z.B. Aufforstung oder Auszäunungen) entsprechend zu berücksichtigen. Die angesprochene lagegenaue Dokumentation von Änderungen wird in der Zukunft berücksichtigt, kann jedoch einen Flächenabgleich und eine rückwirkende Überprüfung nicht ersetzen.
Zu den Fragen 11 und 12:
Eine Änderung der Prüfmaßstäbe ist, sollten sich nicht zwingende EU-Vorgaben ändern, nicht geplant.
Zu den Fragen 15 bis 17:
Eine Benachteiligung von Hutweiden und Almen ist nicht ersichtlich. Die Vorgaben zur Ermittlung der beihilfefähigen Flächen sind bereits im EU-Recht festgehalten. § 4 Abs. 2 INVEKOS-GIS-V 2011 präzisiert lediglich die Vorgangsweise für die Herausrechnung der nicht-beihilfefähigen Elemente bzw. bei überschirmten Flächen.
Zu den Fragen 18 bis 20:
Die bei Vor-Ort-Kontrollen festgestellten Futterflächen können als Richtschnur für folgende Antragsjahre herangezogen werden. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass die Antragstellerin bzw. der Antragsteller verpflichtet ist, im jährlichen Antrag ihre bzw. seine Fläche korrekt anzugeben und daher auch eine jährliche Prüfung der aktuellen Bewirtschaftungslage (insbesondere wegen Flächenveränderungen durch z.B. Ein- bzw. Auszäunen von Futterflächen, Änderungen durch Lawinen bzw. Vermurungen und Holzschlägerungen oder auch Überschirmungszuwachs) erforderlich ist.
Zu den Fragen 21 bis 26:
Diese Fragen betreffen den Bereich der internen Organisation der Landwirtschaftskammern und können mangels Zuständigkeit nicht beantwortet werden.
Zu den Fragen 27 bis 31:
Das BMLFUW ist für konstruktive Kritik immer aufgeschlossen und sieht diese auch als Möglichkeit für weitere Verbesserungen an. Es finden laufend Gespräche und ein kontinuierlicher Informationsaustausch zu gegenständlichem Thema statt.
Der Bundesminister: